Erstellt am 03.08.2014 um 10:15 Uhr von Orion
Dein Filialleiter sollte lieber anfangen, kleinere Brötchen zu backen.
Es könnte ansonsten auch passieren, dass er derjenige ist, der sich dann mit seiner eigenen Versetzung beschäftigen muss.
Beschäftigen kann er sich mit diesem Thema natürlich, nur sollte er es besser nicht publik machen.
Denn rechtens ist es nämlich nicht mehr. Weder individual- noch kollektivrechtlich.
Er kann hier weder eine Änderungskündigung aussprechen oder darauf Einfluss nehmen, noch darf er in sonstigerweise einen Einfluss auf deine BR-Arbeit ausüben. Was hier ja eindeutig der Fall ist.
An deiner Stelle würde ich ihm jetzt einmal die §§ 23, 78, 104 und 119 BetrVG zum näheren Inhalieren empfehlen.
Hier sollte der BR, aber auch Du selbst schnellstens gegensteuern. Auch das Erwirken einer einstweiligen Anordnung (Verfügung) sollte hier kein Tabu sein. Zu Letzterem benötigst Du auch nicht das ganze Gremium. In Fällen des § 78 BetrVG kannst Du dieses auch allein durchziehen.
Erstellt am 03.08.2014 um 10:48 Uhr von Moreno
Auch wenn Dein Arbeitsvertrag eine Versetzung zulässt muss ja noch der Betriebsrat angehört werden. Dieser kann Deiner Versetzung widersprechen da du durch diese Versetzung ja Nachteile hättest. Dann müsste Dein Arbeitgeber diese Versetzung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Da würde ich mich an Deiner Stelle erst mal ganz ruhig bleiben :-) das ein Vorgesetzter nicht glücklich ist ein BRM im Team zu haben ist ja auch verständlich wenn er dann überreagiert könnte auch mal ein Gespräch mit dem BrV Helfen.
Erstellt am 03.08.2014 um 11:15 Uhr von Orion
„könnte auch mal ein Gespräch mit dem BrV Helfen.“
Moreno, so richtig dein Beitrag ansonsten auch ist, dieses finde ich aber nicht so gut.
Einmal davon abgesehen, dass ein BRV hier auch nicht immer die besseren Argumente haben muss, wird hierdurch nur die Stellung eines BRM geschwächt und ein BRV in Spähren erhoben, die ihm nicht zustehen und hier ev. auch nicht gewollt ist.
Die Meinung des BRM muss hier ausreichen. Allenfalls das Gremium, nicht aber der BRV alleine, sollte hierzu Stellung beziehen.
Besser wäre es, den Filialleiter einmal zu einer Aussprache einzuladen, um dann dort ein anderes Verhalten zu bewirken. Dort würde er dann auch mitbekommen, dass der Kollege nicht alleine steht und er den Rückhalt des ganzen Gremiums hat.
Erstellt am 03.08.2014 um 11:23 Uhr von Hoppel
@ BWalker
"Dieses wurde mir in einem sechs Augengespräch ohne Vorankündigung ( "komm mal gerade mit zum zweiten Vorgesetzten ins Büro"), was soweit ich weiß ja auch schon nicht zulässig ist mitgeteilt."
Warum sollte das unzulässig sein? Ist es nicht!
".Obwohl mein Filialleiter selbst an der Wahl teilgenommen hat und micht somit in Gremium gewählt hat ..."
Bislang gilt doch noch immer das Prinzip einer geheimen Wahl. Dass Du vom Filialleiter gewählt worden bist, kannst Du doch überhaupt NICHT wissen!
"Ich habe mich gegen diese Versetzung ( Abschiebung) ausgesprochen, da selbst mein Arbeitsvetrag für meinen jetzigen (seit 9 Jahren an der selben Stelle tätigen) Standort gilt..."
Hast Du Dir den AV wirklich ganz genau durchgelesen? Wenn Dein Arbeitsvertrag tatsächlich standortgebunden ist und keinerlei Versetzungsklauseln enthält, kannst Du vom AG auch nicht per Direktionsrecht versetzt werden. Im Zweifelsfall wäre anzuraten, den AV einmal anwaltlich prüfen zu lassen.
