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Nachrücken Minderheitengeschlecht (M), wenn nur noch ein Mann da ist

R
roreuka
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

wir sind ein 7er Gremium, welches sich aus 3 ehemaligen Listen speist und bei dem die Männer das Minderheitengeschlecht mit 2 Sitzen stellen.

Aktuell sieht die Konstellation folgendermaßen aus

Liste 1 Herr J. ordentliches BRM
Frau H. ordentliches BRM Frau E.-J. EBRM Frau E. EBRM

Liste 2 Frau J. ordentliches BRM Frau N. ordentliches BRM Frau S. ordentliches BRM Frau B. EBRM Herr P. EBRM Frau J.-N. EBRM

Liste 3 Herr C. ordentliches BRM Frau D. ordentliches BRM Frau W. EBRM

Nun sind in der kommenden Woche Herr J. von Liste 1 und Herr C. von Liste 3 im Urlaub, allerdings haben wir nur noch einen Mann.

Für welches männliche BRM rückt Herr P. von Liste 2 dann nach? Gibt es dabei eine feste Regel oder kann das der BRV nach eigenem Ermessen entscheiden?

Muss dann für den freien männlichen Platz eine Frau von der Liste geladen werden, für dessen männliches Mitglied Herr P. nicht nachrückt und zwar um das Gremium vollständig zu besetzen?

Es ist wirklich etwas kompliziert.

Grüße roreuka

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Community-Antworten (14)

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rtjum

18.03.2026 um 08:44 Uhr

für den Mann, der zuerst angegeben hat in Urlaub zu sein. Also wenn z.B. Herr J zuerst mitgeteilt hat, dann rückt Herr P für ihn nach. Für Herrn C. rückt dann ganz normal von der Liste 3 die Frau D nach. Den Listensprung gibt es nur für den Schutz der Minderheit.

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celestro

18.03.2026 um 10:09 Uhr

Das würde bedeuten, das eine Liste sich strategisch einen Vorteil "ergaunern" kann, wenn Urlaub erst spät kommuniziert wird? Das kann irgendwie nicht richtig sein.

R
rtjum

18.03.2026 um 11:40 Uhr

wie sonst willst Du das handhaben?

C
Catweazle

18.03.2026 um 16:02 Uhr

Es ist dasselbe wie bei der BR-Wahl. Der Mann von Liste 2 rückt auf den 3. Platz vor. Frau S. hat dann Pech. Die anderen Listen sind davon nicht betroffen.

R
roreuka

18.03.2026 um 16:49 Uhr

"für den Mann, der zuerst angegeben hat in Urlaub zu sein. Also wenn z.B. Herr J zuerst mitgeteilt hat, dann rückt Herr P für ihn nach. Für Herrn C. rückt dann ganz normal von der Liste 3 die Frau D nach. Den Listensprung gibt es nur für den Schutz der Minderheit. "

Das ergibt üverhaupt keinen Sinn, denn niemand hat zuerst angegeben wann wer im Urlaub ist.

Der Urlaub der beiden Männer ist dem BRV schon seit längerem bekannt.

R
roreuka

18.03.2026 um 16:57 Uhr

"Es ist dasselbe wie bei der BR-Wahl. Der Mann von Liste 2 rückt auf den 3. Platz vor. Frau S. hat dann Pech. Die anderen Listen sind davon nicht betroffen."

Auch das macht keinen Sinn! Warum sollte Frau S. von Liste 2 ihr Mandat vorübergehend verlieren??? Sie ist ordentliches BRM!!

Die wichtige Frage ist, ob Herr P. von Liste 2 für Herr J. (Liste 1) oder Herr C. (Liste 3) nachrückt. Danach würde doch bei der Liste, für deren männliches BRM Herr P. nicht nachrückt, die nächste Frau geladen werden, sodass dann für die Sitzung halt mal nicht 2 Männer im Gremium sitzen.

Beispiel:

Herr P. rückt für Herr C. vorübergehend nach, weil dieser im Urlaub ist.

Für Herr J. der auch im Urlaub ist, rückt, weil kein Mann mehr auf irgendeiner Liste vorhanden ist, Frau E.-J. von seiner Liste nach (Stichwort Listenintegrität!), sodass die Besetzung für die betreffende Betriebsratssitzung ergibt, dass ausnahmsweise nur 1 Mann und 6 Frauen anwesend sind.

So würde ich das machen!

C
celestro

18.03.2026 um 17:35 Uhr

"Das ergibt üverhaupt keinen Sinn, denn niemand hat zuerst angegeben wann wer im Urlaub ist."

Sicher?

"Der Urlaub der beiden Männer ist dem BRV schon seit längerem bekannt."

Naja ... der BRV muss irgendwann von diesem Urlaub erfahren haben. Und sofern es nicht gleichzeitig war, gibt es definitiv ein "früher als der Andere".

"wie sonst willst Du das handhaben?"

