Erstellt am 04.05.2016 um 09:24 Uhr von gironimo
Sicher war die Einladung nicht korrekt. Du hättest alle anrufen müssen.
Ich frage mich nur, was eigentlich besprochen oder beschlossen wurde?
Erstellt am 04.05.2016 um 09:29 Uhr von Paddy
Wenn noch BR-Kollegen zu Hause waren hättest du sie auch einladen müssen.
Es kann schnell der Verdacht entstehen, du hättest nur die BR´s eingeladen, die auch deiner Meinung waren.
Vor Gericht könnte man sagen dass der Beschluss anders ausgefallen wäre, wenn alle BR´s dort gewesen wären.
Aber genau wie Gironimo bin ich verwundert oder Neugierig. Was da beschlossen wurde und warum " Eile" geboten war. Bestand Fluchtgefahr ? Oder sollte hier jemand ganz schnell "abgesägt " werden ?
Erstellt am 04.05.2016 um 09:31 Uhr von sittingbull
Danke gironimo,
du meinst also ich hätte die Leute zuhause anrufen sollen? Morgens um 08:00 auch wenn sie Spätschicht haben?
Und der Kollege der 200 km weit weg im Homeoffice war hätte hierher kommen sollen?
und wieso war die Einladung nicht korrekt wenn kein anderer da war.
Was beschlossen wurde ist eigentlich irrelevant, darüber möchte ich keine enlose Diskussion lostreten :-)
Erstellt am 04.05.2016 um 09:42 Uhr von celestro
Ich halte den Inhalt überhaupt nicht für irrelevant. Denn die Eilbedürftigkeit ließe sich daran vielleicht absehen.
Generell halte ich die Vorgehensweise aber ebenso für fehlerhaft. Keine ahnung, wann Du angefangen hast zu laden und wann genau die Sitzung hätte sein sollen. Aber zumindest eine E-Mail an alle wäre ein muss gewesen. Ob die Mitglieder diese Nachricht dann lesen, ist eine andere Sache, aber den Versuch zu unterlassen geht (finde ich) nicht.
Erstellt am 04.05.2016 um 09:46 Uhr von gironimo
Schicht-BR-ler müssen damit rechnen, dass sie auch außerhalb der Arbeitszeit ran müssen. Es könnte zwar sein, dass sie einen "echten" Hinderungsgrund haben oder u.U. nicht ans Telefon gehen.
Als BRV darf man dies aber nicht voraussetzen. Erst einmal muss man sich bemühen, die Kollegen an den Tisch zu bekommen.
Und ehrlich gesagt - die Sitzung hätte doch noch drei Stunden warten können, bis der Kollege aus dem Home-Office angereist ist - oder ??
Erstellt am 04.05.2016 um 10:24 Uhr von Pjöööng
Die kürzeste Frist die mir im BetrVG einfällt sind drei Tage bei einer außerordentlichen Kündigung. Da kann es tatsächlich mal notwendig werden, innerhalb eines Arbeitstages eine Sitzung anzuberaumen. Aber selbst dann wird es in der Regel reichen, die Sitzung am Nachmittag durchzuführen damit eine ausreichende Zusammensetzung des BR herbeigeführt werden kann.
Eine Eilbedürftigkeit die das von Dir skizzierte Vorgehen legitimiert kann ich mir im Augenblick in keinem Falle vorstellen, zumindest nicht wenn der Vorsitzende seinen Job ordentlich gemacht hat.
Erstellt am 04.05.2016 um 13:02 Uhr von nicoline
*und wieso war die Einladung nicht korrekt wenn kein anderer da war.*
Die Einladung war deswegen nicht korrekt, weil du nicht die geladen hast, die du hättest laden müssen. Für einen nicht anfechtbaren Beschluss ist die korrekte Einladung eine zwingende Voraussetzung. Ob die geladenen EBRM dann auch kommen, steht auf einem ganz anderen Blatt, einzuladen sind sie.
Erstellt am 04.05.2016 um 13:51 Uhr von sittingbull
Hallo in die Runde,
vielen Dank für die freundliche Aufklärung. Dann habe ich da wohl etwas falsch gemacht. Stellt sich natürlich jetzt die Frage ob ein BR-Mitglied verpflichtet ist, seine private Tel.-Nr zu hinterlegen. Ich habe jetzt mal im Gremium rumgefragt und eigentlich möchte das niemand. Ich kann ja die Leute wohl schlecht dazu zwingen oder?
Und zur Frage ob es dringlich war:
1.) mehr als die Hälfte der Gremiumsmitglieder haben die Sitzung gefordert
2.) es ging darum einen Mitarbeiter vor einer Abmahnung bzw. Kündigung zu schützen, zumal der Kollege sich noch in der Probezeit befindet.
Erstellt am 04.05.2016 um 15:28 Uhr von Pjöööng
Wozu sollte die Privatnummer notwendig sein?
Auch die Tatsache dass der BRV die privaten Rufnummern hat, führt nicht dazu, dass er seinen Job ordentlich macht.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, was Inhalt der Sitzung gewesen sein soll, der notwendig und geeignet war, eine Abmahnung oder Kündigung zu verhindern.
Erstellt am 04.05.2016 um 16:07 Uhr von Globus
Na, vermutlich wollte der AG sich Log Daten ansehen um seinen Verdacht zu erhärten - aber auch da bedarf es nur eines kurzen Gesprächs mit dem AG, dass das in der nächsten Sitzung besprochen wird.
Aber weiter vermute ich, endet die Probezeit wohl an dem entsprechenden Tag und der AG würde sein Kündigungsbegehren einfach umsetzt...
Gibt schon ein paar Gründe, dennoch sehe auch ich diese extreme Eilbedürftigkeit in keinen der benannte Szenarien...