"Meine Vorgesetzter teilte mir mit, daß man gegebenenfalls diese Versetzung auch ohne meine Zustimmung "durchziehen würde"."
Ohne Beteiligung des BR geht sowieso nichts. Wäre eigentlich mit einer Versetzung Dein Mandat als BRM gefährdet?? Falls ja, müsste das Gremium gem. § 103 BetrVG angehört werden!
Es ist zu empfehlen, das Thema als TOP auf die nächste BR-Sitzung zu setzen. Dann sollte der Beschluss gefasst werden, dass ein Anwalt in dieser Angelegenheit beauftragt wird.
Welchen Rückhalt hast Du im Gremium?
Erstellt am 03.08.2014 um 11:23 Uhr von Moreno
Oh Orion da Du ja überhaupt keine Ahnung hast was Betriebsratsarbeit anbelangt kannst du hier ja mal wieder nicht mitreden. Ein Gespräch zwischen BrV und nicht einsichtigen Vorgesetzen kann oft helfen auf jeden Fall mehr als Du der mit 1000 Paragrafen durch die Gegend wirft.
Erstellt am 03.08.2014 um 11:35 Uhr von Nubbel
oh moreno, du hast keine ahnung wie umfänglich die ahnung von orion ist
Erstellt am 03.08.2014 um 11:43 Uhr von Moreno
Ja dem strahlt die Betriebsverfassung aus dem A...... :-)
Erstellt am 03.08.2014 um 12:01 Uhr von BWalker
@Hoppel
zu dem Sechsaugengespräch. Ich meine so etwas von ver.di gelesen zu haben. Diese Gespräche 2 gegen 1 sind eine bewusste beeinflussung oder sowas. Auf jeden Fall wurde mir auf nachfrage bei ver.di gesagt man müsse an solchen kurzfristigen (auf die man sich nicht vorbereiten konnte) Gesprächen nicht teilnehmen und sich ebenfalls jederzeit einen Beisitzer etc. dazu holen.Bin da auch noch nicht so firm. Die Seminare folgen erst noch.
Ob der FL mich gewählt hat,habe ich auch nie behauptet. Fakt ist einfach, man kann nicht auf der einen Seite teilnehmen und evtl. das Kreuz auch an einer für den FL nicht so guten Stelle platzieren und sich im Nachhinein darüber aufregen. Bzw. wie im meinem Fall bekunden wie "glücklich"man doch sei jemand aus den eigenen Reihe dabei zu haben und die etwaigen Vorteile daraus zuziehen, die negativen Begleiterscheinungen aber nicht mit tragen zu wollen und alles weit von sich schieben.
In meinem AV steht: Der Vertrag wird geschlossen zwischen AG mit benannten Standort der Filiale und AG.
Desweiteren kann der AN im Bedarfsfall verpflichtet werden, andere,vorübergehend auch auswärts anfallende Arbeiten zu verrichten.
Was aber eigentlich nicht auf meinen Fall anzuwenden ist.
Das Gremium steht voll hinter mir. Da brauche ich mir keine Sorgen machen.
Erstellt am 03.08.2014 um 12:06 Uhr von Orion
Lieber Moreno,
glaubst Du wirklich, mir sind die Inhalte des BetrVG sowie div. andere arbeitsrechtlichen Kenntnisse mal so eben im Schlaf erschienen oder habe sie anderweitig aufgrund sonstiger ev. nicht vorhandener Freizeitmöglichkeiten, auswendig gelernt?
Ich Glaube schon, dass ich einwenig mehr Ahnung von aktiver Betriebsarbeit habe, als Du dir gegenwärtig vorstellst.
Ich habe vielleicht nicht tausend Paragrafen im Kopf, in meinem früherem Leben als BRV aber bestimmt so viele Gespräche geführt.
