wenn ein Haustarifvertrag ausläuft
Eine Frage: wenn ein Haustarifvertrag ausläuft und der AG es nicht verlängern will, was passiert dann!? Was bedeutet das für die MA!? Gilt eine Nachwirkungrecht bis neu Verhandlung? Oder der AG kann eventuell wer er will kündigen bzw nicht verlängern ähnlich wie ein befristeter Vertrag!? Und wenn der AG ein eigener Vertrag(mit viele Nachteile) für uns hat,müssen wir unterschreiben!? Welche Rolle spielt der BR im diesem Fall!? Danke.
Community-Antworten (1)
15.05.2016 um 19:43 Uhr
Welche Rolle spielt der BR im diesem Fall!?<
So gut wie keine (es gilt eben § 77 Abs. 3 BetrVG). Ihr solltet Euch an die Gewerkschaft wenden, die den Haustarif abgeschlossen hat. Wenn es immer noch genügend Mitglieder gibt, wird es vielleicht einen neuen Tarif geben. Notfalls muss die Gewerkschaft mit Streik drohen (und ggf. durchführen)
Verwandte Themen
Wichtige Frage - MBR Haustarifvertrag
ÄlterHallo zusammen, in unsere Firma ab den 01.08.2010 wird ein Haustarifvertrag umgesetzt. Aber das gilt nur für die MA die diese Haustarifvertrag unterschrieben haben(ca. 60% von der ganze Belegschaft
Neueinstellung mit Vergütung unterhalb des Haustarifvertrages
ÄlterHallo, ich habe eine Frage und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Zur Situation: Wir haben einen Haustarifvertrag, der vom Arbeitgeben vor etwa 9 Monaten gekündigt wurde. Da Verhandlungen über einen n
Haustarifvertrag - welche Schritte unternimmt der BR bzgl. Haustarifvertrag?
ÄlterWelche Schritte unternimmt der BR bzgl. Haustarifvertrag? Unser AG (als Verein im DPWV) hat sich auf der Betriebsversammlung zu Tarifverhandlungen mit Verdi bereit erklärt(Haustarifvertrag). Wir 28 M
Frage zu Haustarifvertrag
ÄlterWir sollen in unserem Betrieb einen Haustarifvertrag unter Beteiligung von verdi abschliessen. Unser Vorsitzender sagte uns in der heutigen Sitzung ,das der Vertrag unterschrieben sei, und das wir dar
Betriebsvereinbarung zum Haustarifvertrag
ÄlterIn unserem Betrieb wurde ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Dieses geschah über eine Betriebsvereinbarung . In der Präambel steht " in Ergänzung zum Haustarifvertrag zur Einführung von Arbeitszeitkon