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Videoüberwachung bei groben Unfug

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bikermobil
Nov 2016 bearbeitet

kann der Arbeitgeber seine Videoüberwachung einsetzen wenn ein Arbeitnehmer groben Unfug gemacht hat? z.B seine Notdurft in einer Wechselbrücke verrichtet hat. Die installierte Videoüberwachung besteht schon (zur Paketverfolgung). Der AG möchte die Bänder einsehen um die Person herauszufinden und um Maßnahmen zu ergreifen. Ein BR ist im Betrieb vorhanden

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Community-Antworten (10)

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Moreno

09.01.2015 um 07:20 Uhr

1.was ist eine Wechselbrücke :-) 2. gibt es einen Betriebsrat? Denn der ist grundsätzlich in der Mitbestimmung wenn AG Kameras einsetzen wollen die das Verhalten von AN kontrollieren oder kontrollieren könnte.

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ickederdicke

09.01.2015 um 09:18 Uhr

Moreno, Wechselbrücke dürften die LKW Auflieger/Hänger sein. Notdurft heisst Not...durfte, da es aus Not geschah. Ich hab auch schon mal notgedrungen in den Wald....Ob da nun der Forstwart deswegen Videokameras aufhängt ? Groben Unfug seh ich hier nicht, wenn hinterher eine Reinigung durch den Verursacher stattfand noch nicht mal Sachbeschädigung.

P
Pickel

09.01.2015 um 10:28 Uhr

Ein einmaliges in den LKW Sch... rechtfertigt ja noch keine dauerhafte Bewachung wenn nicht gute Gründe vorliegen dass eine Wiederholungsgefahr existiert....

P
Pjöööng

09.01.2015 um 10:52 Uhr

Abgesehen davon dass die Wahrscheinlichkeit, durch eine Videoüberwachung die ich HEUTE installiere denjenigen zu erwischen der mir GESTERN ins Eck gesch... hat annähernd Null ist, wäre doch die Frage, was der Arbeitgeber videoüberwachen will. Solange keine Arbeitsbereiche im Bild sind...

P
PeterPaula

10.01.2015 um 13:44 Uhr

Klar seit Ihr in der Mitbestimmung wie es @Moreno scchon schrieb. Streut doch einfach das "Gerücht", dass der AG kleine Videokameras in einigen Arbeitsbereichen einsetzt um solche "Strolche" in die Mangel zu nehmen, sollte ausreichen um den Weg zum Klo wiederzufinden ;)

H
Hoppel

11.01.2015 um 15:51 Uhr

... hat hier eigentlich irgendjemand die Fragestellung gelesen? Da steht doch bereits geschrieben, dass eine Videoüberwachung existiert.

Der AG möchte jetzt die Aufzeichnungen einsehen, um den Übeltäter identifizieren zu können!

Da die Notdurft vom Verursacher offensichtlich nicht entfernt/der Bereich nicht gereinigt worden ist (sonst wäre es nicht aufgefallen und würde nicht thematisiert), fällt mir kein wirkliches Argument ein, die Einsichtnahme des entsprechenden Zeitraums als BR verweigern zu können.

K
Kölner

11.01.2015 um 16:02 Uhr

Vielleicht hat der BR damals ja eine BV abgeschlossen, die ein Beweisverwertungsverbot für andere Zwecke als zu jenem der Paketverfolgung beinhaltet. ;-)

H
Hoppel

11.01.2015 um 17:34 Uhr

@ Kölner

Wenn dem so wäre, ergibt die Fragestellung keinen Sinn ...

M
Multibär

11.01.2015 um 19:35 Uhr

@bikermobil, wenn ihr einen BR habt dann frage ihn.Ich glaube nicht, das es reicht das die BV aussagt NUR Packete werden gesehen. Wenn bei der Aufzeichnung sowas auffaäät.Wird der Ag natürlich den AN anfassen ! Ich wüsste auch nicht das ein Arbeitsrichter diesen Beweis anfechtet, nur weil in der BV Packete steht. Dann hätte die Camera ihn nicht erfassen dürfen. Ich glaube ich sehe hier keine echte frage sondern NUR ein gedanken Spiel UND SPIELEN solltet ihr hier nicht, zumindest nicht so lange Leute hier Posten das es um ihre Arbeitsverträge geht. Alternativ kannst du auch peterpaulas beitrag verweden und gerüchte verbreiten... Das ist ja auch nicht wirklich arbeitsrechtlich relevant.

@Kölner, kann sein, aber was ist das für ein BR der nicht mal seine eigenen BVs versteht ????

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