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Neue Arbeitsstelle

B
bossi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind eine Service Gmbh in einen Mutterkonzern und gehören diesem auch. Nun will die Service GmbH eine Stelle übernehmen wo zuvor vom Mutterkonzern besetzt war. Wir haben einen eigenen Tarifvertrag der an den TVöD-K angelehnt ist. In unseren T-Vertrag ist diese neue Stelle mit seinem Tätigkeitsbereich in keiner Eingruppierung zu finden. Meine Frange an euch? Der BR hat bei der GF angefragt in welche EG diese Stelle eingestuft werden soll. Die GF antwortete, das ginge uns nichts an. Ist das rechtens?

Danke schon mal im vorab an euch.

1.45001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

29.04.2016 um 11:19 Uhr

Naja - spätestens bei der Anhörung zur Einstellung (§ 99 BetrVG) muss der AG ja Farbe bekennen. Ich würde an Eurer Stelle einmal bei der Gewerkschaft nachfragen. Schließlich müsst Ihr ja wissen, ob Ihr der Eingruppierung zustimmt oder nicht.

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