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Versetzung erzwingen ?

N
nelchen
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

ich hab mal eine Frage zur Versetzung: der ArbG hat bei uns den Antrag auf Zustimmung zur Versetzung zum 01.07.2016 eingereicht und dem haben wir auch zugestimmt, denn die Kollegin möchte gerne die Abteilung wechseln. Kann der ArbG die Versetzung auch erst nach dem 01.07.2016 (evtl. erst im August oder September) durchführen, oder können wir als BetrRat irgendwie darauf hinwirken das die Versetzung durchgeführt wird?

Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

13.05.2016 um 12:47 Uhr

Er hat Euch für die Versetzung zum 01.07.2016 um Erlaubnis gefragt. Er kann es aber auch bleiben lassen, oder es später machen. Ggf. muß er Euch das dann nochmal vorlegen, aber erzwingen könnt Ihr da nichts.

G
gironimo

13.05.2016 um 12:52 Uhr

Ihr könnt ihn überzeugen. Gute Argumente wirken Wunder.

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