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Videoüberwachung durch Dritte

C
Coolidge
Jul 2025 bearbeitet

Guten Morgen,

eine Frage betreffend Videoüberwachung. Mein AG eröffnet eine Betriebsstätte in angemieteten Räumen. Der Hausbesitzer (nicht AG) möchte den Eingangsbereich des Hauses mit Kameras überwachen lassen. Wie siehst es mit dem Mitbestimmungsrecht aus? Die Überwachung erfolgt ja nicht durch den AG (oder ist das egal). Und mit wem verhandele ich denn die Einzelheiten? Der AG hat ja nur indirekten Einfluss. Vielen Dank.

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Community-Antworten (13)

M
Mattes

09.05.2016 um 14:00 Uhr

Also hat der AG auch keinen Zugriff auf das Videomaterial?

Sind den noch andere Firmen im gleichen Gebäude untergebracht oder nur ihr?

C
Coolidge

09.05.2016 um 15:18 Uhr

Ob Zugriff besteht erfahre ich erst bei einem klärenden Gespräch, vermute aber eher nicht. Im gleichen Gebäude werden mehrere Firmen untergebracht sein.

P
paula

09.05.2016 um 15:30 Uhr

trotzdem sehe ich ein MBR des BR. Denn die Überwachung der MA ist zumindest möglich...

schau mal nach BAG ABR 7/03

P
Pjöööng

09.05.2016 um 15:37 Uhr

1 ABR 7/03

M
Mattes

09.05.2016 um 16:57 Uhr

und in wie weit kann dieses Urteil auf die obige Frage angewendet werden?

Der Vermieter ist doch kein eigenständiger Betrieb für den die Firma des Fragestellers arbeitet.

Wenn der AG kein Zugriff auf die Daten des Vermieters erhält sehe ich auch kein MBR des BR sondern nur den Individualrechtlichen Weg mit dem Recht am eigenen Bild. Bzw. das Recht des AG sein Mietobjekt so zu nutzen wie er es möchte.

G
ganther

09.05.2016 um 17:08 Uhr

Nur weil ich nicht für den Vermieter arbeite ist das MBR nicht gleich ausgeschlossen. Die Videoanlage ist geeignet das Verhalten des MA zu überwachen. Und als BR kann ich regeln dass keine Probleme für den MA daraus erwachsen. Wer sagt mir denn dass der AG doch eine nette Abrede mit dem Vermieter trifft?

C
celestro

09.05.2016 um 17:09 Uhr

So wie ich den Beschluss sehe, wird hier ein Mitbestimmungsrecht des BR bejaht, auch wenn der AG keinen Zugriff auf die Daten hat. Im vorliegenden Fall war es zwar eine biometrische Kontrolle, das kann man aber analog hier auch anwenden.

P
paula

09.05.2016 um 17:57 Uhr

Danke Pjöööng für die notwendige Ergänzung!

Aus dem Urteil

"Der Arbeitgeber wendet ein technisches Überwachungssystem im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch an, wenn er im Einvernehmen mit einem Dritten seine Arbeitnehmer anweist, sich der Überwachung durch dessen technische Einrichtung zu unterwerfen. Diese Anweisung ist nicht deshalb mitbestimmungsfrei, weil die Überwachung in erster Linie oder gar ausschließlich im Interesse des Dritten erfolgt. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber selbst Zugriff auf die erfassten Daten nehmen kann. Vielmehr ist es für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausreichend, wenn der Arbeitgeber die Entscheidung trifft, Informationen über das Verhalten der seiner Direktionsbefugnis unterliegenden Arbeitnehmer durch eine zur Überwachung bestimmte technische Einrichtung erfassen zu lassen."

Ja der AG weißt hier wohl nicht konkret an sich überwachen zu lassen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages tut er es aber faktisch schon. Er hat im Rahmen der Gestaltung des Mietvertrages alle Möglichkeiten hier Einfluss zu nehmen

M
Mattes

09.05.2016 um 18:10 Uhr

Also eine BV aushandeln, die die Nutzung der Videos durch den AG ausschließt...

G
gironimo

09.05.2016 um 19:40 Uhr

Ansprechpartner für den BR ist immer der AG. Mit ihm wird vereinbart, was mit den Daten zu geschehen hat. Ggf. muss er dann als Vertragspartner des Vermieters, mit dem Vermieter entsprechende Vereinbarungen treffen.

C
Coolidge

12.05.2016 um 14:01 Uhr

Vielen Dank für die Mithilfe! Gerade bei allen auch hier geführten Diskussionen über Streitkultur in Internetforen ist es schön zu sehen dass man (nach gemeinsamer Meinungsfindung) zu einem anscheinend einvernehmlichen Ergebnis gekommen ist. Chapeau!

M
Maximilian89

24.07.2025 um 00:54 Uhr

Ich finde es irgendwie paradox. Müsste dann nicht immer eine BV zur Kameraüberwachung eine der ersten BVs überhaupt sein? Wenn ich in einem Unternehmen arbeite wo ich einkaufen gehen muss, treffe ich auf Kamerasysteme der Einkaufszentren, wenn ich mit der Bahnreisen muss, werde ich am Beinsteig oder im Zug "überwacht", wenn ich beruflich Fliegen muss, muss ich durch gewisse Sicherheitskontrollen. Diese Liste könnte endlos weiter geführt werden. Wer garantiert mir im Straßenverkehr, dass nicht irgendwer eine Dashcam verbaut hat und mich filmt oder dritte ein Video von meiner Fahrweise (ohne Gesichtserkennung) machen? Was soll noch alles geregelt werden? Wir sollten auch mal die Kirche im Dorf lassen.

C
celestro

24.07.2025 um 16:21 Uhr

"Müsste dann nicht immer eine BV zur Kameraüberwachung eine der ersten BVs überhaupt sein?"

Wenn es Kamers gibt ... ja.

"Was soll noch alles geregelt werden?"

Alles was nach Gesetz zu regeln ist.

"Wir sollten auch mal die Kirche im Dorf lassen."

Ach daher weht der Wind ... wieder einmal ein Troll, der keinen blassen Schimmer von BR-Arbeit hat.

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