Freistellung von der Arbeit
Hallo Zusammen, wenn ein AN vom AG wegen Klärung eines Sachverhaltes Freigestellt wird und diese Zeit in den Urlaub des AN fällt, wie ist es da mit der Bezahlung? Kann der AG den geplanten Urlaub verrechnen oder nicht?
Community-Antworten (2)
27.04.2016 um 00:29 Uhr
Selbstverständlich. Die Freistellung heißt ja nur: "ich verzichte auf die Annahme deiner vertraglichen Schuld". Für die Urlaubszeit kann der AG ohne weiteres den Urlaub gewähren und danach wieder freistellen.
27.04.2016 um 11:40 Uhr
wie ist es da mit der Bezahlung?<
Während der Freistellung und in der Urlaubszeit wird ganz normal gezahlt.
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Verpflichtung des Betriebsrats zur Freistellung eines BR-Mitglieds
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit knapp über 200 Mitarbeitern. Wir haben ein neunköpfiges Gremium und gem. §38 BetrVG einen Anspruch auf völlige Freistellung eines BR-Mitgliedes. Für mich stel