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Unverzüglich?

F
Frankonia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in der Wahlordnung steht: der Wahlvorstand muss unverzüglich die Wahl einleiten

was heisst unverzüglich?? 1 Monat? 2 Monate?

Bei uns gibt es seit 2 Monaten einen Wahlvorstand, aber bisher hat man von denen noch nichts gehört ausser das sie selber Kandidatenlisten erstellen.

1.97209

Community-Antworten (9)

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gironimo

26.04.2016 um 11:42 Uhr

ohne schuldhaften zögern - so schnell es geht. Wie Du siehst - relativ. Aber frage doch mal nach, woran es hängt.

H
Hartmut

26.04.2016 um 11:52 Uhr

Der Wahlvorstand hat die Kandidatenlisten zu prüfen, nicht selber zu erstellen!

Aber ich finde auch, geht doch einfach mal hin und fragt. Wie sagte Helmut Schmidt, 'Wer gehört werden will, muss sprechen.' :)

C
celestro

26.04.2016 um 12:03 Uhr

§ 30 WO sagt dazu:

"Unmittelbar nach seiner Wahl hat der Wahlvorstand in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands die Wahl des Betriebsrats einzuleiten."

Die Wahl (mit allem drum und dran) ist also noch in der Wahlversammlung einzuleiten.

§ 31 WO sagt anschließend:

"Im Anschluss an die Aufstellung der Wählerliste erlässt der Wahlvorstand in der Wahlversammlung das Wahlausschreiben,"

Wir reden hier also (wenn überhaupt) von Stunden, bis das Wahlausschreiben zu hängen hat.

P
Pjöööng

26.04.2016 um 12:10 Uhr

Warum § 14a BetrVG?

G
gironimo

26.04.2016 um 12:49 Uhr

.... eben ... wie kann man aus der Frage auf das vereinfachte Wahlverfahren in kleinen Betrieben schließen?

Die Frage zielt doch eher auf § 18 BetrVG und da heißt es ja im Übrigen auch: "Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei Wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend."

C
celestro

26.04.2016 um 12:56 Uhr

Da habt Ihr recht. Muß nicht unbedingt zutreffen. Mein Fehler !

Sofern der Wahltermin aufgrund noch bestehendem BR allerdings nicht in weiter Ferne liegt, dürften wir dennoch nicht von 1 Monat oder mehr reden.

@ frankonia

Gibt es schon einen BR ? Wenn nicht, dürften die 2 Monate zuviel Zeit sein ...

F
frankonia

26.04.2016 um 13:23 Uhr

Es gab mal einen BR. Aber aktuell sind wir Betriebsratslos. Der Wahlvorstand wurde auf einer Betriebsversammlung gewählt.

Auf Nachfrage kommt die Antwort "ist in Arbeit" Aber passiert ist bisher noch nichts.

C
Challenger

26.04.2016 um 13:58 Uhr

Tach auch,

@Hartmut! Natürlich kann der WV-Vorstand bzw die Mitglieder auch selbst kandidieren und demzufolge auch eigene Listen aufstellen. Er/sie sollten allerdings auf- passen, daß nicht das Neutralitätsgebot überschritten wird.

@Frankonia! Sofern Du Ambitionen hast Dich zur Wahl aufstellen zu lassen, würde ich Dir empfehlen, bereits jetzt mit der Austellung einer Kandidatenliste zu beginnen. Denn wenn die Wahl durch aushang des Wahlausschreibens eingeleitet ist,hast Du nur zwei Wochen Zeit, Dir die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften zu besorgen.Und das kann, je nach Eigenart Eueres Betriebes knapp werden.

Und dann noch was. Sind die WV-Mitglieder in einer Gewerkschft ??? Wenn ja in welcher ??? Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft ??? Denn nach §16 Abs.1 BetrVG, hat jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Recht, zusätzlich ein- en betriebsangehörigen Beauftragten in den WV als nicht stimmberechtigtes Mitglied entsenden,sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes WV-Mitglied angehört. Quasi so etwas wie eine Kontrollinstanz

H
Hartmut

26.04.2016 um 16:43 Uhr

Challenger: LOL ... du hast recht!! Falls der WV auf die Idee kommt, mittels eigener Liste in den Wahlkampf zu ziehen, dann stellt er diese EIGENE Liste SELBST auf, bevor er sie anschließend SELBST prüft. Voll neutral, selbstverständlich. XD

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