W.A.F. LogoSeminare

Abmahnungsentgegennahme

R
Ronny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ein Kollege hat eine Abmahnung per Post vom AG bekommen, hat jedoch die Annahme verweigert. Daraufhin hat der GF persönlich versucht Ihm die Abmahnung zu überreichen. Der Kollege hat die Annahme jedoch wieder verweigert. Ist diese Abmahnung dadurch hinfällig?

2.57707

Community-Antworten (7)

H
Heinz

26.09.2006 um 16:33 Uhr

natürlich nicht! das wäre ja dann ein tolles Mittel arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen aus dem Weg zu gehen. Ein Schriftstück gilt als zugestellt, wenn es im Briefkasten gelandet ist. Hierfür sollte man sich einen Zeugen mitnehmen.

F
Fayence

26.09.2006 um 16:40 Uhr

Als AG würde ich in einem solchen Fall glatt über eine "Abmahnung 2. Teil" nachdenken!

RI
Ramses II

26.09.2006 um 16:44 Uhr

ronny,

dümmer kann sich ein AN nicht anstellen!

Hier liegt ein Fall von "Zugangsvereitelung" vor. Der AN wird damit rechtlich so gestellt, als sei ihm das Schriftstück zugegangen. Allerdings hat er eigentlich keine Möglichkeit mögliche rechtliche Schritte zu prüfen, durch zuführen, da ihm der Inhalt des Schreibens ja unbekannt ist. Auch kann er sein Verhalten nicht ändern, da er nicht wissen kann was ihm der AG konkret vorwirft.

Je nach Schwere des Vergehens könnte eine weitere Abmahnung notwendig sein, bevor eine Kündigung möglich ist. In diesem Falle könnte das Verhalten des AN aber auch dahingehend gedeutet werden dass eine weitere Abmahnung sinnlos ist, dann könnte statt einer notwendigen weiteren Abmahnung auch gleich die Kündigung ins Haus flattern.

Wie alt ist dieser Kollege eigentlich? Über oder unter 18?

RI
Ramses II

26.09.2006 um 16:44 Uhr

Fayence,

was wäre der zweite Teil?

F
Fayence

26.09.2006 um 20:10 Uhr

Ramses II,

der 2. Teil wäre eine Abmahnung der an den Tag gelegten Verhaltensweise.

Ohne die genaueren Umstände zu kennen, wollte ich nicht gleich zum Mittel der Kündigung greifen! Wobei mir bezüglich einer Kündigung aber die gleichen Gedanken wie Dir durch den Kopf geschossen sind!

L
Lotte

26.09.2006 um 21:10 Uhr

Ramses, eine Kündigung hätte ja auch keinen Zweck, denn der AN würde ja die Annahme verweigern ;-))

...und würde erst am fehlenden Lohn merken, dass er gekündigt wäre...

RI
Ramses II

27.09.2006 um 00:23 Uhr

Wie soll der AN denn den fehleden Lohn merken? Dessen Annahme wird er ja wohl konsequenterweise auch verweigern.

Ihre Antwort