Hallo BRs,

das der Arbeitgeber uns für unsere BR-Tätigkeit freistellen muss ist allgemein bekannt.

Wie sieht es aber mit der zu erbringenden Arbeitsleistung aus? Wir haben Einzelziele in unserem Unternehmen.
Muss der Arbeitsgeber diese Ziele bei einem BR-Mitglied reduzieren? Und wenn ja, wer legt fest, in welcher Größenordnung?

Und wie immer, wo steht das?