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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freiumschlag bei der Briefwahl vom Empfang geöffnet

J
Janny
Nov 2016 bearbeitet

Ich (Vorsitzender des Wahlausschusses) habe heute einen geöffneten Umschlag mit den Wahlunterlagen bekommen. Ich meine, der große Umschlag ist vom Empfang der Firma geöffnet worden. In diesem Umschlag befinden sich die Erklärung und der verschlossene Umschlag mit der Stimmabgabe (hoffe ich- Umschlag ist verschlossen).

Ist diese Stimmabgabe gültig oder nicht? Mein Gefühl sagt mir, dass es ungültig ist.

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Community-Antworten (9)

H
Hartmut

26.04.2016 um 11:34 Uhr

Als WV-Vorsitzender habe ich es in Einzelfällen immer mal gehabt, dass der äußere Umschlag geöffnet wurde, mal zu Prüfzwecken durch die Post, mal versehentlich durch den Empfang. Das soll natürlich nicht sein, aber es macht nicht gleich die ganze BR-Wahl ungültig. Diese einzelne betroffene Stimme würde ich allerdings sicherheitshalber aus dem Verkehr ziehen. Siehe hierzu auch Fitting, §26 WO, Rn 3 und 4.

P
Pickel

26.04.2016 um 11:35 Uhr

Du hast ein komisches völlig übersensibles Gefühl.

Solange der vertrauliche Inhalt in einem verschlossenen Umschlag verblieben ist, kann der Transportumschlag doch völlig unproblematisch geöffnet werden. Was sollte denn bloß dagegen sprechen?

Z
Zappelmann

26.04.2016 um 11:37 Uhr

Du kannst aber nicht ausschließen, dass der innere Umschlag ausgetauscht wurde und wenn das öfters passiert ... Ich würde, sofern noch zeitlich möglich, mich mit dem Absender in Verbindung setzen und ihn um eine erneute Stimmabgabe bitten.

G
gironimo

26.04.2016 um 11:37 Uhr

Und wenn der innere Umschlag ausgetauscht wurde?

C
celestro

26.04.2016 um 11:41 Uhr

"Und wenn der innere Umschlag ausgetauscht wurde?"

Und wo sollte der "Austauscher" die erforderlichen Unterlagen im Blanko zum Austauschen her haben ? Und wieso wäre ein Wahlfälscher so dumm und würde nicht gleich den äußeren Umschlag mit austauschen ?

"dass der innere Umschlag ausgetauscht wurde und wenn das öfters passiert ..."

ob das öfter passiert ist oder nicht, sollte der Wahlvorstand aber wissen, oder ?

H
Hartmut

26.04.2016 um 11:43 Uhr

Man kann das nicht ausschließen, celestro, weshalb gironimo (mal wieder) recht behält. Die Wahlordnung schreibt unversehrte Umschläge vor, innen wie außen. Ich habe meine Antwort oben insofern korrigiert.

C
celestro

26.04.2016 um 11:52 Uhr

Ich habe aber auch gar nicht behauptet, daß er Unrecht hätte ... nur ein paar Kommentare abgegeben.

Davon abgesehen hat Gironimo lediglich eine Frage gestellt. Wie man mit einer Frage "recht behalten" kann, entzieht sich meinem Verständnis.

P.S. Wenn Du Deine Antwort schon editierst, solltest Du das vernünftig machen. Denn an der beschriebenen Stelle vom Fitting findet man, daß die Stimme definitiv ungültig ist.

G
gironimo

26.04.2016 um 12:53 Uhr

Wir würden diesen Umschlag jedenfalls bis zur Ende der Wahl zur Seite legen und protokollieren, was falsch gelaufen ist. Dann muss der Wahlvorstand mit Mehrheitsbeschluss für gültig oder ungültig stimmen.

Ich würde mit ungültig stimmen.

P
Pjöööng

26.04.2016 um 14:54 Uhr

Bis zum Ende der Wahl wäre wohl wenig hilfreich.

Meines Erachtsens muss der WV hier unverzüglich über die Ungültigkeit der Stimmabgabe beschließen.

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