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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

1€ über Mindestlohn

W
Wulle
Jul 2017 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, Alle Antworten zu meiner Frage, waren sehr hilfreich. Ich möchte mich bei allen recht herzlich bedanken.

LG, Wulle

1.17506

Community-Antworten (6)

E
eynuk Akzeptiert

11.05.2016 um 08:48 Uhr

Der AG hat erreicht, was er erreichen wollte!

-keine Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb = keine Gewerkschaft im Betrieb -keine Gewerkschaft im Betrieb = kein Tarifvertrag

erst wenn die Mitarbeiter sich wieder organisieren, kann (wird) eine Gewerkschaft mit dem AG einen (Haus-) Trifvertrag verhandeln wollen und können.

Nur mit Mitgliedern kann (und will) eine Gewerkschaft einen AG zu Verhandlungen auffordern.

H
Hoppel

11.05.2016 um 09:27 Uhr

@ Wulle

"wie kann man den allgemeinverbindlichen Tarif erreichen. "

§ 5 TVG: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint.

Ich glaube kaum, dass das von Dir gemeint ist. Verhandlungen "Haustarifvertrag" werden auf Ebene AG und Gewerkschaft geführt! Eine Gewerkschaft wird aber nur Interesse zeigen, wenn es einen Blumentopf zu gewinnen gibt. Nachfragen hilft!

H
Hartmut

11.05.2016 um 10:03 Uhr

Das sehe ich auch so. Aber Wulle, warum trittst DU nicht wieder in die Gewerkschaft ein? Damit wäre sie im Betrieb wieder vertreten. Kein Königsweg, aber ein erster Schritt.

G
gironimo

11.05.2016 um 11:25 Uhr

Man sollte den Arbeitnehmern auch einmal deutlich sagen, dass der BR nicht befugt ist, als Billiggewerkschaft zu fungieren.

Wer einen Tarifvertrag erzwingen will, der muss schon Mitglied einer Gewerkschaft werden. Und wenn es viele sind, kann der gute alte Streik ins Auge gefasst werden. Das ist noch immer der Weg zu einem Tarifvertrag.

Z
Zappelmann

12.05.2016 um 11:59 Uhr

Gottverdammte *****ße! Warum wird die Frage gelöscht, um eine Dankesfloskel reinzuschreiben? Vielleicht gibt es noch mehr user, die aus alten Threads Hilfe suchen. Was soll denn das? Wenn selber denken schon ausgeschlossen ist, dann kann man doch mal schaun, wie es andere machen.

W
Wulle

12.05.2016 um 15:50 Uhr

Ja, ich habe Frage ausversehen gelöscht. Hier noch einmal die Frage. Der AG ist aus dem AGV bei Übernahme des Betriebes, vor 15 Jahren ausgetreten. Mit dem Austritt hat er erreicht, dass seine Mitarbeiter aus der Gewerkschaft ausgetreten sind und kein Tarif bezahlt wir. Sie verdienen 1€ über dem Mindestlohn. Sonn-u. Feiertage sowie die anfallenden Nachtstunden werden bei der Bereitschaftswoche nicht vergütet. Sie erhalten 50€ Brutto für 7 Tage. Wie kann kann man den AG dazu bewegen wieder in den AGV einzutreten.

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