Erstellt am 27.05.2016 um 11:45 Uhr von Welder
Ihr zählt die Stimmen aus nach § 15 Wahlordnung und verteilt die Sitze entsprechend. Wer danach noch auf den Listen steht ist in dieser Reihenfolge Nachrücker.
Erstellt am 27.05.2016 um 12:51 Uhr von gironimo
Wie Welder schon schreibt. Nachgerückt wird immer von der Liste, von der ein BR-Mitglied verhindert ist. Eine Ausnahme wäre z.B. : Die Minderheitenquote muss erfüllt werden und der Nachrücker ist aber vom jeweils anderen Geschlecht. Dann muss von der Liste das nächste Mitglied des entsprechenden Geschlechts geladen werden (auch wenn dies ganz unten auf der Liste steht). Gibt es dieses nicht mehr auf der Liste, kann es zum Listensprung kommen.