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Fortbildung des BR

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Minnie
Nov 2016 bearbeitet

BR Fortbildung: Hallo,muss ein BR Gremium zur Fortbildung ein kostengünstigeres Angebot in Räumen des Konzerns annehmen nur weil die GL dies so will? Wo gibt's dazu den Gesetzestext dazu? Vielen Dank für die Antwort

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Community-Antworten (7)

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celestro

18.05.2016 um 23:21 Uhr

Das kommt ein bißchen drauf an. Grundsätzlich entscheidet der BR selbst darüber, welche Fortbildung er machen will.

Würde der AG aber dem BR den gleichen Anbieter wie gewünscht für den halben Preis in die Firma holen, müßte sich der BR wohl drauf einlassen. Etwas nähere Infos wären also notwendig.

M
Minnie

18.05.2016 um 23:42 Uhr

Hallo.. Es geht lediglich um die Tagungskosten . In einem Teil des Konzerns gibt es einen Tagungsraum der natürlich billiger wäre aber dafür ist die Konzernetage direkt nebenan. Unser Teil des Betriebs ist eine eigenständige GmbH. Wir wollen in ein nahegelegenes Gasthaus . Kosten Ca 500?

C
celestro

19.05.2016 um 01:48 Uhr

Und wen stört die Konzernetage direkt nebenan ? Also wenn das Seminar praktisch das Gleiche ist und aus Kostengründen lediglich in internen Räumlichkeiten stattfinden soll, wüßte ich keinen Ansatzpunkt, dies als BR ablehnen zu können.

S
stehipp

19.05.2016 um 09:18 Uhr

Ich gehe hier vielleicht sogar noch einen Schritt weiter.

Wenn ich den selben Anbieter mit dem selben Inhalt billiger bekommen kann, dann sollte es auch ein Gebot als BR sein, dass nicht unnötig Kosten produziert werden. Letztendlich müssen diese Kosten durch alle Mitarbeiter erst erwirtschaftet werden.

Evtl. kommt es aber auch auf die Entfernung zur Konzernzentrale an. Wenn ihr jetzt erst alle eine lange Anreise habt, könnte es durchaus kostenkünstiger sein, einen Seminarort vor Ort zu buchen. Ich denke hier an Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, evtl. Übernachtungen.....

T
Tester

19.05.2016 um 11:12 Uhr

Die verursachten Kosten müssen erforderlich und verhältnismäßig sein.

Es sind durchaus Fallkonstellationen denkbar in denen es erforderlich sein kann, externe Tagungsräume anzumieten, es gibt aber natürlich auch Fallkonstellationen, in denen die Erforderlichkeit eines externen Tagungsraumes zu verneinen wäre.

Dazu müsste man ggf. etwas mehr zum Raum wissen und ggf. auch zum Thema der Fortbildung.

@ Celestro weil keine Antwort mehr möglich ist:

Es könnte auch sein, dass der Raum nicht gegen unbeabsichtiges Mithören geschützt ist (siehe Arbeitsgericht Wuppertal 8 BV 16/05).

Es kann z. B. durchaus sein, dass der Betriebsrat in einem solchen Fall es für erforderlich erachten darf, das Seminar "Betriebsstilllegung - Rechte des Betriebsrats" oder das Seminar "Erfolgreich Sozialplan verhandeln" NICHT in Räumlichkeiten des Konzern abzuhalten...

C
celestro

19.05.2016 um 11:40 Uhr

"Dazu müsste man ggf. etwas mehr zum Raum wissen und ggf. auch zum Thema der Fortbildung."

Der Raum könnte ja höchstens zu kleine oder nicht richtig ausgestattet sein. Aber was hat das Thema da zu suchen ?

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Minnie

19.05.2016 um 11:52 Uhr

Es ist eine 2 tägige klausur unseres BR . Das letzte mal als wir dort tagten bekam allen das Essen sehr schlecht und die Konzernleitung kam in der Mittagspause auch zu unserer BR Vorsitz den um sie zu beschwatzen. Das war einfach furchtbar lästig daher wollen wir nicht mehr dahin

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