Guten Morgen,
ich bin seit Mai im neuen Betriebsrat tätig. Nun will mich mein Filialleiter aufgrund meiner BR Tätigkeit und die damit verbundene zeitweilige Abwesenheit ( einmal die Woche Sitzungstag,Protokollführung) in der Filiale in die Zentrale versetzen lassen. Mit der Begründung das man mit mir bei den täglichen Abläufen etc. nicht mehr planen könnte. Dieses wurde mir in einem sechs Augengespräch ohne Vorankündigung ( "komm mal gerade mit zum zweiten Vorgesetzten ins Büro"), was soweit ich weiß ja auch schon nicht zulässig ist mitgeteilt.Meinen Filialleiter stößt es halt bitter auf, daß er nicht wie die Jahre zuvor machen kann was er will und im Endeffekt keinen Einfluss darauf hat ob ich BR Arbeit mache oder nicht. Da das Verhältnis noch nie das beste war, sieht er jetzt wieder eine Möglichkeit den "ungeliebten MA los zu werden.Obwohl mein Filialleiter selbst an der Wahl teilgenommen hat und micht somit in Gremium gewählt hat, will man mich nun hinter vorgehaltener Hand abschieben.Getreu dem Motto: Ist der AN erstmal an einem anderen Standort beschäftigt, müssen sich andere mit dem nicht zur Verfügung stehen des AN während der Betriebsratsarbeit rumschlagen.
Ich habe mich gegen diese Versetzung ( Abschiebung) ausgesprochen, da selbst mein Arbeitsvetrag für meinen jetzigen (seit 9 Jahren an der selben Stelle tätigen) Standort gilt und mir bei einer Versetzung ein erheblicher Mehraufwand ( Fahrtzeit, finanzielle Schaden) entstehen würde.
Meine Vorgesetzter teilte mir mit, daß man gegebenenfalls diese Versetzung auch ohne meine Zustimmung "durchziehen würde".

Kann mein direkter oberster Vorgestzter wirklich eine Versetzung erzwingen bzw. wie ist in meinem Fall die ganze Thematik und Systematik zu sehen. Ist das eigentlich noch alles rechtens was hier passiert?

Vielen Dank für eure Hilfe.