W.A.F. LogoSeminare

Antwort auf eine (von internem Bewerber)geforderte Stellungnahme - ein Muß für den BR?

E
Engelchen
Jan 2018 bearbeitet

Müssen wir als Betriebsrat auf eine geforderte Stellungnahme antworten?

Folgende Situation: Es wurde ein neuer Fachbereichsmeister gesucht, es gab einen internen Bewerber - dieser fand aber weder unsere Stimmen noch die der Vorgesetzten.... letzten Endes wurde ein neuer Aussenstehender eingestellt.

Nun liegt uns ein Schreiben des internen Bewerbers vor, der eine Stellungnahme von uns verlangt, warum wir nicht für ihn gestimmt haben. kurze Bemerkung: wir hatten bei der Entscheidung in unserer damaligen Sitzung zu beschliessen, ob der Aussenstehende die Stelle bekommt oder nicht.

Wie verhält man sich nun - Antwort auf die Stellungnahme? Ja oder nein? Wenn ja was soll da drin stehen?

Danke im voraus

5.20805

Community-Antworten (5)

K
Kölner

24.04.2007 um 01:08 Uhr

@engelchen Hä? Der BR stimmt über die Einstellung ab? Wer genommen wird, wird abgestimmt? Das ist doch alles AG-Sache! Wen er als FB-Leiter nimmt, ist seine Sache. Der BR hat nur zu prüfen, ob alles bei der Einstellung korrekt gelaufen ist! Fertig.

Ihr müsst dem AN zwar keine Rechenschaft geben...bei mir hättet Ihr fortan aber einen schweren Stand und der Betrieb würde das erfahren - sicher sogar! Zumal: Euer AG hat Euch ganz schön instrumentalisiert.

H
Heinz

24.04.2007 um 10:14 Uhr

Hallo Engelchen,

wir machen`s so: Wir wollen nicht alle Bewerbungsunterlagen sehen, sondern nur die letzen 6, aber alle Unterlagen interner Bewerber. Der AG entscheidet sich für einen Bewerber. Wir prüfen, ob es Verweigerungsgründe gibt ( z. B. interner Bewerber wird trotz gleicher oder besserer Qualifikation benachteiligt) und stimmen zu, oder verweigern die Zustimmung. Fertig ist die Laube!

L
Lotte

24.04.2007 um 10:18 Uhr

Heinz, bist Du Sauerländer? ;-)))))

Die letzten 6 meint: Die engere Wahl? Gehe davon aus, dass Du nicht die zuletzt eingesandten meinst, oder sonstwie die letzten....

E
Engelchen

25.04.2007 um 14:35 Uhr

@ all,

danke für die Antworten. ja wie richtig von kölner geschrieben, der AG entscheidet. so ist das logischerweise auch bei uns. habe mich vielleicht etwas verzwickt ausgedrückt... wir hatten letztenendes auch die 5 wichtigsten Bewerbungen plus die interne zur einsicht. dann haben wir vom AG den gewünschten bewerber zur Abstimmung, d.h. zustimmen oder verweigern. wir stimmten zu. der gewünschte war der aussenstehende.

K
Kölner

25.04.2007 um 20:20 Uhr

@Heinz Das was Du schreibst zur Benachteiligung des AN würde im Zweifel für einen Widerspruch aber bei weitem nicht ausreichen. Bedenke: Ein entgangener Vorteil ist KEIN Nachteil!

Ihre Antwort