Fahrzeit zur Schulung Arbeitszeit
Hallo meine Kollegein war bei einer WAF Schulung über mehere Tage und ist jeden Tag dort hingefahren. Jetzt wird vom AG die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit berechnet. Könnt ihr mir mitteilen, wo das steht, dass es Arbeitszeit ist.
Community-Antworten (17)
25.04.2016 um 21:20 Uhr
Würden ihr Stunden abgezogen oder eurden die zusätzlichen Stunden nicht anerkannt? Ist sie Vollzeit oder Teilzeit? ist sie oder wurde sie gefahren? Hat der AG eine Unterkunft angeboten? So einfach wie du denkst: "sagt mir bitte wo es steht dass ich recht hab" ist es nicht. Vielleicht bist auch du die, die im Unrecht ist.
25.04.2016 um 21:25 Uhr
Wenn die Fahrtzeit innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ist, ist es unstrittig.
Über alles andere kann man ggf schön streiten...
25.04.2016 um 21:45 Uhr
Sie arbeitet in Vollzeit. Sie wollte aus persönlichen Gründen nicht übernachten. Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit.
25.04.2016 um 21:52 Uhr
Habe doch geantwortet
25.04.2016 um 22:09 Uhr
Die Fahrzeit ist nicht in der Arbeitszeit
25.04.2016 um 22:36 Uhr
Na dann gibt man sich damit zufrieden, weil es gültige Rechtsprechung ist, oder man ist bereit zu kämpfen
25.04.2016 um 22:46 Uhr
Globus, das ist nicht bloß Rechtsprechung, das ist Gesetz.
BRMaria, dein Paragraph ist der 37.6 BetrVG. Andets als von dir erwartet sagt er klar aus, dass du im Unrecht bist.
26.04.2016 um 00:02 Uhr
Eigentlich steht es mir ja nicht zu, mich einzumischen wenn sich diese beiden Titanen des Arbeitsrechtes hier gegenseitig die Bälle derart souverän zuspielen und den zu Grunde liegenden Fall mit solcher chirurgischer Präzision analysieren.
Dennoch ist mir aufgefallen, dass es im Netz noch weitere Stimmen gibt, die zusätzliche Aspekte hineinbringen die in der klaren Sprache des Gesetzes vielleicht nicht in dieser Granularität erkennbar sind, z.B. hier:
26.04.2016 um 00:15 Uhr
Na wahrscheinlich muss man immer nur die Mitte von Pickel und Globus nehmen dann passt es ;-)
26.04.2016 um 09:16 Uhr
Wir bekommen auch die Fahrt bezahlt, denn ich habe unserem Chef zu verstehen gegeben, dass ich keine Nachteile als BR haben darf.
26.04.2016 um 11:16 Uhr
Was für Nachteile hätte das BRM in diesem Fall denn gehabt? Da müssten wir ja wissen welche Konditionen für Dienstreisen üblicherweise im Betrieb gelten.
26.04.2016 um 11:44 Uhr
Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit.<
Dann ist doch eigentlich alles klar. Vereinbarung ist Vereinbarung.
26.04.2016 um 11:46 Uhr
"Sie arbeitet in Vollzeit. Sie wollte aus persönlichen Gründen nicht übernachten. Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit."
Wie muß ich mir das vorstellen ? Es gab einen schriftlichen Antrag "mit Fahrzeit" und der wurde bewilligt ? Weil dann gäbe es ja kein wirkliches Problem. Aber war vermutlich nur eine mündliche Absprache, oder ?
26.04.2016 um 11:56 Uhr
Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit.<
Ich glaub auch nicht, dass der AG schriftlich festgelegt hat, dass er die Fahrzeit voll vergütet.
26.04.2016 um 18:43 Uhr
"Na wahrscheinlich muss man immer nur die Mitte von Pickel und Globus nehmen dann passt es ;-) Antwort 9 Erstellt am 25.04.2016 um 22:15 Uhr von moreno"
sorry, aber das ist ja nun grundverkehrt... Jeder hat eventuell seine Rechtsauffassung, gennerell also von dem Mittel auszugehen ist nicht ratsam...
Und zu meinem Mr. P... Tja, wie ich sagte, es läßt sich vortrefflich streiten über die Angelegenheit... Und wie jeder weiß, sind es immer Einzelfallurteile... Aus diesem Grund schrieb ich, dass mann sich darüber streiten kann... wenn man denn dann will...
Wo wir wieder beim Thema sind... aber lassen wir das, verstehen wolen mich hier eh die wenigsten - hauptsache draufhauen mit unqualifizierten Nomen oder Antworten... ;-)
30.04.2016 um 15:05 Uhr
@moreno Wenn ich morgens um 05:00 Uhr von Mannheim nach Hamburg fahre, mache dann ab 14:00 Uhr mein Seminar bis 17:00 Uhr dann kommst du auf 12 Std. Solltest du 08:00 Std. täglich arbeiten, hast du 4 Std. mehr. Dies ist für mich laut 37 BetrVG eine Schlechterstellung von 4 Std. Ich bereite mich im Zug vor und schreibe meine letzten Niederschriften oder schreibe die nächsten Tops vor....-:)))) Falls jetzt mein Chef meint, ich schlafe im Zug.....
30.04.2016 um 18:05 Uhr
Naja, genau genommen sagt die momentane Rechtsprechung, dass diese "Schlechterstellung" nicht für BR Seminare gilt... Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass das ja grundsätzlich nciht für alle Zeiten in stein gemeißelt ist... soll heißen, wenn man möchte, kann man sich darüber hervorragend streiten...
Verwandte Themen
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Fahrzeit=Arbeitszeit
Mahlzeit,Kollegen Ich bin ein neues Betriebsratsmitglied und es kam gleich folgendes Thema auf den Tisch.... mein Arbeitgeber im SHK Gewerbe verfolgt seit Jahrzehnten das Model,dass die Fahrzeit vom
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit