Liebe Mitstreiter,

eine etwas knifflige Frage, bei der mir Kollege Google nicht wirklich weiterhilft...

- Unternehmen A unterhält bundesweit mehrere Standorte/Betriebe – alle Standorte haben einen gemeisamen BR gewählt.
- Unternehmen B hat auch mehrere Standorte, aber keinen BR
- Unternehmen A & B fusionnieren. Die Betriebe bleiben vorerst bestehen, auch der BR für die ehemaligen Betriebe von Unternehmen A.
- Ein (kleiner) Betrieb vom ehemaligen Unternehmen A geht räumlich und wirtschaftlich in einem größeren Betrieb vom ehemaligen Unternehmen B auf.

Frage: Ist der BR weiterhin für die "ehelmaligen" Kollegen zuständig, gelten die BV noch für diese Kollegen? Wie schaut es mit den Informations- und Mitbestimmungsrechten aus? Oder gibt es gar eine BR-"Ansteckung" im übernehmenden Betrieb, wie es dieser recht alte Aufsatz andeutet? http://www.trittin-rechtsanwaelte.de/downloads/AiB%201980%20-%202004/Trittin_Die%20Verschmelzung%20von%20Unternehmen%2010-1998.pdf

Wäre für eine Einordnung oder lesenswerte Links dankbar.

Freundliche Grüße,