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Freistellung von der Arbeit

D
DerNeue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wenn ein AN vom AG wegen Klärung eines Sachverhaltes Freigestellt wird und diese Zeit in den Urlaub des AN fällt, wie ist es da mit der Bezahlung? Kann der AG den geplanten Urlaub verrechnen oder nicht?

1.50102

Community-Antworten (2)

P
Pickel

27.04.2016 um 00:29 Uhr

Selbstverständlich. Die Freistellung heißt ja nur: "ich verzichte auf die Annahme deiner vertraglichen Schuld". Für die Urlaubszeit kann der AG ohne weiteres den Urlaub gewähren und danach wieder freistellen.

G
gironimo

27.04.2016 um 11:40 Uhr

wie ist es da mit der Bezahlung?<

Während der Freistellung und in der Urlaubszeit wird ganz normal gezahlt.

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