Erstellt am 21.05.2010 um 22:49 Uhr von rainerw
@Schlichter
Das BetrVG legt nicht explezit fest in welcher Form eine Einladung dem BRM zugestellt werden muß. Zweckdienlich könnte man dies in einer Geschäftsordung festschreiben. Wenn die Mehrheit der BRM´s sich aber so einig sind kann man es durchaus so machen wie von Dir beschrieben. Die selbe verfahrensweise haben wir bei uns auch. Ich würde es an euer Stelle auch weiterhin so halten und da nicht für jedes BRM ne eigene Regel durchführen. Was wolltihr machen wenn der Nächste ankommt und verlangt das man ihm die Eiladung im Umkleideraum- und dem nächsten wiederum am Werksausgang übergeben werden soll.
Die Eiladung im Postkasten zählt als zugestellt. Kommt die Extrawurst nicht zu Sitzung zählt er als unendschuldig fehlend und es darf kein Nachrücker bestellt werden. Macht er dies mehrere male ist dies einGrund nach § 23 Abs. 3 gegen ihn vor zu gehen.
Erstellt am 22.05.2010 um 11:13 Uhr von Biggy
rainerw da hab ich aber Bedenken bei so einer Verfahrensweise. Was ist mit Teilzeitbeschäftigten die nicht immer im Betrieb anwesend sind? Wie wird bei Urlaub oder Krank die Post zugestellt.Es kann dann ja durchaus vorkommen dass Einladungen zu Sitzungen nicht rechtzeitg bei einem Mitglied sind.
Woher weiß ich wann Post für das BRM im Büro liegt, muss ich dann täglich nachschauen?
Also wir haben es so gehalten dass im Betrieb persönlich zugestellt wurde , wenn die Kolleginnen anwesend waren oder sie wurde mit der Post zugestellt.
Erstellt am 22.05.2010 um 11:27 Uhr von ridgeback
@Biggy,
es kommt doch auch auf die betriebliche Begebenheit an.
Bei uns muß jedes BRM mindestens 2x täglich am BR-Büro vorbei und ich würde aus der Hose springen, wenn ich jedem BRM die Einladung persönlich überreichen müßte. ;-))
Erstellt am 22.05.2010 um 12:18 Uhr von rainerw
@ Biggy
Verlange mal das ridgeback Dir die nächste Antwort persönlich vorbei bringt,ob er dann auch.......upps, nun aber weiter.
Nee, mal ehrlich. Ist natürlich klar, ausnahmen bestätigen die Regeln. Aber dafür kann man sie ja selber festlegen und gestalten.
Ob jedes BRM jeden Tag mindestens 2 Xam Tag im BR Büro vorbeischauen MUSS ist natürlich auch so ne Sache. Stell Dir das mal bei einem 17er oder noch größerem Gremium vor.
Ich für meinen Teil mache es von mir aus. Stapler abgestellt und dann ebend auf einen Kaffee die Frage beim BRV was es neues gibt. Sollte eigentlich ne Selbstverstänslichkeit sein.
Erstellt am 22.05.2010 um 12:25 Uhr von ridgeback
rainerw,
die kommen zwangsläufig am Büro vorbei, umziehen, Kantine usw und dann kann man doch erwarten, dass man 1x täglich ins Postfah sieht. In der Regel liegen die Einladungen ja 3-4 Tage abholbereit.
Bei aussergewöhnlichen Ereignissen erhält jedes BRM auch pers. Bescheid.
Erstellt am 22.05.2010 um 13:00 Uhr von rainerw
jepp, so sehe ich das auch Mich hatte nurdas muß erschreckt.
Erstellt am 22.05.2010 um 13:43 Uhr von ridgeback
rainerw,
Rainer, ich zartgebauter Jüngling, könnte doch niemanden zwingen. ;-))
Erstellt am 25.05.2010 um 22:06 Uhr von Schlichter
Hallo noch einmal,
ich hatte aus welchen Gründen auch immer die maximale Zahl der Antworten auf 7 begrenzt. War unbeabsichtigt. Hier also für alle die noch gerne antworten würden... Es sei hier nochmals betont, dass wir sehr wohl willig sind, Schriftstücke persönlich zu übergeben... wenn es denn zeitlich möglich ist. Was nicht immer garantiert ist.
Erstellt am 25.05.2010 um 22:13 Uhr von rainerw
es wird dem Vorsitzenden aber nichts bringen wenn er diese Woche die Einladungen persönlich übergeben kann, es aber in der nächsten woche kurzfristig nicht kann. Hier wäre dann die Form und fristgerechte Ladung nicht gewährleistet.
Erstellt am 25.05.2010 um 22:59 Uhr von Schlichter
Klar - da hast Du Recht. Da müsste man die engültige Verantwortung zur Einholung des Schriftlichen (as auch immer) via Geschäftsordnung auf die Mitglieder verankern. So bliebe die persönliche Übergabe als Entgegenkommen soweit möglich. Der kritische Punkt ist denke ich letztlich dass im Fall, dass die BR-Mitglieder selbst Ihre Post abholen, diese auch jederzeit zugänglich ist - sprich das Büro zu festen Zeiten offen ist.
Erstellt am 26.05.2010 um 00:04 Uhr von rainerw
@Schlichter
Das verwundert mich nun aber. Hat denn nicht jeder jederzeit freien Zugang zum BR Büro?
Dir ist wohl schon klar das dies im Zweifelsfall eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellen könnte , wenn ein BR Mitglied in der Nachtschicht nicht frei das BR Büro betreten und benutzen kann? Hier sollte jedes BRM einen Schlüssel zum Büro bekommen.
Erstellt am 26.05.2010 um 23:49 Uhr von Schlichter
Ja - da haben wir dann gleich das nächste Thema :-) Also ich bin neu im BR (7 Wochen) und wundere mich schon darüber, dass wir den uneingeschränkten freien Zugang nicht haben. Aber diese Tatsache hat Historie mit dem Schwerpunkt auf Misstrauen und Kleinkriege im alten Gremium. Aber das wäre das nächste Thema und soll hier nicht im Vordergrund stehen. Zugang jedenfalls haben die Mitglieder und dies nur zeitlich eingeschränkt. Ich persönlich bin da Deiner Meinung - Schlüssel für alle und wir behandeln uns tatsächlich als erwachsen und verantwortungsvoll.