Guten Morgen,

ich hab mal eine Frage zur Versetzung: der ArbG hat bei uns den Antrag auf Zustimmung zur Versetzung zum 01.07.2016 eingereicht und dem haben wir auch zugestimmt, denn die Kollegin möchte gerne die Abteilung wechseln. Kann der ArbG die Versetzung auch erst nach dem 01.07.2016 (evtl. erst im August oder September) durchführen, oder können wir als BetrRat irgendwie darauf hinwirken das die Versetzung durchgeführt wird?

Vielen Dank.