Neues Gesetz AÜG ???
Hallo Liebe BR´s
Ich komme gerade mit meinem Hund von der Wiese wo ich mich mit einem ehemaligen BR unterhalten habe. Er meinte dass jetzt ein altes Gesetz ( vor Schröder) wieder in Kraft treten soll, was heißen soll dass Leiharbeitnehmer wieder nach 18 Monaten übernommen werden müssen (plus Lohnangleichung)
Für mich war das jetzt erst mal völlig neu !!!!!
Habe mich her an den PC gesetzt und mal Tante Google gefragt, doch die konnte mir nicht weiter helfen.
Weiß jemand von Euch etwas davon ?
Community-Antworten (5)
01.05.2016 um 20:05 Uhr
Ich hoffe, du hattest gutes Wetter und viel Spaß auf der Wiese.
Er meinte dass jetzt ein altes Gesetz ( vor Schröder) wieder in Kraft treten soll, was heißen soll dass Leiharbeitnehmer wieder nach 18 Monaten übernommen werden müssen (plus Lohnangleichung) Wahrscheinlich meint er die Änderung des AÜG, dazu gibt es aber erst einen Referentenentwurf, deren Beratung die CSU gerade ausbremst.
In dem Entwurf geht es um die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, aber nicht um die zwangsweise Übernahme danach. Und in TV kann die Verleihdauer auch noch wieder verlängert werden.
Hier kannst du dir eine Seite aussuchen zum Lesen.
https:www.google.de/?gws_rd=ssl#q=referentenentwurf+zum+a%C3%BCg
01.05.2016 um 22:01 Uhr
Hallo Nicolinchen
Du hast wohl recht. Alles was ich im Netz gefunden habe, spricht eher da gegen, dass es so kommen wird. Das muss mein Kumpel wohl falsch raus gelesen haben.
Trotz allem Danke für die schnelle Antwort.
01.05.2016 um 22:07 Uhr
Frau Nahles zieht den Schwanz mal wieder ein. Von den eigentlichen Ideen sind viele schon nicht mehr da und es wird sicher noch viel schlimmer
ich kann die SPD leider nicht mehr ernst nehmen aber das ist eine ganz andere Geschichte
08.05.2016 um 13:03 Uhr
Hallo Nicole, bei uns ist es vor zwei Jahren so gewesen, das AÜG wurde geändert und es stimmt, der AG darf dich nur noch 18 Monaten ausleihen. Danach muss er dich fest einstellen. Was nicht stimmt ist, durch ein TV dies zu verlängern. Bei uns war Verdi da und verhandelten mit der Stadt wegen unserer Übernahme. Nur über Festvertrag mit einem anderen AG und Übernahme aller TV und BV war dies noch möglich ....
08.05.2016 um 14:39 Uhr
@ etugruber
"bei uns ist es vor zwei Jahren so gewesen, das AÜG wurde geändert und es stimmt, der AG darf dich nur noch 18 Monaten ausleihen. Danach muss er dich fest einstellen."
Das AÜG wurde zuletzt am 11.08.2014 geändert und im § 1 Abs.1 steht nur: "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend."
"Was nicht stimmt ist, durch ein TV dies zu verlängern."
Falsch! Steht weder in der derzeit geltenden Fassung des AÜG, noch im zweiten Referentenentwurf vom 17.02.2016 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze).
Zitat 2. Referentenentwurf: "LA können künftig bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei einem Entleiher eingesetzt werden. In einem TV der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen TV in einer BV/DV können abweichende Regelungen vereinbart werden. IN TARIFGEBUNDENEN UNTERNEHMEN SIND DAMIT LÄNGERE EINSATZZEITEN VON ÜBER 18 MONATEN MÖGLICH."
"Bei uns war Verdi da und verhandelten mit der Stadt wegen unserer Übernahme. Nur über Festvertrag mit einem anderen AG und Übernahme aller TV und BV war dies noch möglich ...."
Als BRM sollte man zwischen Gesetz und Tarifvertrag unterscheiden können!! Es mag ja sein, dass die Höchstüberlassungsdauer per TV/BV begrenzt war, aber das war´s dann auch schon.
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