Erstellt am 13.05.2016 um 09:42 Uhr von outofmemory
Wenn es noch Ersatzmitglieder gibt, dann nicht. Das Geschlecht spielt hier keine Rolle.
Wenn man deinen Gedanken weiterspinnen würde, würde es auch bedeuten das Wahlen, wo das Geschlecht in der Minderheit nicht entsprechend auf der Kandidatenliste vertreten ist, unwirksam sind. Da ja nicht genug von dem Geschlecht da wären. Aber dies is ja nicht der Fall.
Erstellt am 13.05.2016 um 12:05 Uhr von fantil
Wenn du die einzige Frau im Gremium bist und das Gremium nur aus dir besteht und es keine Nachrücker gibt, sind Neuwahlen einzuleiten.
Wenn du die einzige Frau im Gremium bist, es aber noch mindestens einen Nachrücker (kann auch nur männliche Nachrücker geben) gibt, sind keine Neuwahlen nötig.
Erstellt am 13.05.2016 um 12:20 Uhr von Zappelmann
@fantil:
+++ Ich bin aber die einzige Frau.
Wie kommst du nur auf deinen ersten Satz ... ?
Erstellt am 13.05.2016 um 12:32 Uhr von fantil
Wenn sie die einzige Frau im Gremium ist, bedeutet es nicht das das Gremium aus 3 oder mehr Personen bestehen muss. Ich kenne ein 1er Gremium das nur aus einer Frau besteht, somit ist diese die einzige Frau im Gremium!
Hast du es jetzt verstanden Zappelmann?
Erstellt am 13.05.2016 um 12:35 Uhr von regenschauer
Danke für die Antworten.
Ich bin die Quoten-Frau im BR. Also nicht ein 1-er BR ;O)
regenschauer
Erstellt am 13.05.2016 um 15:09 Uhr von Ernsthaft
Wenn man einmal im Duden nachgeschaut hätte, was „wir“ bedeutet, hätte man sich den Müll auch schenken können!!