Wir sind ein neuer BR eines Altenheimes. Es gab einen Vorfall bei dem Fastenmonat starb aus einem Fehlverhalten einer Leitungskraft. Die angehörigen werden klagen und nun soll eine Stellungnahme einer Kollegin geschrieben werden. Was können woraus BR tun. Wer darf die Stellungnahme anordnen Chef oder Pflededienstleitung. Was ist wenn falsch formuliert wird, soll das mit einem Anwalt gemacht werden, wer zahlt dann den Anwalt des Mitarbeiters