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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Zuständigkeit für Zweigstelle auch bei großer Entfernung?

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quasselstrippe
Nov 2016 bearbeitet

ich arbeite in einem call-center das vor knapp 2 jahren als zweigstelle eines bestehenden centers eröffnet wurde. beide betriebe werden von der gleichen geschäftsführung geleitet.Projekte und aufträge werden täglich von dort an uns weitergeleitet.Wir werden von einer teamleiterin betreut. In der > Mutterfirma> besteht ein 6-8köpfiger BR. Unsere zweigstelle hatte am anfang 6 Agents ,heute um die 30.damals wurde uns vermittelt der BR sei für beide firmen zuständig, es wurde sogar eine örtliche vertretung gewählt.(1Person).vor einnigen wochen gab es unstimmigkeiten, bei denen wir darum bate, den BR einzuschalten. Da wurde uns mitgeteilt, daß der Br gar nicht für uns zuständig sei. erstens weil die entfernung(ca 150km) zu gross sei und zweitens habe es im frühjahr ohnehin neuwahlen gegeben...der alte bR bestehe so ja gar nicht mehr.Ist diese auskunft zutreffend? spielt die entfernung eine rolle? oder hätte man uns zu diesen wahlen nicht auch einbeziehen müssen?

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Community-Antworten (5)

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Fayence

09.09.2006 um 12:14 Uhr

Da scheint mir aber einiges durcheinander zu geraten...

"In der > Mutterfirma> besteht ein 6-8köpfiger BR."

Eine solche BR-Grösse gibt es NICHT!!!

Wenn im Frühjahr ein neuer BR gewählt wurde, ist der vorherige BR natürlich NICHT mehr im Amt.

Wenn ich Deinen letzten Satz richtig verstehe, habt Ihr im Rahmen der letzen Wahl den amtierenden BR NICHT mitgewählt, richtig? Diese Möglichkeit hätte es jedoch über den §4 BetrVG gegeben!

Habe noch mal in den Analen des Forums nachgesehen; war bei Euch nicht auch die Gewerkschaft massgeblich an der Wahl beteiligt?

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quasselstrippe

09.09.2006 um 12:33 Uhr

und welche BR -Grösse wäre korrekt bei einer Beschäftigtenzahl von etwa 100 in der ersten..und bei ca 30 in der zweiten firma? wie sollen wir uns weiter verhalten?, es gibt überlegungen einen eigenen betriebsrat zu gründen,. was müssen wir dabei beachten?

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Fayence

09.09.2006 um 13:41 Uhr

  1. Frage siehe: BetrVG § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder

Habt Ihr den amtierenden BR jetzt mitgewählt oder nicht?

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quasselstrippe

09.09.2006 um 14:05 Uhr

hallo nein wir haben den amtierenden BR nicht mitgewählt. mit uns wurde diesbezüglich keine kontakt aufgenommen...weder mündlich noch schriftlich. weder zur anstehenden wahl noch zu den ergebnissen.

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Fayence

09.09.2006 um 22:55 Uhr

quasselstrippe,

ich kann Dir nur einen guten Rat geben... falls eine Gewerkschaft bei Euch vertreten ist, lasst Euch von dieser bzgl. Eurer BR-Gründung beraten und unterstützen!

Wenn in Eurem Hauptbetrieb schon ein solcher Kuddelmuddel herrscht, solltet Ihr Euch daran nicht orientieren!

Als "Einstieg" findest Du Informationen auf z.B. dieser Seite:

http://www.betriebsratswahl.de/betriebsratswahl/

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