Videoüberwachung 24 Stunden
Der Geschäftsführer möchte eine Videoüberwachung einführen. Als Betriebsrat haben wir ja Mitbestimmungsrechte. Es liegen keine Diebstähle oder Beschädigungen oder Vandalismus vor. Er möchte eine Echtzeit Videoüberwachung haben, die er auch außerhalb der Firma über Handy oder Tablet abrufen kann. Es gibt eigentlich auch keinen Grund für eine 24 Stunden live Videoüberwachung. Ist es überhaupt gesetzlich erlaubt sich live Bilder außerhalb der Firma anzusehen? Ich habe da einige Datenschutzrechtliche bedenken.
Community-Antworten (8)
29.02.2016 um 12:33 Uhr
Was will er überwachen?
Warum will er überwachen?
29.02.2016 um 12:49 Uhr
Er möchte einen teil des Außenbereich überwachen. Er möchte die Beladung von Speditionen und eigenen LKW überwachen. Von der Videoüberwachung in den Hallen der Produktion, ist schon abgekommen. Er möchte sein Hausrecht war nehmen und das Laden von Speditionen und eigenen LKW wegen eventuellen Schadenansprüche der Kunden zu überprüfen. Jede Sendung die bis jetzt die Firma per Spedition verlässt, wird mit einem Foto dokumentiert.
29.02.2016 um 12:57 Uhr
Ihr müsst ja nicht pauschal zustimmen. Fordert ggf., dass die Überwachung nicht live erfolgt. Es reicht eine Aufzeichnung. Im Schadensfall kann man dann unter festgelegten Regeln und Beteiligung des BR die Aufzeichnungen ansehen.
Bleibt stur. Ggf. müsste der AG zur E-Stelle. Da werden ohnehin Datenschutzfragen usw. geprüft bzw. diskutiert.
29.02.2016 um 13:20 Uhr
Auau... ganz, ganz böse Falle... Schaut bitte mal hier nach
https:www.datenschutz-nord-gruppe.de/uploads/media/Orientierungshilfe_Videoueberwachung.pdf
Die Datenschutzbestimmungen sind, zu Recht, extrem hoch. Euer Chef würde, wenn er die Idee verwirklicht, zusätzlich gut Ärger mit den Spediteuren bekommen wenns rauskommen sollte
29.02.2016 um 14:30 Uhr
Warum muss er dazu von überall auf die Überwachung zugreifen können?
29.02.2016 um 14:37 Uhr
Danke das werde ich dann gleich mal anschauen. Wen ich richtig liege, dürfen doch bei der Videoüberwachung keine Gesichter von Personen zu erkennen sein, besonders bei den Mitarbeiter der Spedition. Wir haben der Geschäftsleitung vorgeschlagen, eine BV darüber zu machen. Eine Videoüberwachung die in der zeit aufzeichnet. Also in der zeit wo in der Firma nicht gearbeitet wird. Dann möchten wir von jeder Kamera ein technisches Dokument bekommen, über ihre technischen Möglichkeiten. Die Geschäftsleitung möchte dann noch eine Speicherung von 3 Wochen haben. Auch alle Standorte sollten dokumentiert werden. Der Server muss in einem abgeschlossenen Raum stehen, wo nur die Geschäftsleitung zutritt hat und das nur im Beisein eines BR Mitgliedes. Dann noch die IT für die Wartung des Servers. Dann möchten wir noch einen Bericht des Datenschutzbeauftragten über seine bedenken darüber. Der Datenschutzbeauftragte arbeitet bei uns als IT ADMIN. Was auch ein Interessenkonflikt mit seiner Tätigkeit als IT ADMIN sein kann.
29.02.2016 um 15:17 Uhr
Zitat (MatthiasL): "Er möchte ... das Laden von Speditionen und eigenen LKW wegen eventuellen Schadenansprüche der Kunden zu überprüfen."
"Also in der zeit wo in der Firma nicht gearbeitet wird."
Das wird so nicht zusammenpassen.
Aber Ihr seid auf dem richtigen Weg. Ihr solltet aber zuerst über die Probleme sprechen und dann über die Lösungen. Euer Arbeitgeber kommt hier mit der Lösung (Kameraüberwachung) auf Euch zu und möchte vermutlich gar nicht groß über die Probleme sprechen. Der Zahn muss ihm gezogen werden.
Deshalb:
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Frage: Welche Probleme hast Du?
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Frage: Wie wahrscheinlich ist das Auftreten dieses Problemes?
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Frage: Wie groß ist der Schaden wenn das Problem auftritt?
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Frage: Was willst Du erreichen?
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Frage: Welche Lösungsmöglichkeiten hast Du analysiert?
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Frage: Welche Vor- und Nachteile haben diese Lösungen?
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Frage: Welche Lösung schlägst Du vor und warum?
Das kan n eine ganz interessante Diskussion werden, insbesondere wenn sich dann herausstellt, dass eine Kameraüberwachung gar nicht geeignet ist, zur Problemlösung beizutragen.
29.02.2016 um 20:45 Uhr
Der Geschäftsführer möchte das Laden von Speditionen und eigene Lkw's, wegen eventuellen Schadensersatzansprüche der Kunden überprüfen. Das Ganze mit einer Echtzeit Videoüberwachung. Wir sagen das muss nicht sein und die Bilder, die von der Ware gemacht wird, sollte ausreichen. Damit sollte die Echtzeit Videoüberwachung nicht nötig sein. Dann würde eine Echtzeit Videoüberwachung, in der zeit wo in der Firma nicht gearbeitet wird, ausreichen. Ja ich glaube auch, das wir auf den richtigen Weg sind. Es wird bestimmt noch einige interessante Diskussionen darüber geben.
Warum muss er dazu von überall auf die Überwachung zugreifen können? Er muss eigentlich nicht, aber er möchte gerne wissen, was seine Mitarbeiter so am Tag in der Firma machen. Eine gerechtfertigte Begründung hat er uns dafür noch nicht genannt.
Solange er uns die Dokumentation und Anhänge nicht liefert. Die wir für unsere BV brauchen, geht die von der Geschäftsleitung wieder zurück. Mit dem Hinweis bitte um Überarbeitung und Vervollständigung der BV.
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