W.A.F. LogoSeminare

Fahrzeit zur Schulung Arbeitszeit

M
MariaBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo meine Kollegein war bei einer WAF Schulung über mehere Tage und ist jeden Tag dort hingefahren. Jetzt wird vom AG die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit berechnet. Könnt ihr mir mitteilen, wo das steht, dass es Arbeitszeit ist.

2.320017

Community-Antworten (17)

P
Pickel

25.04.2016 um 21:20 Uhr

Würden ihr Stunden abgezogen oder eurden die zusätzlichen Stunden nicht anerkannt? Ist sie Vollzeit oder Teilzeit? ist sie oder wurde sie gefahren? Hat der AG eine Unterkunft angeboten? So einfach wie du denkst: "sagt mir bitte wo es steht dass ich recht hab" ist es nicht. Vielleicht bist auch du die, die im Unrecht ist.

G
Globus

25.04.2016 um 21:25 Uhr

Wenn die Fahrtzeit innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ist, ist es unstrittig.

Über alles andere kann man ggf schön streiten...

B
BRMaria

25.04.2016 um 21:45 Uhr

Sie arbeitet in Vollzeit. Sie wollte aus persönlichen Gründen nicht übernachten. Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit.

G
Globus

25.04.2016 um 21:52 Uhr

Habe doch geantwortet

B
BRMaria

25.04.2016 um 22:09 Uhr

Die Fahrzeit ist nicht in der Arbeitszeit

G
Globus

25.04.2016 um 22:36 Uhr

Na dann gibt man sich damit zufrieden, weil es gültige Rechtsprechung ist, oder man ist bereit zu kämpfen

P
Pickel

25.04.2016 um 22:46 Uhr

Globus, das ist nicht bloß Rechtsprechung, das ist Gesetz.

BRMaria, dein Paragraph ist der 37.6 BetrVG. Andets als von dir erwartet sagt er klar aus, dass du im Unrecht bist.

P
Pjöööng

26.04.2016 um 00:02 Uhr

Eigentlich steht es mir ja nicht zu, mich einzumischen wenn sich diese beiden Titanen des Arbeitsrechtes hier gegenseitig die Bälle derart souverän zuspielen und den zu Grunde liegenden Fall mit solcher chirurgischer Präzision analysieren.

Dennoch ist mir aufgefallen, dass es im Netz noch weitere Stimmen gibt, die zusätzliche Aspekte hineinbringen die in der klaren Sprache des Gesetzes vielleicht nicht in dieser Granularität erkennbar sind, z.B. hier:

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/verguetung-der-reisezeiten-von-betriebsratsmitgliedern-25-2010.php

M
Moreno

26.04.2016 um 00:15 Uhr

Na wahrscheinlich muss man immer nur die Mitte von Pickel und Globus nehmen dann passt es ;-)

E
etugruber

26.04.2016 um 09:16 Uhr

Wir bekommen auch die Fahrt bezahlt, denn ich habe unserem Chef zu verstehen gegeben, dass ich keine Nachteile als BR haben darf.

M
Moreno

26.04.2016 um 11:16 Uhr

Was für Nachteile hätte das BRM in diesem Fall denn gehabt? Da müssten wir ja wissen welche Konditionen für Dienstreisen üblicherweise im Betrieb gelten.

G
gironimo

26.04.2016 um 11:44 Uhr

Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit.<

Dann ist doch eigentlich alles klar. Vereinbarung ist Vereinbarung.

C
celestro

26.04.2016 um 11:46 Uhr

"Sie arbeitet in Vollzeit. Sie wollte aus persönlichen Gründen nicht übernachten. Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit."

Wie muß ich mir das vorstellen ? Es gab einen schriftlichen Antrag "mit Fahrzeit" und der wurde bewilligt ? Weil dann gäbe es ja kein wirkliches Problem. Aber war vermutlich nur eine mündliche Absprache, oder ?

M
Moreno

26.04.2016 um 11:56 Uhr

Der Antrag war bewilligt worden mit Fahrzeit.<

Ich glaub auch nicht, dass der AG schriftlich festgelegt hat, dass er die Fahrzeit voll vergütet.

G
Globus

26.04.2016 um 18:43 Uhr

"Na wahrscheinlich muss man immer nur die Mitte von Pickel und Globus nehmen dann passt es ;-) Antwort 9 Erstellt am 25.04.2016 um 22:15 Uhr von moreno"

sorry, aber das ist ja nun grundverkehrt... Jeder hat eventuell seine Rechtsauffassung, gennerell also von dem Mittel auszugehen ist nicht ratsam...

Und zu meinem Mr. P... Tja, wie ich sagte, es läßt sich vortrefflich streiten über die Angelegenheit... Und wie jeder weiß, sind es immer Einzelfallurteile... Aus diesem Grund schrieb ich, dass mann sich darüber streiten kann... wenn man denn dann will...

Wo wir wieder beim Thema sind... aber lassen wir das, verstehen wolen mich hier eh die wenigsten - hauptsache draufhauen mit unqualifizierten Nomen oder Antworten... ;-)

E
etugruber

30.04.2016 um 15:05 Uhr

@moreno Wenn ich morgens um 05:00 Uhr von Mannheim nach Hamburg fahre, mache dann ab 14:00 Uhr mein Seminar bis 17:00 Uhr dann kommst du auf 12 Std. Solltest du 08:00 Std. täglich arbeiten, hast du 4 Std. mehr. Dies ist für mich laut 37 BetrVG eine Schlechterstellung von 4 Std. Ich bereite mich im Zug vor und schreibe meine letzten Niederschriften oder schreibe die nächsten Tops vor....-:)))) Falls jetzt mein Chef meint, ich schlafe im Zug.....

G
Globus

30.04.2016 um 18:05 Uhr

Naja, genau genommen sagt die momentane Rechtsprechung, dass diese "Schlechterstellung" nicht für BR Seminare gilt... Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass das ja grundsätzlich nciht für alle Zeiten in stein gemeißelt ist... soll heißen, wenn man möchte, kann man sich darüber hervorragend streiten...

Ihre Antwort