Der Geschäftsführer möchte eine Videoüberwachung einführen.
Als Betriebsrat haben wir ja Mitbestimmungsrechte.
Es liegen keine Diebstähle oder Beschädigungen oder Vandalismus vor.
Er möchte eine Echtzeit Videoüberwachung haben, die er auch
außerhalb der Firma über Handy oder Tablet abrufen kann.
Es gibt eigentlich auch keinen Grund für eine 24 Stunden live Videoüberwachung.
Ist es überhaupt gesetzlich erlaubt sich live Bilder außerhalb der Firma anzusehen?
Ich habe da einige Datenschutzrechtliche bedenken.