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Zustimmung bei Leasingkräften

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CarpeDiem
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

muss der Betriebsrat auch bei der "Einstellung" von Leasingkräften nach seiner Zustimmung gefragt werden oder gilt dies nur für festangestellte Mitarbeiter?

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Community-Antworten (3)

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celestro

25.04.2016 um 15:30 Uhr

Für die gilt es auch, sofern Sie in den Betrieb fest eingegliedert werden. Wenn also die Reinigungsfirma auf die Art Leute beschäftigt und "Eure" Mitarbeiter den Kräften keine Anweisungen geben, dann nicht.

https:www.esche.de/publikationen/compact-2013/compact-spezial-arbeitsrecht-und-datenschutz-012013/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-der-einstellung-von-leiharbeitnehmern-nach-99-betrvg/

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gironimo

25.04.2016 um 20:19 Uhr

Auf die Art des Vertragsverhältnisses kommt es nicht an. Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG ist (wie celestro ja schreibt) die Eingliederung eines Arbeitnehmers in den Betrieb, der von diesem Zeitpunkt an u.a. die gleichen Betriebsmittel nutzt, mit den Arbeitnehmern zusammenarbeitet und von Vorgesetzten des Betriebes Weisungen erhält.

Darum sind auch Leasingkräfte, die bei Euch mitarbeiten sollen, zuvor dem BR zur Zustimmung vorzulegen.

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CarpeDiem

26.04.2016 um 10:00 Uhr

Besten Dank euch beiden. Das hat mir sehr weitergeholfen.

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