Erstellt am 23.04.2016 um 17:44 Uhr von gironimo
Der Kollegin ist dringend zu raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen (oder wenn sie in der Gewerkschaft ist, zumindest dort hin zu gehen; die gewährt ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz), wenn sie eine Stellungnahme abgeben soll.
Als BR könnt Ihr im Moment wenig tun. Höchstens den Arbeitgeber fragen, was er denn da für eine Stellungnahme erwartet.
Erstellt am 23.04.2016 um 18:01 Uhr von Bluter
Erstellt am 24.04.2016 um 12:44 Uhr von Challenger
Tach auch,
was für ein Fehlverhalten wird der Kollegin denn vorgeworfen ???
War die Kollegin vielleicht arbeitsmäßig überlastet und/oder seid
Ihr personell unterbesetzt ???
Erstellt am 24.04.2016 um 14:02 Uhr von Hoppel
@ Bluter
Als BR habt Ihr hier überhaupt keine Karten im Spiel!
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Heim auch für Fehler seines Personals haftet.
Auch darfst Du davon ausgehen, dass das Heim anwaltlich vertreten wird.
Vollkommen unklar ist, ob diese Kollegin, die jetzt eine Stellungnahme verfassen soll, auch die Leitungskraft ist.
Falls eine andere Kollegin eine Stellungnahme zum Sachverhalt schreiben soll, weil Sie aus eigener Kenntnis etwas zur Klärung beitragen kann, würde ich an deren Stelle zunächst einmal tatsächlich einen Anwalt kontaktieren. Immerhin wäre es denkbar, dass auch dieser Kollegin ein gewisser Vorwurf gemacht werden könnte!
Als AG würde ich dieser Kollegin unaufgefordert den Kontakt zum Anwalt des Heims ermöglichen; selbstverständlich auf Kosten des AG!
Grundsätzlich sollte der AG jedoch davon ausgehen dürfen, dass alle, die Pflege betreffende Sachverhalte in der Pflegekurve dokumentiert sind. Leider sieht das in der Praxis nicht selten anders aus!
Mehr dazu hier: http://www.info-medizinrecht.de/index.php?detail=true&subblockid=46&mainmenuid=6&submenuid=15