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Videoüberwachung - was muss der BR beachten?

U
Ulli
Nov 2016 bearbeitet

Auf unserem Firmenparkplatz (öffentlich zugänglich) werden absichtlich Fahrzeuge beschädigt. Eine Videoüberwachung wäre hier hilfreich. Was müssen wir als BR beachten/vereinbaren, wenn wir der Videoüberwachung zustimmen?

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Community-Antworten (3)

W
Werner

05.08.2005 um 10:56 Uhr

Hallo Ulli, wir haben das so geregelt das nur der BR und der Admin das Passwort haben. Bei einem Schadensfall wird der BR zur Einsichtnahme dazu geholt. Dadurch haben wir die nötige Sicherheit das dieses System nicht mißbraucht wird.

V
viktor

05.08.2005 um 11:00 Uhr

In erster Linie wäre aus meiner Sicht zu vereinbaren: Wofür wird die Aufzeichnung verwendet; wer hat Zugriffsrechte; wer schaut sich die Videos unter welchen Gegebenheiten an (z.B. nur bei vorliegen eines tatsächlichen Schadensfalls, sonst nie); wie lange werden die Auszeichnungen aufbewahrt und wie wird der Betriebsrat beteiligt. Ferner eine ausdrückliche Aussage darüber, dass die Aufzeichnungen nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle (z.B. Überwachung der Arbeitszeit) verwendet werden.

H
Herenito

10.08.2005 um 05:19 Uhr

Wir haben eine BV zur dieser Überwachung gemacht. Wen in der Tiefgarage ein Fahrzeug beschädigt wird oder im Haus, was ja nicht selten vorkommt geklaut wird, darf das Band nur mit einenm unserer BR Kollegen angesehen werden. Also nur im Niotfall. Es darf nicht kontroliert werden wann der Mitarbeiter geht oder ( Lach ) sich in die Nase bohrt. Also BV ist sehr wichtig. Ohne diese durfte unser AG keine Video anbringen und nur mit zustimmung der Mitarbeiter

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