Sitzverteilung unter Beachtung der Minderheitenquote
Als Wahlvorstand haben wir Ihr Programm gedownloaded zur Berechnung der Höchstzahlen unter Beachtung der Minderheitenquote. Jetzt mußten wir feststellen, dass Ihr Programm nicht gesetzkonform arbeitet. In Eurem Programm verbleiben die ermittelten Höchstzahlen bei dem Mehrheitsgeschlecht, wenn an seiner/ihrer Stelle das Minderheitengeschlecht tritt um die MinderheitenQuote zu erfüllen. Dies ist aber nicht korrekt. Unser Rechtsanwalt schreibt, dass das Minderheitengeschlecht an die Stelle des Mehrheitengeschlechts der selben Vorschlagsliste tritt, die Höchstzahlen übernimmt und alle nachfolgenden Bewerber eine Stelle runter rutschen auf der Liste. Ist das so???? Desweiteren macht Euer Programm noch einen Fehler. Die Verteilung der Betriebsratssitze ( Listen Wahl ) ergab, dass nur 3 Frauen über die Höchstzahlenberechnung im Betriebsrat waren. Wir haben 17 Betriebsräte gewählt und benötigen 7 Frauen um die Minderheitenquote zu erfüllen. Und hier scheint Euer Programm einen Fehler zu machen. Es streicht die letzten 4 Männer raus, dann sind diese bei euch als "nicht berücksichtigt" und berechnet dann die Frauen. So steht das aber nicht im Gesetz bzw. in der WO § 15. Dort steht nämlich, dass das Schritt für Schritt gemacht werden muß und somit haben wir ein ganz anderes Ergebnis als das von Eurem Programm berechnet. Was sagt Ihr dazu?
Community-Antworten (11)
21.04.2006 um 01:04 Uhr
Der RA schreibt so etwas? Das ist natürlich fatal...
Zum zweiten Teil: Da konnte ich jetzt auf Anhieb überhaupt nichts Falsches feststellen. Kannst Du noch einmal konkreter werden?
Nicht das ein falscher Eindruck entsteht: Ich habe mit dieser Software nix zu tun.
21.04.2006 um 01:11 Uhr
Hallo FASI1962, nur zur "Ehrenrettung" aller BR-Wahlsoftware!
Nach meinem Kenntnisstand kann sich ein Wahlvorstand bei keiner Software auf die korrekte Zuweisung der Sitze für die Minderheit verlassen, wenn es um Listenwahlen und dann noch um etwaige Listensprünge geht. Da ist etwas mehr oder weniger Hirnschmalz angesagt.
Allerdings kann es auch Fälle geben, in denen sich die unkorrekte Ausweisung der Sitzansprüche als vorteilhaft in aller Sinne erweisen kann!
Gruß Fayence
21.04.2006 um 01:26 Uhr
OK, ich versuchs mal.
Gewählt werden 17 BR. Davon müssen 7 Frauen sein ( Minderheitengeschlecht ). Es gibt 7 Vorschlagslisten. Bei der Berechnung der Sitze fehlen 4 Frauen ( drei kamen durch Höchstzahlen rein ).
I. An die Stelle des Mannes mit der niedrigsten ermittelten Höchstzahl tritt eine Frau seiner Vorschlagsliste. z. B. Mann hat nach d´Hohnsch 70 Stimmenanteile erhalten und die 2 Plätze weiter unten stehende nachfolgende Frau 45. Jetzt rechnet das Programm, das die Frau mit ihren 45 Anteilen an die Stelle des Mannes tritt und der Mann seine 70 Anteile behält und "nicht berücksichtigt" ist. RA sagt, so ist das nicht. die Frau tritt an die Stelle des Mannes und übernimmt die 70 Anteile und der Mann und alle nachfolgenden rutschen eine Stelle runter auf ihrer Vorschlagsliste und übernehmen die Stimmenanteile der nachfolgenden.
II. Um eigentlich sicher zu sein haben wir natürlich noch ein weiteres Programm von einem anderen Anbieter mit unseren Daten gefütter und rechnen lassen. dass verwirrende, es hat genau das selbe ausgegeben, wie das oben erwähnte. Wer hat denn nun Recht? der RA oder das Programm und wo kann ich nachlesen wie das mit den Stimmenanteilen ist. Bleiben die an die Person gebunden oder werden die "getauscht" wenn die Minderheitenquote nicht erfüllt ist mit z.B. Frauen der eigenen Vorschlagsliste????
21.04.2006 um 01:45 Uhr
Hallo FASI1962, ist alles geregelt im § 15 Abs. 5 der Wahlordnung.
Also:
- Berechnung der Sitzansprüche der einzelnen Listen nach d´Hondt.
- Überprüfung, ob nach Verteilung der Sitze das Geschlecht der Minderheit ausreichend berücksichtigt ist.
