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Ausgeschiedene Betroebsräte / Rentner

M
melleg
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns findet 1 mal im Jahr ein Treffen der Betriebsratsvorsitzenden statt (12 Stück); außerhalb der Firma. Dazu laden diese aber immer auch ausgeschiedene Betriebsratsvorsitzende ein -> z.B. Rentner oder Stellenwechsler. Diese werden dann mehr oder weniger auf den neuesten Stand gebracht, was so in der Firma passiert (Umstrukturierung etc.). Uns als örtlichem BR stinkt das gewaltig, da wir keine Notwendigkeit darin sehen, dass Ausgeschiedene noch über die Geschehnisse in der Firma informiert werden.

Wie seht Ihr das? Ist da überhaupt erlaubt??

1.958011

Community-Antworten (11)

Z
Zappelmann

23.05.2016 um 17:18 Uhr

Sie treffen sich außerhalb der Firma, klönen durcheinander, und freuen sich, dass sie noch leben (die Alten mein ich!). Wo hast Du jetzt ein Problem?

M
melleg

23.05.2016 um 17:26 Uhr

Die Alten mit den aktuellen Vorsitzenden, ja. Und bekommen alles erzählt, was sich so in der Firma tut. Ich wüsste nicht, was die das aber noch angeht. Ich meine wir BRs untereinander haben ja auch eine Schweigepflicht...

C
celestro

23.05.2016 um 17:29 Uhr

Kommt darauf an, ob diese "Schweigepflicht" eingehalten wird. Also wenn man da zu jeder Einstellung jetzt die privaten Daten der Eingestellten rumtrascht, ist das sicher nicht in Ordnung.

Aber auf der anderen Seite, sind die Dinge oftmals weniger geheim, als ein AG oder BR glauben. Also so wenig differenziert läßt sich das kaum beantworten.

G
gironimo

23.05.2016 um 19:48 Uhr

Ihr erzählt doch sicherlich auch Freunden und Verwandten von Eurer Arbeit.

Ich habe da auch kein Problem. Es muss eben nur auf§79 BetrVG geachtet werden (und dazu gehört nicht viel) und auf die Persönlichkeitsrechte der AN.

H
Hoppel

23.05.2016 um 22:57 Uhr

@ melleg

Handelt es dabei um eine Betriebsräteversammlung gem. § 53 BetrVG?

Falls das der Fall sein sollte, haben ausgeschiedene MA in dieser Versammlung überhaupt NICHTS zu suchen!

Falls diese "Veranstaltung" als Privatvergnügen abgehakt werden kann, steht es Euch doch frei, entweder nicht teilzunehmen oder aber keinen Bericht zu erstatten!

@ gironimo

Würde man Deiner Meinung folgen, dürfte ja auch nichts dagegen sprechen, wenn ausgeschiedene KollegInnen an Betriebsversammlungen teilnehmen dürften; da werden immerhin auch keine Betriebsgeheimnisse erzählt ...

P
pillepalleTR

24.05.2016 um 11:28 Uhr

@Hoppel: (Zitat)"Würde man Deiner Meinung folgen, dürfte ja auch nichts dagegen sprechen, wenn ausgeschiedene KollegInnen an Betriebsversammlungen teilnehmen dürften; da werden immerhin auch keine Betriebsgeheimnisse erzählt ..."(Zitat Ende)

Das verhindert nun aber mal das Gesetz. §42 (1) BetrVG. ("Sie (= die Betriebsversammlung) ist nicht öffentlich.")

Ansonsten ist gironimos Aussage umfänglich zuzustimmen, denn Weiteres wäre reine Spekulation, da die Eingangsinformationen leider nicht mehr hergeben (wer bezahlt?, außer/innerhalb der AZ?...)

Z
Zappelmann

24.05.2016 um 14:26 Uhr

+++ein Treffen der Betriebsratsvorsitzenden statt (12 Stück); Nur mal zum Verständnis: Ihr habt 12 Betriebsratsvorsitzende? Hmmmm ... Woher kommen die?

M
melleg

24.05.2016 um 14:31 Uhr

Die 12 Vorsitzenden sind aus verschiedenen Filialdirektionen (ganz Baden-Württemberg).

A
AlterMann

24.05.2016 um 15:46 Uhr

Urd die 12 "Stück" reisen also an, klönen ein bisschen und reisen wieder ab? Wer zahlt denn den Deckel??

M
melleg

24.05.2016 um 16:07 Uhr

Die 12 sind sie aktuellen im Amt. Und dann kommen noch 5 "Ausgeschiedene" dazu. Bezahlt wird von der Firma, aber wie die das im Endeffekt vermauscheln, bekommt ja keiner mit.

P
pillepalleTR

25.05.2016 um 13:30 Uhr

Da ja auch euer lokaler BRV dran teilnimmt, würd ich den mal fragen, wie sich das aller verhält. Ansonsten eine Anfrage Richtung GBR (den sollte es bei der Lage der Dinge ja geben) platzieren, bzw. spätestens bei der nächsten Betriebsräteversammlung "unbequeme" Fragen stellen (lassen).

Da die Firma zahlt, ist es kein Privatvergnügen mehr und diese Kostenübernahme bzw. die Forderung seitens der BRV danach entbehrt meiner Meinung nach jeder rechtlichen Grundlage. Ihr lauft durch dieses Vorgehen einzelner (und dann auch noch eurer Vortänzer) Gefahr, euer Gesicht bei GL und Belegschaft zu verlieren.

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