Erstellt am 09.09.2006 um 10:14 Uhr von Fayence
Da scheint mir aber einiges durcheinander zu geraten...
"In der > Mutterfirma> besteht ein 6-8köpfiger BR."
Eine solche BR-Grösse gibt es NICHT!!!
Wenn im Frühjahr ein neuer BR gewählt wurde, ist der vorherige BR natürlich NICHT mehr im Amt.
Wenn ich Deinen letzten Satz richtig verstehe, habt Ihr im Rahmen der letzen Wahl den amtierenden BR NICHT mitgewählt, richtig? Diese Möglichkeit hätte es jedoch über den §4 BetrVG gegeben!
Habe noch mal in den Analen des Forums nachgesehen; war bei Euch nicht auch die Gewerkschaft massgeblich an der Wahl beteiligt?
Erstellt am 09.09.2006 um 10:33 Uhr von quasselstrippe
und welche BR -Grösse wäre korrekt bei einer Beschäftigtenzahl von etwa 100 in der ersten..und bei ca 30 in der zweiten firma?
wie sollen wir uns weiter verhalten?, es gibt überlegungen einen eigenen betriebsrat zu gründen,. was müssen wir dabei beachten?
Erstellt am 09.09.2006 um 11:41 Uhr von Fayence
1. Frage siehe: BetrVG § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
Habt Ihr den amtierenden BR jetzt mitgewählt oder nicht?
Erstellt am 09.09.2006 um 12:05 Uhr von quasselstrippe
hallo
nein wir haben den amtierenden BR nicht mitgewählt.
mit uns wurde diesbezüglich keine kontakt aufgenommen...weder mündlich noch schriftlich.
weder zur anstehenden wahl noch zu den ergebnissen.
Erstellt am 09.09.2006 um 20:55 Uhr von Fayence
quasselstrippe,
ich kann Dir nur einen guten Rat geben... falls eine Gewerkschaft bei Euch vertreten ist, lasst Euch von dieser bzgl. Eurer BR-Gründung beraten und unterstützen!
Wenn in Eurem Hauptbetrieb schon ein solcher Kuddelmuddel herrscht, solltet Ihr Euch daran nicht orientieren!
Als "Einstieg" findest Du Informationen auf z.B. dieser Seite:
http://www.betriebsratswahl.de/betriebsratswahl/