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Muss AG Kündigung vorarbeiten persönlich überreichen?

D
Dakine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben Unser AG hat uns informiert, dass er ein Azubi außerordentlich kündigen will. Er hat uns eine Mail geschickt und dann die Kündigung ins Postfach gelegt. Einige im Gremium sind der Meinung, dass er sie uns persönlich überreichen muss (wie bisher immer)

Gilt die Kündigung als zugestellt?

1.82809

Community-Antworten (9)

K
Kölner

28.04.2016 um 23:33 Uhr

Er kann es auch nur mündlich machen.

F
Fragenmann

29.04.2016 um 09:33 Uhr

Was wollt ihr bezwecken? Wenn ihr sagt "haben wir nie bekommen" dann verstreicht die Wochenfrist und er zieht die Kündigung durch.

Z
Zappelmann

29.04.2016 um 09:57 Uhr

Verstehe ich nicht, was wollt ihr mit der Kündigung? Wieso sollte sie zugestellt sein, wenn sie in eurem Postfach liegt? Oder latscht ihr nun los und überreicht die Kündigung?

P
Pappnase

29.04.2016 um 10:10 Uhr

Ihr habt die Kündigung erhalten, also aktiv werden!!!

U
Uller

29.04.2016 um 10:38 Uhr

Der AG hat Euch eine Anhörung zur beabsichtigten Kündigung vorzulegen, dann die Frist abzuwarten und erst dann darf er Kündigen. Die Kündigung sollte er allerdings dem Azubi in den Briefkasten werfen und nicht dem BR. Wenn er Euch die Kündigung zugestellt hat, dann heftet sie schön weg und wartet was passiert. Sie gilt dann als nicht zugegangen und ist unwirksam ( Natürlich nur bei Kündigungsschutzklage) Als Bote für die Zustellung sollte sich ein BR niemals missbrauchen lassen!

D
Dakine

29.04.2016 um 11:25 Uhr

Entschuldige habe mich falsch ausgedrückt Es geht um das Unterrichtungsschreiben, also die Info an uns, dass er vorhat zu kündigen. Muss er diese Info uns (Vorsitzenden, notfalls Stellvertreter) nicht auch persönlich überreichen oder reicht es, wenn er sie ins Postfach steckt?

G
gironimo

29.04.2016 um 11:33 Uhr

Den Punkt, wie der AG Euch Unterlagen zustellt, solltet Ihr unbedingt in einem Monatsgespräch klären. Das Postfach sollte es bei Terminsachen nie sein.

Grundsätzlich beginnt die Frist erst dann, wenn alle Informationen eingegangen sind. Und wenn der AG sich darauf berufen kann, dass es üblicher Weise bei Euch der Briefkasten ist ....

Also würde ich jetzt - um nicht an falscher Stelle formalistisches zu Debattieren - auch dringend empfehlen: a.o. Sitzung und über die Kündigung innerhalb der Frist beschließen und ggf. Bedenken äußern.

P
Pickel

29.04.2016 um 11:36 Uhr

Du fragst allen Ernstes, ob der AG euch die Anhörung persönlich in die Hand drücken muss oder ob er sie auch in euer Fach legen darf????

P
Pickel

29.04.2016 um 11:38 Uhr

Gironimo, wieder so ein Blödsinn.

"Das Postfach sollte es bei Terminsachen nie sein."

Gerade bei Terminsachen ist der Zugang im Postfach die richtige Form. Nicht immer kann der AG ohne Schwierigkeiten nachvollziehen, welche BRM aktuell annahmeberechtigt sind. Eine Zustellung im Postfach zu betriebsüblichen Zeiten (unter Zeugen) ist die sauberste und sicherste Form der Zustellung.

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