Erstellt am 07.01.2016 um 22:02 Uhr von EightBall
Die restlichen drei können zustimmen, aber das reicht nicht, ja. Der BR fasst Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Und außerdem darf es im Gremium kein Herrschaftswissen geben, also dass welche mehr wissen als andere. Das müsst ihr wohl anders regeln.
Erstellt am 07.01.2016 um 22:25 Uhr von Julado
Danke für die Antwort. Das was du schreibst weiß ich ja und da liegt ja unser Dilemma.
Was ist ,wenn einer unserer Mitglieder der Täter ist? Deswegen suche ich ja nach einer Lösung.
Erstellt am 07.01.2016 um 22:29 Uhr von Pjöööng
Ist es für Euch wichtig, die vergangenen Taten aufzuklären, oder zuünftige Taten zu verhindern?
Erstellt am 07.01.2016 um 22:38 Uhr von Julado
Naja, vergangene Taten sind wohl aufgrund von fehlenden Beweisen nicht aufklärbar. Momentan geht es um zukünftige Taten ,da bei uns jeden Monat eine große Menge an Füssigkeiten verschwindet.
Erstellt am 07.01.2016 um 22:50 Uhr von Hartmut
Es hilft alles nichts, ihr müsst im BR abstimmen, gleichberechtigt natürlich, ob der Video-Überwachung zuzustimmen ist oder nicht. Eine differenzierte Behandlung der BRM je nach Arbeitsstelle = je nach 'Verdacht' ist nicht möglich. Aber ihr könntet die Maßnahme zeitlich oder örtlich begrenzen. Das lässt sich in der BV festhalten, die ohnehin fällig wird.
Erstellt am 07.01.2016 um 22:58 Uhr von Pjöööng
Wenn esalso vorrangig um zukünftige Taten geht, dann ist doch die Verhinderung von Taten vielleicht nch besser als einen Täter zu ermitteln...
Erstellt am 07.01.2016 um 23:08 Uhr von Julado
Natürlich das Verhindern ist immer im Interesse aller, aber momentan bedient sich jemand unrechtmäßig an fremden Eigentum. Wenn du bestohlen wirst,willst du ja auch das man den Täter fasst oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 07.01.2016 um 23:13 Uhr von Julado
@ Hartmut
Darauf wird es wohl hinauslaufen. Bevor wir irgendwelche Formfehler machen müssen wir das komplette Gremium informieren und dann beschließen wie es weiterlaufen soll. Es wäre mir eh am liebsten ,wenn der Täter nicht aus dem betrieblichen Umfeld kommt. Sorgt halt immer für Mißstimmung.
Erstellt am 07.01.2016 um 23:19 Uhr von Pjöööng
Es ist dann doch kein Problem wenn die Überwachung dadurch in dem Bereich bekannt wird. Die vier oder fünf BRM aus dem Bereich können mithelfen die Überwachung soeinzurichten,dass die Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer möglichst gering sind.
Erstellt am 08.01.2016 um 09:24 Uhr von Alaskahase
Ich würde Euch zu einer BV raten und ich würde mit dem AG die Rahmenbedingungen aushandelt, z.B. Kameras nur nach Betriebsschluss eingeschaltet, zeitliche Begrenzung der Überwachung usw. Gut wäre auch, wenn alle Mitarbeiter über die Maßnahme informiert werden, dann ist das Ganze öffentlich und hat bezüglich zukünftiger Diebstähle einen hohen Abschreckungsgrad. Alles was geheim oder über Flurfunk gehandhabt wird ist immer problematisch.
Erstellt am 08.01.2016 um 09:36 Uhr von celestro
"Natürlich das Verhindern ist immer im Interesse aller, aber momentan bedient sich jemand unrechtmäßig an fremden Eigentum. Wenn du bestohlen wirst,willst du ja auch das man den Täter fasst oder sehe ich das falsch?"
Nein, das siehst Du nicht falsch.
Aber einem Betriebsrat, in dem 3 Mitglieder an den anderen 5 vorbei eine Videoüberwachung installieren wollen, möchte ich nicht angehören. Schon mal was von Unschuldsvermutung gehört ? Alleine schon auf so eine Idee zu kommen, finde ich erschreckend !
Erstellt am 08.01.2016 um 10:37 Uhr von Belveda
@Julado: Habt ihr eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
Wir arbeiten auch gerade an einer BV Kamera/Videoüberwachung (bei uns wird im Außenbereich öfter mal geklaut), und haben uns einen Entwurf erstellen lassen. Alternativ findet man im Netz auch diverse allgemeine Vorlagen, die man anpassen kann.
Erstellt am 08.01.2016 um 15:38 Uhr von Globus
Der Videoüberwachung einfach zustimmen geht gar nicht...
Vereinbart eine BV. Hierin wird dann geschrieben, was der AG darf...
1. wo hängen die Kams und wieviele und welche?