- Falls ja, Ende
- Falls nein, nachsehen, von welcher Liste der "letzte" Mann in den BR eingerückt ist. Kann von dieser Liste eine Frau gestellt werden, rückt die Frau mit der höchsten Höchstzahl auf (nimmt also dem Mann auf der eigenen Liste den Platz weg).
- Quote erfüllt, dann fertig
- Quote nicht erfüllt, die Liste mit dem "vorletzten" Mann suchen, welcher in den BR eingerückt ist. Gleiches Prozedere wie 4.
- Kann diese Liste keine Frau stellen, muss dieser Sitz abgeben werden und zwar an die Liste mit der Frau, welche listenübergreifend die höchste nicht berücksichtigte Höchstzahl erreicht hat.
Dieses Spiel geht solange weiter, bis die Quote erfüllt ist oder endet vorher, wenn die Quote mangels Masse nicht erfüllt werden kann.
O.K.??
Gruß Fayence
21.04.2006 um 01:56 Uhr
FASI1962,
ich kann im Augenblick nicht nachvollziehen wann und wo die Interpretation Deines Anwaltes zu anderen Sitzverteilungen führen sollte als die offizielle Zählweise.
Es ist allerdings richtig dass diese Software Wahlergebnisse falsch ermittelt. ÄH, nein, natürlich ist das nicht "richtig", richtig müsste es heißen "Es stimmt dass diese Software Wahlergebnisse falsch ermittelt."
In Anbetracht des Preises für diese Software ist das meines Erachtens nicht zu entschuldigen.
21.04.2006 um 01:58 Uhr
Hallo Fayence,
vielen Dank für Deine Antwort, aber wo bleiben die Stimmenanteile?
Beispiel: Liste 1 Liste 2 Liste 3 usw. Mann 110 Mann 80 Mann 60 Mann 55 Mann 40 Mann 30 Mann 36,67 Frau 26,67
5 Betriebsräte braucht die Firma. Minderheit Frauen mit 1 Mindesplatz. Nach d´Hohnsch wären nur 5 Männer im Betriebsrat. Nun ist aber auf Liste zwei der mann mit der nierigsten Höchstzahl = 40. An seine Stelle tritt jetzt die Frau. Hat jetzt die Frau 40 Stimmenanteile oder nimmt sie ihre 26.67 mit und ist der mann obwohl ja schon berücksichtigt jetzt wieder nicht berücksichtigt????
Gruß Fasi1962
21.04.2006 um 02:23 Uhr
FASI1962,
spielt es denn irgend eine Geige wie viele "Stimmanteile" ein Bewerber "mitnimmt"?
21.04.2006 um 02:44 Uhr
Hallo Ramses II,
natürlich ist es wichtig für die weiteren nachfolgenden Verteilungen der Minderheitensitze. Dort werden nämlich nur die noch nicht berücksichtigten Höchstzahlen zu Grunde gelegt.
21.04.2006 um 10:45 Uhr
@ FASI1962
Ich sehe das genau so, es ist völlig unrelevant ob die Höchstzahlen bei den Personen bleiben, getauscht werden oder egal was.........
Wenn ein mänlicher Betriebsratskollege seinen Platz für eine Kollegin räumen muß, damit dadurch die Minderheitenquto erfüllt wird, dann ist er erstmal raus. Also ist es völlig Wurst was für eine Höchstzahl er hatte, er geerbt hat oder auch geschenkt bekommen hat ;-)
Er rückt eine Position nach unten, ist damit kein ordentliches Betriebsratsmitglied und zunächst erstes Ersatzmitglied für seine Liste!
Gruß TOTO
21.04.2006 um 12:19 Uhr
@ FASI1962
Ich sehe das genau so, es ist völlig unrelevant ob die Höchstzahlen bei den Personen bleiben, getauscht werden oder egal was.........
Wenn ein mänlicher Betriebsratskollege seinen Platz für eine Kollegin räumen muß, damit dadurch die Minderheitenquto erfüllt wird, dann ist er erstmal raus. Also ist es völlig Wurst was für eine Höchstzahl er hatte, er geerbt hat oder auch geschenkt bekommen hat ;-)
Er rückt eine Position nach unten, ist damit kein ordentliches Betriebsratsmitglied und zunächst erstes Ersatzmitglied für seine Liste!
Gruß TOTO
21.04.2006 um 12:27 Uhr
Hallo FASI1962,
nur noch mal zur Klarheit. Durch das "Aufrücken" des Minderheitengeschlechts werden KEINE Höchstzahlen getauscht. Ein Wahlergebnis muss immer im Original nachvollziehbar bleiben. Besonders wenn es z.B. zu Listensprüngen kommt und Ersatzmitglieder bestellt werden müssen.
Rechnet Euer Ergebnis durch, wie oben beschrieben. Falls noch Unklarheiten auftauchen, stell Euer Ergebnis einmal in´s Forum.
Gruß Fayence
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