Freiumschlag bei der Briefwahl vom Empfang geöffnet
Ich (Vorsitzender des Wahlausschusses) habe heute einen geöffneten Umschlag mit den Wahlunterlagen bekommen. Ich meine, der große Umschlag ist vom Empfang der Firma geöffnet worden. In diesem Umschlag befinden sich die Erklärung und der verschlossene Umschlag mit der Stimmabgabe (hoffe ich- Umschlag ist verschlossen).
Ist diese Stimmabgabe gültig oder nicht? Mein Gefühl sagt mir, dass es ungültig ist.
Community-Antworten (9)
26.04.2016 um 11:34 Uhr
Als WV-Vorsitzender habe ich es in Einzelfällen immer mal gehabt, dass der äußere Umschlag geöffnet wurde, mal zu Prüfzwecken durch die Post, mal versehentlich durch den Empfang. Das soll natürlich nicht sein, aber es macht nicht gleich die ganze BR-Wahl ungültig. Diese einzelne betroffene Stimme würde ich allerdings sicherheitshalber aus dem Verkehr ziehen. Siehe hierzu auch Fitting, §26 WO, Rn 3 und 4.
26.04.2016 um 11:35 Uhr
Du hast ein komisches völlig übersensibles Gefühl.
Solange der vertrauliche Inhalt in einem verschlossenen Umschlag verblieben ist, kann der Transportumschlag doch völlig unproblematisch geöffnet werden. Was sollte denn bloß dagegen sprechen?
26.04.2016 um 11:37 Uhr
Du kannst aber nicht ausschließen, dass der innere Umschlag ausgetauscht wurde und wenn das öfters passiert ... Ich würde, sofern noch zeitlich möglich, mich mit dem Absender in Verbindung setzen und ihn um eine erneute Stimmabgabe bitten.
26.04.2016 um 11:37 Uhr
Und wenn der innere Umschlag ausgetauscht wurde?
26.04.2016 um 11:41 Uhr
"Und wenn der innere Umschlag ausgetauscht wurde?"
Und wo sollte der "Austauscher" die erforderlichen Unterlagen im Blanko zum Austauschen her haben ? Und wieso wäre ein Wahlfälscher so dumm und würde nicht gleich den äußeren Umschlag mit austauschen ?
"dass der innere Umschlag ausgetauscht wurde und wenn das öfters passiert ..."
ob das öfter passiert ist oder nicht, sollte der Wahlvorstand aber wissen, oder ?
26.04.2016 um 11:43 Uhr
Man kann das nicht ausschließen, celestro, weshalb gironimo (mal wieder) recht behält. Die Wahlordnung schreibt unversehrte Umschläge vor, innen wie außen. Ich habe meine Antwort oben insofern korrigiert.
26.04.2016 um 11:52 Uhr
Ich habe aber auch gar nicht behauptet, daß er Unrecht hätte ... nur ein paar Kommentare abgegeben.
Davon abgesehen hat Gironimo lediglich eine Frage gestellt. Wie man mit einer Frage "recht behalten" kann, entzieht sich meinem Verständnis.
P.S. Wenn Du Deine Antwort schon editierst, solltest Du das vernünftig machen. Denn an der beschriebenen Stelle vom Fitting findet man, daß die Stimme definitiv ungültig ist.
26.04.2016 um 12:53 Uhr
Wir würden diesen Umschlag jedenfalls bis zur Ende der Wahl zur Seite legen und protokollieren, was falsch gelaufen ist. Dann muss der Wahlvorstand mit Mehrheitsbeschluss für gültig oder ungültig stimmen.
Ich würde mit ungültig stimmen.
26.04.2016 um 14:54 Uhr
Bis zum Ende der Wahl wäre wohl wenig hilfreich.
Meines Erachtsens muss der WV hier unverzüglich über die Ungültigkeit der Stimmabgabe beschließen.
Verwandte Themen
Briefwahl + Auslandswohnsitz + Freiumschlag + Postlaufzeiten
ÄlterHallo zusammen, wir haben in unserer Wählerliste mehrere unter §24 (2) WO (d.h. automatische Briefwahl) fallende MA, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Hat jemand Erfahrungen mit dem passenden
AG möchte, dass für einige MA die BV zur Gleitzeit nicht mehr gilt - was tun?
ÄlterHallo, liebe BR´ler, wir haben zusätzlich zur haustariflich festgelegte 39 Stunden-Woche noch eine seit langem gültige Betriebsvereinbarung, die u.a. eine grosszügige Gleitzeitregelung beinhaltet.
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
ÄlterHallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Briefwahl die Zweite
ÄlterSo noch einmal auf meine Fragestellung. Kann der BR eine BRW generell nur über die Briefwahl laufen lassen. Ich erlese aus meiner ersten Fragestellung , ein klares nein. -------------------------
HomeOffice und Empfang von Briefwahl-Unterlagen
ÄlterHallo, der Betrieb bzw. >90% AN sind der derzeitigen Rechtslage entsprechend im HO. Wir als Wahlvorstand haben uns jetzt mit allen möglichen Varianten beschäftigt, aber einmal findet man, dass eine a