Hallo,

wir hatten heute in unserer Sitzung ein etwas emotionale Diskussion um folgenden Punkt: Eines unserer Mitglieder weigert sich seine Post, Einladungen, Unterlagen für Sitzungen, usw. in unserem BR-Büro abzuholen. Er besteht darauf, dass ihm als Mitarbeiter am Band die Unterlagen persönlich, d.h. vom Vorsitzenden oder Stellvertreter übergeben werden. Angedacht ist eigentlich dass jeder seine Post im BR-Büro, in dort deponierten Postfächer abholt. Natürlich spricht nichts dagegen, den Kollegen die Post auf einem Rundgang durch das Werk zu überreichen... wenn man dafür die Zeit hat. Wir werden deswegen nicht lange rumstreiten und ihm soweit möglich die Post bringen. Dennoch würde es mich interessieren, ob es verbindliche Regelungen gibt, die uns hier die Handlungsfreiheit einschränkt.

Kennt jemand eine solche Vorschrift?

Und wie haltet Ihr das mit der Zugänglichkeit zum BR-Büro für die nicht freigestellten Mitglieder?