Zeit bis zu den Neuwahlen strecken
Hallo zusammen,
einer unserer Betriebsräte wird uns demnächst verlassen. Da wir keine Nachrücker mehr haben, sind wir in Summe einer zu wenig. Neuwahlen sind ja dann der nächste Schritt. Nun gibt es im Gremium die Idee, die Zeit bis zu den Neuwahlen so zu strecken, dass diese erst nach dem 01.03. kommenden Jahres stattfinden. So betrüge die Amtszeit des neuen BRs bis zu den regulären Wahlen weniger als ein Jahr und er dürfte dann bis zu den Wahlen 2022 im Amt bleiben.
Kann man die Zeit einfach so strecken? Wo finde ich Regelungen bzw. Urteile darüber?
Community-Antworten (6)
23.05.2016 um 13:52 Uhr
Es sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Denkt mal über das Wort unverzüglich nach! Ich finde auch nirgends die Empfehlung, etwas zu strecken. Wie auch und wozu?
23.05.2016 um 14:17 Uhr
Tach auch, nach seiner Bestellung hat der Wahlvorstand die Pflicht, die Betriebsratswahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Die Idee, daß Ding zu strecken, ist grundsätzlich nicht schlecht. Denn wie und insbesondere wann der WV seine Verpflichtungen umsetzt, habt Ihr als BR nur indirekten Einfluß drauf. Der WV ist ein eigenständiges Gremium, daß nicht unter die Weisungsbefugnis des BR fällt. Insbesondere kann ein einmal durch den BR gewählter/bestellter WV nicht mehr abberufen werden. Allerdings kann der WV auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern durch das Arbeitsgericht abgesetzt werden. Vergleich : §18 Abs.1 BetrVG. Jedenfalls bleibt Ihr so lange im Amt, bis der neue BR gewählt ist. Dem Arbeit- geber selbst dürfte Euere Idee aus Kostengründen nicht unsympathisch sein. Ob dies allerdings empfehlenswert ist, habe ich meine Zweifel. Denn immerhin handelt es sich um einen Zeitraum von nicht weniger als zehn Monate.
23.05.2016 um 15:29 Uhr
Räusper ... Hier geht es nicht darum, was da irgendein Wahlvorstand macht, sondern um die Einleitung der Wahl durch den Betriebsrat. Und da finde ich NICHTS, was eine Verzögerung rechtfertigen dürfte.l
23.05.2016 um 16:02 Uhr
Ich würde da auch nichts verzögern. Bestenfalls kann der WV ja Zeit für Schulungen in Anspruch nehmen - aber bis nächstes Jahr ....
23.05.2016 um 16:32 Uhr
Danke für eure Antworten! Das habe ich erhofft.
23.05.2016 um 19:28 Uhr
@ Zappelmann
Der Wahlvorstand leitet die Wahl ein; NICHT der Betriebsrat.
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