Hier habe ich auch immer versucht das Amt eines BRV nicht zu hoch zu hängen und das Gremium selbst in den Vordergrund zu stellen.
Aber leider scheint gerade der deutsche jemanden zu brauchen, der hier den Oberhansel spielen muss, somit ist mir dieses leider nur leidlich gelungen.
Und ja, es soll auch BRV und BRM geben, die im Laufe ihrer Tätigkeit etwas gelernt und dieses auch behalten haben. Und wenn jemand das BetrVG auswendig kennt, das soll jetzt nicht heißen, dass ich dieses kann, dann ist das halt so. Was bitte ist schlecht daran?
Und wenn sie einem aus dem A… Strahlt, hat das auch den Vorteil, das andere dann nicht mehr darin herumblättern müssen.
Erstellt am 03.08.2014 um 12:23 Uhr von Hoppel
@ BWalker
Halten wir zunächst einmal fest, dass Dein AV dann doch eine Versetzungsklausel enthält! Den Bedarfsfall zu "stricken", dürfte dem AG ggf. nicht schwer fallen!
Du hast leider nicht die Frage beantwortet, ob mit einer Versetzung der Verlust Deiner Wählbarkeit und somit Deines BR-Amtes einher gehen würde. In diesem Fall (und nur in diesem Fall) muss der BR gem. § 103 BetrVG angehört werden.
Es ist gut, dass das Gremium hinter Dir steht. Dann kontaktiere den BRV und bitte darum, den TOP "Behinderung BR-Arbeit des BRM BWalker, angedrohte Versetzung in die Zentrale" auf die Tagesordnung zu setzen.
Fertige Dir im Vorfeld Aufzeichnungen an (mit Datum, Uhrzeit) wann welches Gespräch mit wem inhaltlich gelaufen ist. Desto konkreter, desto besser.
Ist bei Euch eine Gewerkschaft an Bord? Falls ja, sollte Euer BRV einen Gewerkschaftsvertreter zu diesem TOP einladen.
Unterm Strich kann ich nur anraten, einem solchen Gebaren massiv entgegen zu treten! Ein Anwalt (z.B. einer der Gewerkschaft) sollte den AG anschreiben und die ggf. rechtlichen Konsequenzen aufzeigen sowie zur Unterlassung solcher Aktionen auffordern.
Erstellt am 03.08.2014 um 12:24 Uhr von Moreno
Oh Orion ich würde dir ja gern mal schreiben was ich von Deinen Gehirnmatsch den Du hier so eingebildet von Dir gibst halte aber ich glaube das dann der Betriebsratsadmin mich wieder abmahnt.
Erstellt am 03.08.2014 um 12:32 Uhr von BWalker
@Hoppel
oh hatte ich vergessen.Sorry.
Nein. Durch die Versetzung währe mein BR Amt nicht gefährdet.
Erstellt am 03.08.2014 um 12:49 Uhr von Nubbel
hey moreno, das würde mich brennend interessieren! im talk ist das erlaubt!
Erstellt am 03.08.2014 um 12:58 Uhr von Moreno
Hab ich leider nicht bin mit dem ipad online schade lach
Erstellt am 03.08.2014 um 12:59 Uhr von Orion
Ja, ich auch!
Ich hätte auch kein Problem damit, mich diesem sachlich zu stellen. Das Problem dürfte eher sein, hier eine Sachlichkeit zu erwarten.
Und der Admin wird bestimmt auch einen sachlichen Grund für eine Abmahnung anführen können. Dann sollte man sich aber auch die Frage stellen, woher er diesen hat?
Erstellt am 03.08.2014 um 13:50 Uhr von Nubbel
ipad, soso, blöde ausrede
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Forum&Menue=brtalk
Erstellt am 03.08.2014 um 13:57 Uhr von Moreno
Wieso blöde Ausrede sind ja nicht alle Pc Freaks hier
Erstellt am 03.08.2014 um 14:29 Uhr von Nubbel
oben links br-talk anklicken.
Erstellt am 03.08.2014 um 14:32 Uhr von Moreno
Oben links steht nur zurück :-)