Hallo,
wir hatten gestern unsere Wahl und auf Empfehlung habe ich die Software welche hier angeboten wird schon mal testweise installiert und mit Daten gefüttert.
Nun gibt es bei der Besetzung der Ersatzmitglieder unterschiedliche Auffassungen ...
Aus dem Programm heraus wird nach Eingabe der angefragten Daten die Ersatzmitglieder nach der ermittelten Höchstzahl "berufen". Somit wurde ein Listenteilnehmer aus einer anderen als der "Gewinnerliste" hier als erstes Ersatzmitglied ausgewertet.
Der Gesetzestext besagt aber möglicherweise etwas anderes :
Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder ergibt sich aus § 25 BetrVG. Demnach gilt folgendes:

• Das Ersatzmitglied wird zunächst der Liste, der das ausgeschiedene oder zu ersetzende Betriebsratsmitglied angehört, entnommen.

• Das Nachrücken erfolgt zunächst in der Reihenfolge in der die Ersatzmitglieder auf der Liste aufgeführt sind. Dabei muss aber – auch ggf. ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Vorschlagsliste – die Geschlechterquote beachtet werden, solange noch Wahlbewerber dieses Geschlechts zur Verfügung stehen und die Mindestquote nicht trotz Nachrückens aus dem anderen Geschlecht gewahrt bleibt.

Das interpretiere ich so das die Ersatzmitglieder erst aus der "Siegerliste" nachrücken und erst wenn es da niemanden mehr gibt kommt der Teilnehmer der "Verliererliste" als Ersatzmitglied in Frage.
Wer hat nun recht ?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

VG

Andreas