Muss AG Kündigung vorarbeiten persönlich überreichen?
Hallo ihr Lieben Unser AG hat uns informiert, dass er ein Azubi außerordentlich kündigen will. Er hat uns eine Mail geschickt und dann die Kündigung ins Postfach gelegt. Einige im Gremium sind der Meinung, dass er sie uns persönlich überreichen muss (wie bisher immer)
Gilt die Kündigung als zugestellt?
Community-Antworten (9)
28.04.2016 um 23:33 Uhr
Er kann es auch nur mündlich machen.
29.04.2016 um 09:33 Uhr
Was wollt ihr bezwecken? Wenn ihr sagt "haben wir nie bekommen" dann verstreicht die Wochenfrist und er zieht die Kündigung durch.
29.04.2016 um 09:57 Uhr
Verstehe ich nicht, was wollt ihr mit der Kündigung? Wieso sollte sie zugestellt sein, wenn sie in eurem Postfach liegt? Oder latscht ihr nun los und überreicht die Kündigung?
29.04.2016 um 10:10 Uhr
Ihr habt die Kündigung erhalten, also aktiv werden!!!
29.04.2016 um 10:38 Uhr
Der AG hat Euch eine Anhörung zur beabsichtigten Kündigung vorzulegen, dann die Frist abzuwarten und erst dann darf er Kündigen. Die Kündigung sollte er allerdings dem Azubi in den Briefkasten werfen und nicht dem BR. Wenn er Euch die Kündigung zugestellt hat, dann heftet sie schön weg und wartet was passiert. Sie gilt dann als nicht zugegangen und ist unwirksam ( Natürlich nur bei Kündigungsschutzklage) Als Bote für die Zustellung sollte sich ein BR niemals missbrauchen lassen!
29.04.2016 um 11:25 Uhr
Entschuldige habe mich falsch ausgedrückt Es geht um das Unterrichtungsschreiben, also die Info an uns, dass er vorhat zu kündigen. Muss er diese Info uns (Vorsitzenden, notfalls Stellvertreter) nicht auch persönlich überreichen oder reicht es, wenn er sie ins Postfach steckt?
29.04.2016 um 11:33 Uhr
Den Punkt, wie der AG Euch Unterlagen zustellt, solltet Ihr unbedingt in einem Monatsgespräch klären. Das Postfach sollte es bei Terminsachen nie sein.
Grundsätzlich beginnt die Frist erst dann, wenn alle Informationen eingegangen sind. Und wenn der AG sich darauf berufen kann, dass es üblicher Weise bei Euch der Briefkasten ist ....
Also würde ich jetzt - um nicht an falscher Stelle formalistisches zu Debattieren - auch dringend empfehlen: a.o. Sitzung und über die Kündigung innerhalb der Frist beschließen und ggf. Bedenken äußern.
29.04.2016 um 11:36 Uhr
Du fragst allen Ernstes, ob der AG euch die Anhörung persönlich in die Hand drücken muss oder ob er sie auch in euer Fach legen darf????
29.04.2016 um 11:38 Uhr
Gironimo, wieder so ein Blödsinn.
"Das Postfach sollte es bei Terminsachen nie sein."
Gerade bei Terminsachen ist der Zugang im Postfach die richtige Form. Nicht immer kann der AG ohne Schwierigkeiten nachvollziehen, welche BRM aktuell annahmeberechtigt sind. Eine Zustellung im Postfach zu betriebsüblichen Zeiten (unter Zeugen) ist die sauberste und sicherste Form der Zustellung.
Verwandte Themen
Gleitzeit: "Vorarbeiten" für "kurzen" Freitag
ÄlterIn unserem Betrieb gilt: Gleitzeit im Zeitrahmen 07:00 - 22:00 Uhr 39 Stunden/Woche ==> 7,8 Stunden regelmäßige Arbeitszeit/Tag +/- 170 Stunden auf Arbeitzeitkonten möglich. Ausgleichszeitraum 01.06.
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Abmahnungsentgegennahme
ÄlterHallo! Ein Kollege hat eine Abmahnung per Post vom AG bekommen, hat jedoch die Annahme verweigert. Daraufhin hat der GF persönlich versucht Ihm die Abmahnung zu überreichen. Der Kollege hat die Annah
Form der Einladung der BR-Mitglieder
ÄlterHallo, wir hatten heute in unserer Sitzung ein etwas emotionale Diskussion um folgenden Punkt: Eines unserer Mitglieder weigert sich seine Post, Einladungen, Unterlagen für Sitzungen, usw. in unser