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Anspruch auf Arbeitsplatz in Zweigstelle

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage, MA1 (10 Jahre beschäftigt) arbeitet in Kita in Teilzeit als Reinigungskraft. Kita eröffnet Zweigstelle im gleichen Ort. Dort arbeitet MA2 (Jahresvertrag) als Reinigungskraft. MA1 möchte jetzt die Arbeit von MA2 mitmachen. Hat MA1 nach Ende des Jahresvertrags von MA2 einen Anspruch auf den Arbeitsplatz des MA2 ? Oder kann der AG frei entscheiden? Ist eine Frage eines MA von uns dessen Frau in dieser Situation steht. Meine Meinung ist: kein Anspruch. Da AG über die Einstellung verfügen darf. Ich weis auch nicht ob es dort eine AN-Vertretung gibt.

Danke für Antworten.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

03.05.2016 um 12:02 Uhr

Sagen wir es mal so: Mir fällt auch bei längerem Nachdenken kein Rechtsanspruch ein, der hier in Frage kommen könnte.

C
Challenger

03.05.2016 um 14:34 Uhr

Tach auch, Pjöööng liegt absolut richtig. Ergänzend hierzu : Es obliegt in der freien unternehmerischen Entscheidung des AG, ob er nach Vertragsende der MA'in 2, diesen Bereich der MA'rin 1 ebenfalls überträgt. Hierdurch würde aller Voraussicht nach ein MBR des BR nach §99 Abs.1 BetrVG ausgelöst.

G
gironimo

03.05.2016 um 17:18 Uhr

spinnen wir den Faden weiter. Beide bewerben sich auf die Stelle (beide sind gleich Qualifiziert). Müsste der BR bei der 99er-Anhörung bei MA 1 nicht die Zustimmung verweigern, weil ein befristeter (MA2) Nachteile erleidet (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG)?

Oft scheitert es aber daran, dass die betroffenen sich noch nicht einmal bewerben, sondern glauben, alles läuft automatisch.

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