Es wäre z.B. möglich, von den beiden betroffenen Listen jeweils eine Person nachrücken zu lassen. Und dann nach den Höchstzahlen zu schauen und zu prüfen, wer von den Beiden die niedrigere Höchstzahl hat. Und diese Person rückt dann nicht nach, sondern der Mann von Liste 2.

"Auch das macht keinen Sinn! Warum sollte Frau S. von Liste 2 ihr Mandat vorübergehend verlieren??? Sie ist ordentliches BRM!!"

Da würde ich auch sagen ... das kann nicht richtig sein.

R
roreuka

18.03.2026 um 18:28 Uhr

@celestro

"Auch das macht keinen Sinn! Warum sollte Frau S. von Liste 2 ihr Mandat vorübergehend verlieren??? Sie ist ordentliches BRM!!"

Da würde ich auch sagen ... das kann nicht richtig sein.

Warum soll das nicht richtig sein? Die Liste hatte bei der Wahl 3 Plätze gewonnen und wenn sie an Position 3 steht ist sie logischerweise ordentliches BRM. Warum sollte sie dann beim temporären Nachrücken von Herrn P. vorübergehend ihr Mandat verlieren?

Naja ... der BRV muss irgendwann von diesem Urlaub erfahren haben. Und sofern es nicht gleichzeitig war, gibt es definitiv ein "früher als der Andere". - Es ist dem BRV gleichzeitig bekannt, weil es eine Art Jahresplanung gibt, in der unter anderem die zeitgleich genehmigten Urlaube der ordentlichen Mitglieder verzeichnet sind.

C
celestro

18.03.2026 um 19:18 Uhr

"Warum soll das nicht richtig sein? Die Liste hatte bei der Wahl 3 Plätze gewonnen und wenn sie an Position 3 steht ist sie logischerweise ordentliches BRM. Warum sollte sie dann beim temporären Nachrücken von Herrn P. vorübergehend ihr Mandat verlieren?"

Ich habe Dir zugestimmt ... es kann nicht richtig sein, das jemand sein Mandat verliert, wenn jemand anderes in Urlaub geht.

"Es ist dem BRV gleichzeitig bekannt, weil es eine Art Jahresplanung gibt, in der unter anderem die zeitgleich genehmigten Urlaube der ordentlichen Mitglieder verzeichnet sind."

An eine solche Konstellation habe ich nicht gedacht. Mea culpa!

Allerdings hatte ich bereits in Zweifel gezogen, das man sich nach der zeitliochen Urlaubsmeldung richten könnte. Dieser Fall zeigt umso mehr, das nur eine andere Lösung richtig sein kann.

R
rtjum

19.03.2026 um 09:11 Uhr

ich habe leider erst Ende nächster Woche wieder Zugriff auf einen Kommentar. Das Thema Nachrücken und Minderheitengeschlecht wird sicherlich auch kommentiert sein. Ich bleibe aber dabei, wenn der BRV zu unterschiedlichen Zeiten vom Urlaub der beiden Männer erfährt muss für die erste Meldung der Mann nachrücken. BR-Arbeit ist ja nicht nur die Sitzung und daher muss der BRV dass ja direkt machen damit die Rechte des EBRM (Nachrücken für die komplette Zeit der Verhinderung) gewährleistet sind. Wenn der BRV es über eine Urlaubsliste dann tatsächlich gleichzeitig erfährt, dann rückt auf jeden Fall der Mann nach und für die weitere Nachrückerin würde ich mir die d'Hondt-Höchstzahlen der Listen nachschauen und danach entscheiden. Aber dafür gibt es Kommentare wie den Fitting, Däubler etc.. Dort sollte sowas zu finden sein.

K
Kehler

19.03.2026 um 15:15 Uhr

Im anderen Forum wurde das auch gefragt und die sind auch bei der Aussage von rtjum

C
Catweazle

19.03.2026 um 18:06 Uhr

Ich habe Unsinn geschrieben. Ein BRM verliert sein Mandat nicht wegen der Minderheitenquote. Nach m. M. beginnt die Verhinderung mit dem Urlaubsbeginn und nicht mit Kenntnisnahme des BRV. Gegebenenfalls muss das Ersatzmitglied wieder ausgeladen werden um die Quote zu korrigieren.

A
AndreasDerFuchs

26.03.2026 um 19:29 Uhr

Ohne zu wissen, welche die erste freie Hoechstzahlen der Listen sind, kann die Frage nicht beantwortet werden. Die beiden Frauen: Frau E.-J. EBRM von Liste 1 und Frau W. EBRM von Liste 3 konkurrieren um dem frei gewordenen Platz und diejenige mit der hoeheren Hoechstzahl muss eingeladen werden.

Zumindest sehe ich das so und gehe gerne in einen Dialog, weil wir ähnliche Herausforderungen haben und diese Fälle in der Literatur sehr spärlich beleuchtet werden.

C
Catweazle

27.03.2026 um 13:39 Uhr

Du hast die Frage soeben beantwortet.

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