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Einspruch gegen Versetzung

O
Ocrim
Mrz 2019 bearbeitet

Bei uns läuft gerade ein "gekummel" um eine Versetzung. Ein Kollege wird in der jetzigen Abteilung nicht mehr benötigt. Er hat eine höher wertige Stelle. Er ist Einzelkämpfer und soll / will es auch bleiben. Nun soll er auf eine Stelle versetzt werden, die eine andere Einzelkämpfer Kollegin besetzt. Diese Stelle ist nicht höher wertig (normale kaufmännische Stelle). Der Kollegin wurde vor einigen Woche mitgeteilt, dass sie ihren Platz für den Kollegen räumen muss und in der gleichen Organisatorischen Einheit einen adäquaten kaufmännischen Job bekommt. Gleiche Abteilung, gleicher Chef, gleicher Lohn, kaufmännische Tätigkeiten (wenn auch andere als jetzt). Die neuen Aufgaben sind für die Kollegin so gravierend anders, dass sie die neue Stelle nicht bekleiden will. Wir haben mit dem AG gesprochen und nach einer anderen Lösung gefragt. Ende vom Lied. Ihre jetzige Stelle wurde aufgewertet und nun erfüllt sie die Anforderungen nicht mehr, aber der besagte Kollege.

Für die Kollegin wird es wohl nach rechtlicher Prüfung des AG keine offizielle Versetzung geben, da sie in der gleichen Abteilung bleibt. Wir als BR müssten das noch mal prüfen. Nun ist aber die Versetzung des Kollegen auf dem Tisch und hier meine Frage.

Kann dieser Versetzung widersprochen werden? Mit welcher Begründung? Der Prozess ist unschön, aber wohl wasserdicht. Die neu bewertete Stelle wurde ausgeschrieben und (natürlich) hat nur er sich beworben.

ich würde gegen die Versetzung stimmen, mit der Begründung, dass die jetzige Person, die diese Stelle bekleidet ihre Stelle dadurch verliert.... ???

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Community-Antworten (2)

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kratzbürste

06.03.2019 um 10:30 Uhr

Es geht nicht um die gleiche Abteilung sondern darum, ob es eine andere Art Tätigkeit ist.

So wie du den Fall schilderst, könnte die Versetzung des andren Kollegen zu einem Verweigerungsgrund führen (zum Nachteil der Kollegin, die den Platz räumen soll; 99.2.3 BetrVG). Aber das Problem habt ihr ja bereits mit dem AG besprochen ( und geklärt?)

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Ocrim

06.03.2019 um 12:03 Uhr

Geklärt ist es nicht wirklich. Der AG will es so umsetzen, dass die Kollegin die neue Stelle besetzen soll, da diese ihrem Profil entspricht und ihre jetzige Stelle ja nicht mehr ihrem Profil entspricht. Und der andere Kollege der anderen Abteilung soll dann auf ihre Stelle versetzt werden. Nach Rücksprache mit einem Anwalt, hat dieser gesagt, es wäre zu prüfen, ob es sich bei der Kollegin um eine Versetzung handelt. So ganz klar sei dies nicht. Auch wenn sich die Aufgaben ändern, bleiben es dennoch kaufmännische Tätigkeiten und auf Grund ihrer Ausbildung sollte dies abgedeckt sein. Er sieht im Vordergrund, dass es die gleiche Abteilung, der gleiche Chef, die gleiche Bezahlung und das gleiche Berufsbild sind. Das die kaufmännische Tätigkeit "anders" sei, ist so, aber sie bleibt kaufmännisch.

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