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Pauschalierung der Wegezeiten für die Inanspruchnahme im Rufdienst - darf der Arbeitgeber das?

R
RMS
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die Wegezeiten für die Inanspruchnahme im Rufdienst pauschalieren? Konkret: Vom Wohnort des AN bis zur Arbeitsstelle wird die kürzeste Entfernung mit dem Falk-Routenplaner ermittelt und die angegebene Zeit mit 25% Aufschlag als individuelle Pauschale dem AN zugeordnet, so daß die Erfassung der Inanspruchnahme auf elektronischem Wege bei Betreten und Verlassen der Arbeitsstelle vorgenommen werden kann. Für den Fall, dass der AN nicht von seinem Wohnsitz aus den Weg zur Arbeit aufnimmt, soll dieser sich unter detaillierten Angaben an seinen "Zeitbeauftragten" wenden und den abweichenden Tatbestand reklamieren. Der AG begehrt gleichzeitig die Festlegung einer Untergrenze und einer Obergrenze der so ermittelten zu vergütenden Wegezeit. Diese Betriebsvereinbarung kann mit 3-Monatsfrist gekündigt werden, wirkt aber laut einer darin enthaltenen Klausel solange nach, bis eine neue abgeschlossen wird. Der Abschluß einer neuen ist in einer weiteren Klausel an eine relativ kurze Frist gebunden, andernfalls sei die Einigungsstelle anzurufen.

2.52001

Community-Antworten (1)

H
Harley-Bros

29.06.2006 um 09:47 Uhr

hallo,

prinzipiell schon, nämlich dann wenn diese BV unterschrieben ist, ergo: würde ich als BR unter so ein Papier nie meine Unterschrift setzen. ich setze voraus das ihr nicht zu Hause sitzen müßt während des Rufdienst, aber innerhalb einer festgesetzten Zeit am Einsatzort sein müßtet? Dann soll er auch den von Euch tatsächlichen angegeben Weg zahlen und die Obergrenzen sind somit automatisch festgelegt, denn: wenn ihr z.B. innerhalb einer halben Stunde da sein müßt, kann ja kaum einer 100 km aufschreiben, 40- vielleicht noch 50 km sind wohl realistischer und eins würd ich ganz sicher nicht: detailiert angeben wo du deine freizeit verbringst und deshalb wo her kommst in der Bereitschaft. Das geht den AG einen feuchten Kehricht an und grenzt ja meiner Meinung nach fast schon an Sittenwidrigkeit! ;-) gruß harley-bros

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