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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

HomeOffice und Empfang von Briefwahl-Unterlagen

M
micfey
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

der Betrieb bzw. >90% AN sind der derzeitigen Rechtslage entsprechend im HO. Wir als Wahlvorstand haben uns jetzt mit allen möglichen Varianten beschäftigt, aber einmal findet man, dass eine allgemeine Briefwahl nicht so einfach beschlossen werden kann, aber auf der anderen Seite wird gesagt, dass die HO-Auflagen des Bundes eigentlich dem "unaufgeforderten Zusendung von Wahlunterlagen" unterliegt. Irgendwie nicht so richtig durchsichtig bisher. Wäre es denn rechtssicher, wenn wir jeden AN bzw. jeden der es dann will die Briefwahl beantragen lassen?

Und daraus ergibt sich dann ja eine zweite Frage. Wäre der Wahlvorstand im Betrieb, würden die entsprechen Briefe, sei es nun Wahlvorschläge oder später dann die Briefwahl Briefe zum Raum bzw. Arbeitsplatz des Wahlvorstandes gebracht werden. Jetzt sind wir aber nun selbst zu 100% in HO. Müssen wir dann einen Briefkasten oder sogar ein Postfach einrichten? Oder wie kann das anders geregelt werden? Einfach eine versiegelte Urne wird ja sicher nicht reichen, in denen die Briefe landen.

Vielen Dank für ihre Antworten

49701

Community-Antworten (1)

C
celestro

19.02.2022 um 16:31 Uhr

Es muss mMn sichergestellt sein, dass die Briefe an den WV zugestellt werden können. Ein Briefkasten wäre da eine sinnvolle Möglichkeit.

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