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Leiharbeitnehmer - Verrechnung der Arbeitsplatzkosten

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xxccvv
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben für interne Mitarbeiter allgemeine Umlagen, wie z.B. Strom, Werksschutz,.. und natürlich die Geschäftsführungskosten. Diese Umlagen werden jedoch heute den AÜG's nicht zugeschlagen - d.h. logischerweise: je höher der Anteil AÜG's auf desto weniger Köpfe werden die Umlagen verteilt - desto teurer werden die internen Mitarbeiter. Gibt es irgenwelche Handhabungen (ausser freiwillige BV), die den AG verpflichten hier Vergleichbarkeit herzustellen? Ich dachte eigentlich, dass ich hierzu was im AÜG oder BGB finde - war aber nicht erfolgreich frust

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Community-Antworten (3)

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Kölner

14.09.2007 um 16:40 Uhr

@xxccvv Was interessiert Dich denn die Kosten eines Leiharbeitnehmers? Die Einstellung an sich ist doch eher ein Faktor, bei dem sich eingreifen lässt. Was Du gerade machst, ist die Aufzäumung eines Pferdes von der falschen Seite.

Und: Wie der AG intern verrechnet ist nicht Sache eines BR/WA.

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xxccvv

14.09.2007 um 16:46 Uhr

@ Kölner: Hier gehts um Kommunikation - die Argumentation PRO ist, Leiharbeitnehmer sind billiger - was ja definitiv hier nur solange der Fall ist, solange dieser "umlagefrei" gerechnet wird. Jedesmal dazu zu sagen - stimmt nicht, Du musst die Umlagen mit berechnen - langweilt mit der Zeit und ist einfach in gewisse Köpfe (= Führungskräfte) nicht hineinzubringen, solange der AG weiter mit den nicht vergleichbaren Zahlen spielt.

K
Kölner

14.09.2007 um 18:58 Uhr

@xxccvv Also beginnt die Argumentation für oder gegen einen Leiharbeitnehmer früher!

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