Hallo,

bei uns hat ein Betriebsübergang 613 a stattgefunden. Wir sind noch im ersten Jahr der Übernahme.

Wir hatten einen Arbeitsvertrag in dem ein Grundgehalt festgelegt ist und eine
Rahmenzielvereinbarung die den Variablen Gehaltsanteil regelt.

Diese Rahmenzielvereinbarung wurde nun zwischen AG und Betriebsrat durch eine neue ersetzt.

Dies bedeutet für viele Mitarbeiter bei gleicher Arbeit etwa 150€ weniger Geld.

Deshalb haben einige diesen neuen vertrag nicht unterschrieben. Diesen wird nun gedroht, wenn sie nicht unterschreiben nur das Grundgehalt zu erhalten

Angeblich besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Variablen Anteil aus der "alten" Rahmenzielvereinbarung . Für den variablen Anteil gibt es keinen Bestandsschutz.


Kann der Arbeitgeber tatsächlich so vorgehen? Ist es rechtens auf das Grundgehalt fixiert zu werden. Wie geht man hier am Geschicktesten vor?

Vielen Dank für eure Hilfe.