Neue Abteilung - Mitbestimmung?
Hallo zusammen,
kurze Frage: wenn eine neue Abteilung gegründet wird, hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?
Wir haben nun eine Einstellung eines MA für eine Abteilung auf dem Tisch, die wir (noch) gar nicht haben.. das macht mich etwas stutzig :-)
Auf welchem Paragraph bezieht sich die Mitbestimmung, sofern es diese gibt?
Danke :-)
Community-Antworten (6)
03.05.2016 um 12:06 Uhr
Die Organisation des Betriebes ist ureigenste Aufgabe des Arbeitsgebers.
Möglicherweise hat der Betriebsrat hier über den § 90 BetrVG ein Informations- und Beratungsrecht. Ebenso möglicherweise über den Wirtschaftsausschuss, sofern einer besteht. Eine Mitbestimmung sehe ich nicht.
03.05.2016 um 13:01 Uhr
Die Anfrage der Einstellung mal als "unzureichend" zurück geben. Nach dem Motto: "wir können negative Auswirkungen auf die anderen AN nicht abschätzen, da es die Abteilung nicht gibt und keine Tätigkeitsbeschreibungen der Arbeitsplätze vorliegen".
Könnte sein, daß dann durchaus Infos rüber kommen.
03.05.2016 um 14:25 Uhr
Tach auch, in Ergänzung zu Pjöööng und celestro :
Unabhängig davon, ob eine Abteilung betriebsorganisatorisch bereits eingerichtet ist oder nicht, seid Ihr als BR bei der beabsichtigten Einstellung eines MA'ters auf jeden Fall nach §99 Abs.1 BetrVG zu beteiligen.
03.05.2016 um 17:08 Uhr
Nicht nur § 90 BetrVG (und je nach Größe und Umfang der Änderung auch § 111 BetrVG) kommt in Frage. Auch § 92 BetrVG und § 106 BetrVG sind von Bedeutung.
Es gibt also genug Grund für den BR einer Einstellung die Zustimmung zu verweigern, weil die Informationen im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG bei weitem nicht ausreichen.
03.05.2016 um 17:13 Uhr
Die Neugründung einer Abteilung im § 111 unterzubringen ist schon erstaunlich.
03.05.2016 um 18:31 Uhr
Aber nicht gänzlich auszuschließen... Je nach Lage der Dinge...
Mitbestimmung bei der neuen Abteilungsöffnung nein, wer aber da arbeitet ja... Paßt also alles...
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