Hallo Kollegen,
wir haben für interne Mitarbeiter allgemeine Umlagen, wie z.B. Strom, Werksschutz,.. und natürlich die Geschäftsführungskosten.
Diese Umlagen werden jedoch heute den AÜG's nicht zugeschlagen - d.h. logischerweise: je höher der Anteil AÜG's auf desto weniger Köpfe werden die Umlagen verteilt - desto teurer werden die internen Mitarbeiter.
Gibt es irgenwelche Handhabungen (ausser freiwillige BV), die den AG verpflichten hier Vergleichbarkeit herzustellen? Ich dachte eigentlich, dass ich hierzu was im AÜG oder BGB finde - war aber nicht erfolgreich *frust*