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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Investitionen?

V
Vampire2707
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in wie weit muss das Unternehmen den Betriebsrat über Anschaffungen technischer Arbeitsmittel informieren? Es geht um eine Telefonanlage (es besteht noch keine) und um einen neuen Großkopierer (soll einen kleineren ersetzen).

Danke für jede Info! Auch über Hinweis wo ich eventuelle Gesetzestexte darüber finde!

Vielen Dank Euer Vampire

P.S.: Noch eine Frage! Übernimmt der BR die Aufgaben eines Wirtschaftsausschusses, wenn es diesen Mangels Mitarbeiter nicht gibt?

4.03607

Community-Antworten (7)

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Charly

18.09.2006 um 13:12 Uhr

Kopierer ist nicht mitbestimmungspflichtig. Eine neue Telefonanlage sehr wohl, da sie geignet ist, personenbezogene Daten von Mitarbeitern zu speichern und / oder zu verarbeiten. da solltet Ihr dranbleiben

M
Mona-Lisa

18.09.2006 um 13:17 Uhr

@Vampier2707, mangel`s Mitarbeiter heisst in diesem Fall unter 100 AN. Dann ist der BR gefordert!

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Vampire2707

18.09.2006 um 13:24 Uhr

@ charly: Es geht in diesem Fall nicht um die Mitbestimmung, sondern um das Unterrichtungs- und Beratungsrecht des BR's. Kann das in diesem Fall angewendet werden?

@ mona-lisa: DANKE !!!

D
DerOlli

18.09.2006 um 14:22 Uhr

@Vampire2707 Es kann auf jeden fall angewendet werden den es steht ja klar drin §90 Abs.1 Satz 2 "von technischen Anlagen". Aber Mitbestimmung habt ihr auch Wie Charly schon sagte. Beim §87 Abs.1 Satz 6 reicht aus das es Möglich ist pesonalbezogene Daten zu sammeln speichen verarbeiten.

B
Bernd

18.09.2006 um 14:35 Uhr

@charly So rigoros würde ich eine Mitbestimmung nach §87 auch bei Großkopierern nicht verneinen. Die meisten modernen Großkopierer können in Netzwerke eingebunden werden. Weiterhin besteht oft die Möglichkeit über Codierungen Kostenstelleneingaben abzufragen, mit denen dann oft das Kopierverhalten von Personen und /oder Personengruppen kontrolliert werden kann.

Also - auch hier Mitbestimmung.

M
Mona-Lisa

18.09.2006 um 14:47 Uhr

@bernd, was spricht dagegen, dass der AG erfährt, wieviel Kopien der Betriebsrat macht? Solange er nicht weiss, was für Kopien gezogen wurden! Und samt Netzwerk wird doch wohl keine Kopie direkt an den AG übermittelt.............

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DerOlli

18.09.2006 um 15:04 Uhr

@Mona-Lisa es geht doch nicht nur um den BR sondern um die Mitarbeiter insgesamt. Und ja es ist moglich auch den Inhalt zu speichern. Obwohl wir alle an das gute in unserer Chefetage glauben, in welcher dunklen Ecke es sich auch verstecken mag? ;-)

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