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Beschlussfassung für Terminierung Betriebsversammlung?

V
Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Muss der BR, um den Termin für eine Betriebsversammlung festzulegen, einen Beschluss nach § 42 BetrVG fassen? Ich werde nicht ganz schlau. Bitte hier um kurze Hilfe Danke

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Community-Antworten (5)

Z
Zappelmann

26.04.2016 um 11:27 Uhr

Kann es sein, dass du falsche Vorstellungen vom Beschluss fassen hast? In der Tagesordnung zur Sitzung steht zB Vorbereitung der nächsten Betriebsversammlung. Ihr sitzt zusammen und besprecht alle relevanten Punkte, wer macht was, warum und so weiter. Und ihr legt auch den Termin fest. Dann die Frage: Einverstanden? Erhobene Hände durchzählen, Ergebnis feststellen ... Das alles kommt ins Protokoll und fertig ist.

M
Moreno

26.04.2016 um 11:38 Uhr

Wenn man jetzt in den Däubler schaut: Ort, Zeit und Tagesordnung sind vom Betriebsrat zu beschließen und den AN rechtzeitig bekannt zu geben.

G
gironimo

26.04.2016 um 11:40 Uhr

Was Z beschreibt ist doch die Beschlussfassung. Und ja - die abschließende Meinungsfestlegung "was meint der BR als Ganzes", ist immer der Beschluss.

C
celestro

26.04.2016 um 12:07 Uhr

Zappelmann hätte aber auch weitaus kürzer schreiben können: "Das siehst Du richtig, dafür muß der BR einen Beschluss fassen". ;-)

V
Vobamaus

27.04.2016 um 11:59 Uhr

Vielen DANK Das mit ...."Ort, Zeit und Tagesordnung....." habe ich leider nicht gefunden. Tagesordnung inkl. Einladung war mir klar. Ich möchte nur nichts falsch machen, deswegen frage ich so oft bei euch nach. Schönen Tag noch :)))

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