1€ über Mindestlohn
Sehr geehrte Damen und Herren, Alle Antworten zu meiner Frage, waren sehr hilfreich. Ich möchte mich bei allen recht herzlich bedanken.
LG, Wulle
Community-Antworten (6)
11.05.2016 um 08:48 Uhr
Der AG hat erreicht, was er erreichen wollte!
-keine Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb = keine Gewerkschaft im Betrieb -keine Gewerkschaft im Betrieb = kein Tarifvertrag
erst wenn die Mitarbeiter sich wieder organisieren, kann (wird) eine Gewerkschaft mit dem AG einen (Haus-) Trifvertrag verhandeln wollen und können.
Nur mit Mitgliedern kann (und will) eine Gewerkschaft einen AG zu Verhandlungen auffordern.
11.05.2016 um 09:27 Uhr
@ Wulle
"wie kann man den allgemeinverbindlichen Tarif erreichen. "
§ 5 TVG: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint.
Ich glaube kaum, dass das von Dir gemeint ist. Verhandlungen "Haustarifvertrag" werden auf Ebene AG und Gewerkschaft geführt! Eine Gewerkschaft wird aber nur Interesse zeigen, wenn es einen Blumentopf zu gewinnen gibt. Nachfragen hilft!
11.05.2016 um 10:03 Uhr
Das sehe ich auch so. Aber Wulle, warum trittst DU nicht wieder in die Gewerkschaft ein? Damit wäre sie im Betrieb wieder vertreten. Kein Königsweg, aber ein erster Schritt.
11.05.2016 um 11:25 Uhr
Man sollte den Arbeitnehmern auch einmal deutlich sagen, dass der BR nicht befugt ist, als Billiggewerkschaft zu fungieren.
Wer einen Tarifvertrag erzwingen will, der muss schon Mitglied einer Gewerkschaft werden. Und wenn es viele sind, kann der gute alte Streik ins Auge gefasst werden. Das ist noch immer der Weg zu einem Tarifvertrag.
12.05.2016 um 11:59 Uhr
Gottverdammte *****ße! Warum wird die Frage gelöscht, um eine Dankesfloskel reinzuschreiben? Vielleicht gibt es noch mehr user, die aus alten Threads Hilfe suchen. Was soll denn das? Wenn selber denken schon ausgeschlossen ist, dann kann man doch mal schaun, wie es andere machen.
12.05.2016 um 15:50 Uhr
Ja, ich habe Frage ausversehen gelöscht. Hier noch einmal die Frage. Der AG ist aus dem AGV bei Übernahme des Betriebes, vor 15 Jahren ausgetreten. Mit dem Austritt hat er erreicht, dass seine Mitarbeiter aus der Gewerkschaft ausgetreten sind und kein Tarif bezahlt wir. Sie verdienen 1€ über dem Mindestlohn. Sonn-u. Feiertage sowie die anfallenden Nachtstunden werden bei der Bereitschaftswoche nicht vergütet. Sie erhalten 50€ Brutto für 7 Tage. Wie kann kann man den AG dazu bewegen wieder in den AGV einzutreten.
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