Abteilung mit BR wird zentralisiert - was passiert mit den betroffenen BR-Mitgliedern?
guten abend zusammen! ich (br) habe eine wichtige frage an euch! in unserer zweigstelle mit 5 br´s wird wieder mal eine abteilung ins haupthaus zentralisiert. hiervon bin ich als br betroffen. meine abteilung gibts dann in der zweigstelle nicht mehr.
meine frage an euch: -muß ich mit ins haupthaus? (die tätitgkeit könnte man weiter in der zweigstelle ausüben!) -bin ich dann im haupthaus noch br? (die haben bereits einen eigenen br!) -gibts neuwahlen??? -in meiner zweigstelle würde dann die mitarbeiterzahl unter 51 fallen. sprich statt 5 nur noch 3 br! bleibt der 5 köpfige br bis zur nächsten wahl bestehen? oder gibts neuwahlen??
viele fragen. aber vielleicht hat ja jemand schon mal das problem gehabt!
danke franz
Community-Antworten (1)
17.09.2006 um 13:01 Uhr
franzi,
"muß ich mit ins haupthaus? (die tätitgkeit könnte man weiter in der zweigstelle ausüben!)"
Siehe §103 BetrVG! Diese Versetzung BEDARF DER ZUSTIMMUNG Eures BRs. Wichtig: Du darfst als betroffenes BRM nur angehört werden, jedoch NICHT an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Zu diesem TOP MUSS ein Ersatzmitglied geladen werden.
"bin ich dann im haupthaus noch br? (die haben bereits einen eigenen br!)"
Nein!
"gibts neuwahlen??? / in meiner zweigstelle würde dann die mitarbeiterzahl unter 51 fallen. sprich statt 5 nur noch 3 br!..."
Siehe §13 Abs.2 Nr. 2. Bedeutet, Euer 5köpfiger BR ist auf ALLE Fälle für 2 Jahre legitimiert. Hat sich die Mitarbeiterzahl in Eurer Zweigstelle zu diesem Zeitpunkt nicht um mind. 50 AN reduziert, bleibt der BR bis zum Ablauf der regulären Amtszeit als 5er Gremium in Amt und Würden.
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