Erstellt am 09.01.2015 um 06:20 Uhr von Moreno
1.was ist eine Wechselbrücke :-) 2. gibt es einen Betriebsrat? Denn der ist grundsätzlich in der Mitbestimmung wenn AG Kameras einsetzen wollen die das Verhalten von AN kontrollieren oder kontrollieren könnte.
Erstellt am 09.01.2015 um 08:18 Uhr von ickederdicke
Moreno,
Wechselbrücke dürften die LKW Auflieger/Hänger sein.
Notdurft heisst Not...durfte, da es aus Not geschah.
Ich hab auch schon mal notgedrungen in den Wald....Ob da nun der Forstwart deswegen Videokameras aufhängt ?
Groben Unfug seh ich hier nicht, wenn hinterher eine Reinigung durch den Verursacher stattfand noch nicht mal Sachbeschädigung.
Erstellt am 09.01.2015 um 09:28 Uhr von Pickel
Ein einmaliges in den LKW Sch... rechtfertigt ja noch keine dauerhafte Bewachung wenn nicht gute Gründe vorliegen dass eine Wiederholungsgefahr existiert....
Erstellt am 09.01.2015 um 09:52 Uhr von Pjöööng
Abgesehen davon dass die Wahrscheinlichkeit, durch eine Videoüberwachung die ich HEUTE installiere denjenigen zu erwischen der mir GESTERN ins Eck gesch... hat annähernd Null ist, wäre doch die Frage, was der Arbeitgeber videoüberwachen will. Solange keine Arbeitsbereiche im Bild sind...
Erstellt am 10.01.2015 um 12:44 Uhr von PeterPaula
Klar seit Ihr in der Mitbestimmung wie es @Moreno scchon schrieb. Streut doch einfach das "Gerücht", dass der AG kleine Videokameras in einigen Arbeitsbereichen einsetzt um solche "Strolche" in die Mangel zu nehmen, sollte ausreichen um den Weg zum Klo wiederzufinden ;)
Erstellt am 11.01.2015 um 14:51 Uhr von Hoppel
... hat hier eigentlich irgendjemand die Fragestellung gelesen? Da steht doch bereits geschrieben, dass eine Videoüberwachung existiert.
Der AG möchte jetzt die Aufzeichnungen einsehen, um den Übeltäter identifizieren zu können!
Da die Notdurft vom Verursacher offensichtlich nicht entfernt/der Bereich nicht gereinigt worden ist (sonst wäre es nicht aufgefallen und würde nicht thematisiert), fällt mir kein wirkliches Argument ein, die Einsichtnahme des entsprechenden Zeitraums als BR verweigern zu können.
Erstellt am 11.01.2015 um 15:02 Uhr von Kölner
Vielleicht hat der BR damals ja eine BV abgeschlossen, die ein Beweisverwertungsverbot für andere Zwecke als zu jenem der Paketverfolgung beinhaltet. ;-)
Erstellt am 11.01.2015 um 16:02 Uhr von Snooker
https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/
Erstellt am 11.01.2015 um 16:34 Uhr von Hoppel
@ Kölner
Wenn dem so wäre, ergibt die Fragestellung keinen Sinn ...
Erstellt am 11.01.2015 um 18:35 Uhr von Multibär
@bikermobil,
wenn ihr einen BR habt dann frage ihn.Ich glaube nicht, das es reicht das die BV aussagt NUR Packete werden gesehen. Wenn bei der Aufzeichnung sowas auffaäät.Wird der Ag natürlich den AN anfassen ! Ich wüsste auch nicht das ein Arbeitsrichter diesen Beweis anfechtet, nur weil in der BV Packete steht. Dann hätte die Camera ihn nicht erfassen dürfen. Ich glaube ich sehe hier keine echte frage sondern NUR ein gedanken Spiel UND SPIELEN solltet ihr hier nicht, zumindest nicht so lange Leute hier Posten das es um ihre Arbeitsverträge geht.
Alternativ kannst du auch peterpaulas beitrag verweden und gerüchte verbreiten... Das ist ja auch nicht wirklich arbeitsrechtlich relevant.
@Kölner,
kann sein, aber was ist das für ein BR der nicht mal seine eigenen BVs versteht ????