JAV Übernahme
Jav wird nicht übernommen das Gericht stellt fest dieses ist ok weil keine Stellen zur Verfügung stehen. Jetzt kurz nach der Gerichtsentscheidung bekommen wir eine Anhörung zur Einstellung. Was können wir tun?
Community-Antworten (5)
11.05.2016 um 23:35 Uhr
Hygge, ist die Gerichtsentscheidung rechtskräftig?? Wenn noch nicht, wäre das eine Steilvorlage.
Ansonsten würde ich den JAV über die freie Stelle informieren. Wenn er/sie sich bewirbt, würde ich die Einstellung ablehnen mit Vereis auf die Behauptungen im Gerichtsverfahren. Das wäre natürlich nicht korrekt, aber dann soll der AG doch zum Arbeitsgericht rennen und sich dort erklären. Danach wird man ihn dort besser kennen...
12.05.2016 um 00:24 Uhr
Diese Euphorie möchte ich doch etwas dämpfen. Grundsätzlich sind immer die Verhältnisse am Tag der Ablehnung abzustellen. Also müsste man hier nachweisen, dass diese Stelle bereits zum Zeitpunkt der Ablehnung zumindest als in Kürze frei feststand.
12.05.2016 um 02:00 Uhr
Ich würde dennoch den Weg gehen (sofern der Kollege noch im Betrieb ist und die Besetzung der Stelle unbefristet sein soll).
Der JAVi bewirbt sich und der BR verweigert die Zustimmung der externen Einstellung mit § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG.
Möge das Gericht entscheiden.
13.05.2016 um 17:11 Uhr
Läuft die Kündigungsfrist des Kollegen der JAV noch? Oder war es ein befristetes Ausbildungsverhältnis? Denn wenn K-Frist, so besteht das Anstellungsverhältnis noch, und Ihr lehnt eine Neueinstellung eines euch "fremden, neuen" Kollegen unter der Maßgabe des BetrVG §99 Abs. 2 Nr. 3 ab.
Dann lasst Ihr in die Begründung die Nachteile für den in Kündigung befindlichen Kollegen einfließen, und fertig. Nun kann sich der AG dreimal überlegen ob er nun doch den bereits gekündigten Kollegen zurückholt, oder ob er bis nach der K-Frist wartet, weil Ihr sonst eh jedweden Kandidaten ablehnt.
Sollte es ein Azubi gewesen sein, so empfiehlt sich der Abschluss einer BV zum Zwecke der innerbetrieblichen Ausbildung mit Hinblick auf Übernahme-Szenarien in welchen Ihr die Übernahme-Voraussetzungen definiert. Das hilft nun nicht mehr für den einen Kollegen, aber vielleicht für viele die Ihm folgen :)
Grüße,
14.05.2016 um 01:00 Uhr
Es handelt sich um einen Azubi der ausgelernt hat
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