Anspruch auf Freistellung zur Fortbildung bei befristetem AV
Hat ein AN in Nds. (kein BR) Anspruch auf die gesamten gesetzlichen Freistellungstage zur Fortbildung bei einem befristet AV von einem Jahr?
Community-Antworten (4)
14.05.2016 um 11:13 Uhr
Meinst Du den Bildungsurlaub?
http://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_50.html
Die Antwort kann nur lauten: "Es kommt darauf an"
Die Befristung allein schränkt den Anspruch nicht ein.
14.05.2016 um 11:39 Uhr
Es gibt keine klare Antwort bezüglich eines befristeten AV. Der AN wird 5 Tage freigestellt bei vollem Lohnausgleich und nimmt sein erworbenes Wissen mit. Sollt hier eine AN-freundliche Gesetzespassage vorliegen?
14.05.2016 um 12:28 Uhr
Warum nicht. Das Bildungsurlaubsgesetz ist älter als das TzBfG und die Bedeutung des Bildungsurlaubsgesetzes ist doch eher gering.
14.05.2016 um 23:20 Uhr
@ Logopädin
"Es gibt keine klare Antwort bezüglich eines befristeten AV."
Ich kann nicht erkennen, dass befristet beschäftigte ARBEITNEHMER vom Niedersächsischen Gesetz über den Bildungsurlaub ausgeschlossen sind! Und in Tarifverträgen wird man einen solchen Passus ebenfalls vergeblich suchen.
"Der AN wird 5 Tage freigestellt bei vollem Lohnausgleich und nimmt sein erworbenes Wissen mit. "
Stimmt auffallend! Aber Du scheinst den Sinn und Zweck von Bildungsurlaub nicht ganz erkannt zu haben.
Falls es Dich tröstet, das erworbene Wissen aus "Stark wie ein Baum - Resilienz im Berufsalltag durch Achtsamkeit und Naturerleben" wird mit Weggang eines befristet Beschäftigten vermutlich keine allzu große Wissenlücke im Betrieb hinterlassen. :-)
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