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Ermittlung der nachzurückenden Ersatzmitglieder

A
aa230269
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten gestern unsere Wahl und auf Empfehlung habe ich die Software welche hier angeboten wird schon mal testweise installiert und mit Daten gefüttert. Nun gibt es bei der Besetzung der Ersatzmitglieder unterschiedliche Auffassungen ... Aus dem Programm heraus wird nach Eingabe der angefragten Daten die Ersatzmitglieder nach der ermittelten Höchstzahl "berufen". Somit wurde ein Listenteilnehmer aus einer anderen als der "Gewinnerliste" hier als erstes Ersatzmitglied ausgewertet. Der Gesetzestext besagt aber möglicherweise etwas anderes : Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder ergibt sich aus § 25 BetrVG. Demnach gilt folgendes:

• Das Ersatzmitglied wird zunächst der Liste, der das ausgeschiedene oder zu ersetzende Betriebsratsmitglied angehört, entnommen.

• Das Nachrücken erfolgt zunächst in der Reihenfolge in der die Ersatzmitglieder auf der Liste aufgeführt sind. Dabei muss aber – auch ggf. ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Vorschlagsliste – die Geschlechterquote beachtet werden, solange noch Wahlbewerber dieses Geschlechts zur Verfügung stehen und die Mindestquote nicht trotz Nachrückens aus dem anderen Geschlecht gewahrt bleibt.

Das interpretiere ich so das die Ersatzmitglieder erst aus der "Siegerliste" nachrücken und erst wenn es da niemanden mehr gibt kommt der Teilnehmer der "Verliererliste" als Ersatzmitglied in Frage. Wer hat nun recht ? Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

VG

Andreas

41407

Community-Antworten (7)

C
celestro

16.05.2018 um 13:56 Uhr

"Aus dem Programm heraus wird nach Eingabe der angefragten Daten die Ersatzmitglieder nach der ermittelten Höchstzahl "berufen"."

Das Programm ermittelt die Höchstzahlen und damit die Reihenfolge der Besetzung der BR-Mandate auf die Listen. Im Nachrückfall wird einfach die Reihenfolge der "eigenen" Liste verwendet, wobei das Programm da nicht plötzlich "eine andere Regel" anwenden kann. Dafür ist es vermutlich einfach nicht gedacht.

W
wdliss

16.05.2018 um 13:57 Uhr

Es gibt ja in dem Sinne kein "Erstes Ersatzmitglied" wie nach einer Personenwahl. Wenn ein BRM der Liste A verhindert ist rückt das Ersatzmitglied aus Liste A nach, wenn aus Liste B dann Ersatzmitglied aus Liste B usw. Schwierig wird es erst, wenn eine Liste keine Nachrücker mehr hat oder die Geschlechterquote beachtet werden muss. Dann kann es zu Listensprüngen führen, die aber auch nicht zwangsläufig immer zur "Siegerliste" führen müssen.

P
Pjöööng

16.05.2018 um 14:06 Uhr

Hat denn die "Verliererliste" überhaupt einen Sitz errungen?

A
aa230269

16.05.2018 um 14:20 Uhr

Nein nach dem Verteilungsschlüssel hatte die Verliererlist keinen direkten Sitz errungen ...

A
aa230269

16.05.2018 um 14:28 Uhr

Die Frage ist ob hier die ermittelten Höchstzahlen überhaupt eine Relevanz bei der Ermittlung der Ersatzmitglieder hat. Der Listenteilnehmer der "Verliererliste" ereicht eine Höchstzahl von 19 und ist in der geschlechtlichen Minderheit (männlich). Der letzte Teilnehmer, der direkt gewählt wurde, erreicht eine Höchstzahl von 20,1111. Der nächste Teilnehmer dieser Liste hat eine Höchstzahl von 18,100 und ist weiblich. Auf dieser Liste gibt es aber weitere Mitglieder des Minderheitsgeschlechts, allerdings mit niedrigeren Höchstzahlen. Daher rührt meine Frage ... rücken erst alle Teilnehmer dieser Liste nach, egal wie die Höchstzahl lautet, oder springt der Teilnehmer der anderen Liste möglicherweise ein.

N
nicoline

16.05.2018 um 14:41 Uhr

wdliss *Es gibt ja in dem Sinne kein "Erstes Ersatzmitglied" wie nach einer Personenwahl. * Selbstverständlich gibt es auf jeder Liste ein erstes Ersatzmitglied.

aa230269 Nein nach dem Verteilungsschlüssel hatte die Verliererlist keinen direkten Sitz errungen Und deine Eingaben waren alle richtig? Und das Geschlecht in der Minderheit ist ausreichend vertreten mit der Ladung eines Ersatzmitgliedes?

P
Pjöööng

16.05.2018 um 16:14 Uhr

Ich fasse nocheinmal zusammen:

Es sind zwei Listen bei der Wahl angetreten. Die Auswertung der abgegebenen Stimmen hat ergeben, dass alle Sitze auf ein und die selbe Liste entfallen sind. Die andere Liste hat keinen ausreichenden Stimmen für einen Sitz auf sich vereinigen können.

Damit ist es ganz einfach: Die Nachrücker entstammen alle der "Siegerliste", zumindest so lange wie diese Liste nicht erschöpft ist und auch das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist. Erst nach Erschöpfung der Liste oder wenn nur so das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist, kommt es zum Listensprung zur "Verliererliste" (sofern diese mindestens eine Stimme erlangt hat).

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