Erstellt am 18.05.2016 um 09:09 Uhr von gironimo
>Eine Informationspflicht dieser Art steht in Vorschriften, die der AG formuliert hat< die dann aber mitbestimmungspflichtig wären (Ordnung im Betrieb).
Aber es würde auch zu weit gehen. Der AG erhält den gelben Schein. Mehr nicht.
Erstellt am 18.05.2016 um 09:39 Uhr von celestro
"Der AG erhält den gelben Schein. Mehr nicht."
Auf dem vermutlich der Name der Einrichtung stehen wird, oder ?
Ich würde den AG aber darauf hinweisen, daß solche Vorschriften VORHER durch den BR abgesegnet werden müssen.
Erstellt am 18.05.2016 um 09:55 Uhr von stehipp
Ich würde mir als BR aber sehr gut überlegen, ob ich dem zustimmen würde.
Mir fällt jetzt zumindest kein Grund ein, wozu ein Arbeitgeber unbedingt wissen muss, in welchem Krankenhaus ich liege.
Ausnahmen bestenfalls, wenn dies wirklich betriebliche Gründe hat. Fluggesellschaften, Sicherheitsbereiche......., etwas in der Richtung.
Erstellt am 18.05.2016 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Da die AU- (bzw. Aufenthalts-) Bescheinigung als Urkunde erkennbar machen muss, wer diese ausgestellt hat, läuft die Frage eigentlich ins Leere.
Auch hat der Gesetzgeber offensichtlich keine grundsätzlichen Bedenken dagegen dass der Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erfährt, wo sich der Arbeitnehmer aufhält.
Als Betriebsrat würde ich mich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass die Nachweisbedingungen abschließend vom Gesetzgeber geregelt wurden und daher die vom Arbeitgeber erwünschte Regelung nicht machbar ist.
Stehipps Ausnahmen kann ich in Anbetracht der 4U9525 Diskussion nicht ganz nachvollziehen.