2. was nehmen die Kams auf (Winkel genaue beschreibung)
3. Sichtung des Materials nur möglich mit BR und nur wenn es einen Vorfall gab
4. keine heimliche Überwachung
5. Mitteilung an alle AN
6. Wann werden die Aufnahmen endgültig gelöscht?
7. Wann nehmen die Kams auf?
8.
9.
Wichtig ist dabei, dass ihr nicht schreibt, was der AG nicht darf, sondern explizit was er darf...
Dann so ein Passus, dass dem AG weitere Auswertungen, die nicht mit dem Diebstahl zu tun hat nicht gestattet ist, und den AN aus diesem Grund hieraus keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen bevorstehen werden.
Habe ich noch was vergessen?
Ach ja, ich würde noch notieren, dass jegliche Verletzung dieser BV von Seiten des AG rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Weiterhin würde ich noch rein schreiben, dass jegliche Abmahnungen oder andere arbeitsrechtlichen Maßnahmen die aus den Aufnahmen vom AG ausgesprochen werden, dem BR anzuzeigen sind. Selbstverständlich mit Namen des AG und der Maßnahme.
Viel Erfolg
Erstellt am 08.01.2016 um 18:56 Uhr von Julado
Hallo, ich möchte mich erst mal für die Antworten bedanken, auch weil Gedanken geäußert wurden, die mir eine Entscheidung dann doch erleichtert haben. Eine BV zur Videoüberwachung haben wir schon seit mehreren Jahren. Es geht hier um eine Installation einer Kamera an dem Ort, an dem die Diebstähle passieren, die auch nur zur Ermittlung des Tatbestandes dienen soll und keine Überwachung darstellt. Das alles muß dann auch noch schriftlich festgehalten werden, zu welchem Zweck die Kamera dienen soll um Mißbrauch seitens des Arbeitgebers vorzubeugen. Wir werden jetzt unseren Arbeitgeber auffordern dem kompletten Betriebsrat inklusive unserer Datenschutzbeauftragten den Vorfall und die daraus resultierende Maßnahme zur Täterermittlung zu schildern und dann wird die weitere Vorgehensweise zusammen entschieden. Das alles ist auch deswegen notwendig, weil es sich auch um Fremde handeln könnte. Das einzige was ich etwas erschreckend finde sind die etwas angefeindeten Kommentare. Wir sind uns unserer Verantwortung bewußt und ich wollte einfach nur mal fragen, ob es vielleicht doch noch andere Tips von erfahrenden Usern gibt.
Erstellt am 08.01.2016 um 19:38 Uhr von Globus
Ich hoffe du meintest nciht mich mit den Anfeindungen, wenn doch, habe ich in der Übermittlung einiges falsch gemacht...
Ok, ihr habt eine BV die Viedeoüberwachungen regelt, das ist erstmal grundsätzlich nciht übel. Die neue Kamera ist aber vielleicht nicht mit inbegriffen - dem AG hier volle Handlungsfreiheit zu geben, finde ich als eher bedenklich... Aber ich kenne eure BV nicht...
Vielelicht sollte man in dieser auch einfach spezial BV´en zulassen - also sprich eine Rahmen BV die den grundsätzlichen Rahmen absteckt und spezial, die spezielle Einrichtungen bedient - nur so eine Idee...
Erstellt am 08.01.2016 um 20:06 Uhr von Julado
@Globus
Nein, dein Kommentar war damit nicht gemeint. Ich hab eigentlich ein dickes Fell, aber manchmal bittet man einfach nur um Hilfe um nix falsch zu machen , naja und dann....
Egal ;0)))
Was du in deinem letzten Satz geschrieben hast, genau das wollen wir dann machen, weil es nur um eine kurzweilige Aktion geht. Mein Stellvertreter und ich haben das heute auch so unserem Vorgesetzten kommuniziert und er hat das auch sehr positiv zur Kenntnis genommen.
Erstellt am 08.01.2016 um 20:24 Uhr von Globus
Jepp, wie dem auch sei...
die Frage ist eigentlich doch immer wasa will man erreichen? Geht es nciht auch mit milderen Mitteln, also das mit der Kamera?
Wohl nicht, darum würde ich echt das vorschlagen, was ich schrieb... genaue festlegung aller Parameter . erst Recht kein Zugriffsrecht der Aufnahmen ohne beteiligung des BR... Aber ihr seid der örtliche BR...
Erstellt am 10.01.2016 um 19:21 Uhr von Mambo
soll der AG das über die Polizei laufen lassen. Dann ist der br nicht beteiligt und und wo möglich gewahrt. Wer glaubt das eine Polizeiliche überwachung via camera dem BR gemeldet werden muss, darf das gerne hier belegen. Bin mal gespannt wer den unterschied kennt.
Erstellt am 10.01.2016 um 21:20 Uhr von Globus
also für ne polizeiliche über Kameras, da bedarf es schon eine Menge, zeige du uns doch mal auf wie eine solche im Regelfall eben nciht der Mitbestimmung des BR unterliegt... und nun bin ich mal gespannt...