Möglichkeit der ständigen Arbeitskontrolle durch den Abteilungsleiter rechtens?
Guten Tag,
in unserem Kleinunternehmen mit unter 21 MA gibt es 3 Abteilungen mit einem jeweiligen Leiter. In einer der Abteilungen wird ein EDV-Programm genutzt, welches extra für das Unternehmen programmiert wurde. In diesem Programm hat jeder Mitarbeiter der Abteilung ein eigenes Profil. Dieses ist jedoch nicht über ein (geheimes) Passwort gesichert, sondern man startet einfach das Programm an seinem Arbeitsplatz und das Programm erkennt, wer jetzt angemeldet ist. Alles was der MA nun tut, wird automatisch mit seinem Namen versehen. So ist kontrollierbar, welcher MA was gemacht hat.
Schon das macht mir als BR zwar Sorgen, aber da jeder Rechner mit einem geheimen Passwort gesichert ist, welches nur der jeweilige MA kennt, ist das für mich soweit OK.
Aber - der Abteilungsleiter hat eine ständige Möglichkeit der Arbeitskontrolle, indem er - ohne dass der jeweilige MA dies weiß - nachsehen kann, was die MA bereits abgearbeitet haben.
So geschah es erst kürzlich einem MA, dass er vom Abteilungsleiter darauf angesprochen wurde, dass er doch in den letzten Tagen recht wenig Arbeit aus seinem "Dashboard" weggeschafft habe...
Nun stelle ich mir die Frage, ob das so sein darf? Darf ein Abteilungsleiter die Möglichkeit zu einer ständigen Arbeitskontrolle haben... und auch noch so, dass der MA davon nichts mitbekommt?
Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß, jaypar
Community-Antworten (8)
23.01.2019 um 16:03 Uhr
nur mal ganz grundsätzlich ... wenn das System anders wäre und der AL würde sich hinter den AN stellen und fragen, würde er die gleiche Info bekommen, oder ?
23.01.2019 um 16:18 Uhr
Und ' wie sieht eure Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG zu diesem Thema aus?
23.01.2019 um 16:28 Uhr
@ celestro: Es geht ja hier darum, dass der AL es STÄNDIG machen kann und vor allem... OHNE dass der MA es weiß. In Deinem Beispiel ist es in beiden Fällen ja anders.
@ Krambambuli: Guter Tipp. Lese mir das mal durch und würde ggf. da auch intervenieren. Wie würdest Du / Ihr es denn grds. einschätzen? Auf jeden Fall gibt es hier keine entsprechende BV.
Gruß jaypar
23.01.2019 um 18:59 Uhr
warum gibt es denn keine BV? Das System dürfte ganz klar nach § 87 I Nr. 6 BetrVG mitbestimmt sein.
24.01.2019 um 09:34 Uhr
@ paula: Schwer zu sagen... Mir als BR (einköpfig) war zum Zeitpunkt der Einführung des Programms einfach nicht klar, dass ein AL die Möglichkeit einer solchen ständigen Kontrolle mit dem neuen Programm hat.
Ich habe noch gestern Nachmittag mal einige Kolleg/-innen gefragt. Sie alle haben bestätigt, dass der AL die Möglichkeit hat... und diese auch nutzt, auf deren digitalen Schreibtisch zuzugreifen, ohne dass sie dies wissen oder feststellen können. Meist kommt dann irgendwann auch noch ein Hinweis von ihm, wie z.B. "Sie haben den Fall xx noch nicht abschließend bearbeitet" oder "Sie haben aber noch einiges an Rückstand abzuarbeiten"... etc.
Ebenso verhält es sich mit unserem Outlook. Hier hat der AL und auch unser IT-Verantwortlicher die Möglichkeit, auf die Posteingangsfächer anderer Mitarbeiter/-innen zuzugreifen. Die Postfächer sind dazu im Outlook des AL / IT-Verantwortlichen verbunden. Somit ist auch hier eine ständige Kontrolle möglich, ohne dass die Mitarbeiter/-innen dies merken oder wissen. Eine Kollegin sagte mir gestern auch, dass ihr AL ihr erst vor ein paar Tagen gesagt habe, dass in ihrem Outlook-Postfach noch ein paar Emails unbearbeitet liegen, die sie doch jetzt abarbeiten soll. Sie fand das unmöglich und fühlte sich natürlich unter ständiger Beobachtung.
Ich möchte nun etwas dagegen unternehmen und mich ggf. auch an unseren Vorstand wenden. Dazu muss ich jedoch sicher sein, dass meine Einwände auch rechtlich abgesichert sind. Wenn ich mich auf den § 87 I Nr. 6 BetrVG beziehe, dann darf es natürlich am Ende nicht so ausgehen, dass ich "dumm da stehe", weil u.U. solche Zugriffe dann doch erlaubt sind.
Wäre also über Eure Hilfe sehr froh.
Danke und Gruß, jaypar
25.01.2019 um 08:40 Uhr
...wäre schön, wenn hierzu nochmal jemand von Euch etwas schreiben könnte.
Danke und Gruß, jaypar
25.01.2019 um 11:36 Uhr
Google: ständige überwachung am Arbeitsplatz
erster Treffer:
https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiterueberwachung/
Ausschnitt: Wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die informationelle Selbstbestimmung von Arbeitnehmern. Sie besagt: Es ist Ihrem Chef untersagt, Ihre Tätigkeiten rund um die Uhr am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
28.01.2019 um 08:59 Uhr
OK und danke für den guten Link.
Wir hatten jedoch hier auch einen Abteilungsleiter, der 2 KollegInnen angewiesen hat, über einige Tage hinweg eine bestimmte Aufgabe auszuführen und zu dokumentieren, wie lange sie dazu benötigen. Grund dafür war, zu überprüfen, ob ein anderer Kollege ggf. zu langsam arbeitet. Die KollegInnen hatten dies jedoch unter Protest gemacht... Am Ende wurde der Kollege mit den Ergebnissen konfrontiert und vom AL unter Druck gesetzt bezüglich seiner Arbeitsgeschwindigkeit.
Was sagt Ihr dazu? Gibt es da einen Zusammenhang zu den hier bereits genannten Gesetzen (BetrVG od. DSGVO)?
Danke und Gruß, jaypar
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