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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf Zuschuß - bei Fortbildung mit direktem Bezug zu dem derzeit ausgeübten Tätigkeitsfeld ?

N
Neugier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, aus einer Schulung zum BetrVG habe ich eine Info mitgenommen, die Folgendes beinhaltet: Beteiligt sich der AG an den Kosten einer weiterqualifizierenden, vom Arbeitnehmer privat iniziierten Fortbildung, so ergibt sich für alle anderen Abreitnehmer der Anspruch, ebenfalls eine finanzielle Unterstützung vom AG zu erhalten. Bedingung: die Fortbildung muss einen direkten Bezug zu dem derzeit ausgeübten Tätigkeitsfeld haben. Kann mir jemand sagen, ob es diesen Anspruch tatsächlich gibt und in welchem Gesetz er verankert ist? Danke im Voraus. Gruß von Neugier

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Community-Antworten (5)

P
paula

12.07.2007 um 17:26 Uhr

bei einer einmaligen individuellen Kostenübernahme durch den AG sehe ich keine Verpflichtung für den AG dies anderen AN in gleicher Weise zukommen zu lassen

A
amazing

12.07.2007 um 18:02 Uhr

@ Neugier

vielleicht hilft Dir das weiter:

http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php

hier sind diverse Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt:

http://www.bzn-duisburg.de/1647.html

Es steht jedem MA frei, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen und über Weiterbildung und Aufstiegschancen zu verhandeln. Gehe davon aus, das der AG die Förderung und teilweise oder bestenfalls komplette Kostenübernahme von der Notwendigkeit in seinem Unternehmen abhängig machen wird.

Auf jeden Fall hat jeder MA Anspruch auf 5 bezahlte Sonderurlaubstage.

hier zur mehr Infos unter

www.bildungsurlaub.de

Viel Glück und Erfolg

K
Kölner

12.07.2007 um 23:34 Uhr

@amazing Ein Anspruch auf Bildungsurlaub ergibt sich dennoch von Bundesland zu Bundesland für den AN in unterschiedlicher Art und Weise; manchmal sogar gar nicht.

Dein angegebener link ist für NRW gut, für Bayern nicht so und für Thüringen/Sachsen wäre er fast schon wünschenswert.

H
Hannes1955

13.07.2007 um 11:50 Uhr

Thema "Bildungsurlaub": http://www.stattreisenberlin.de/studienreisen/bildungsurlaub.html

"Kein Recht auf Bildungsurlaub besteht in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen."

"In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub."

N
Neugier

13.07.2007 um 12:05 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Infos, aber mir geht es weniger um den Anspruch auf Bildungsurlaub, sondern vielmehr um einen möglichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den AG. nach dem Motto: Übernimmt der AG bei einem Mitarbeiter einen Teil der Kosten zur Weiterbildung, so entsteht für andere Mitarbeiter ein Anspruch auf finanzielle Beteiligung des AG.

Gruß, Neugier

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