Erstellt am 22.04.2016 um 10:06 Uhr von Kölner
Du/Ihr darfst laufend eine neue Wahl einleiten...
Erstellt am 22.04.2016 um 11:15 Uhr von KurtL
Wann müssen wir aber spätestens die Wahl einleiten? Die Voraussetzungen für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind schließlich weiterhin erfüllt.
Erstellt am 22.04.2016 um 13:42 Uhr von nicoline
Kurt L
Wie Kölner es gesagt hat: Jetzt!
Erstellt am 22.04.2016 um 14:36 Uhr von KurtL
Wenn wir immer sofort wieder eine Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung einleiten würden, wenn eine Wahl mangels Wahlvorschlägen abgesagt wurde, wären wir in einer Endlosschleife. Wir können nicht davon ausgehen, dass ein paar Wochen nach dem ersten Wahlausschreiben plötzlich das Interesse an einer Jugend- und Auszubildendenvertretung größer geworden ist, sodass auf ein erneutes Wahlausschreiben Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Betriebsrat will deswegen die Sache erst einmal ruhen lassen. Wann sind wir aber verpflichtet, es noch einmal zu versuchen?
Erstellt am 22.04.2016 um 15:03 Uhr von Kölner
Erstellt am 22.04.2016 um 15:18 Uhr von Pjöööng
Der BR befindet sich hier tatsächlich in einer Zwickmühle. Einerseits ist er verpflichtet die Wahl zur JAV einzuleiten, andererseits macht er sich zum Deppen, wenn er alle vier Wochen (oder so) ein neues Wahlausschreiben aushängen lässt.
Auch hier liegt meines Erachtens die Lösung im Zauberwort "unverzüglich", oder übersetzt "ohne schuldhaftes Zögern". Wenn der BR hier z.B. entscheidet, vorerst keinen neuen Wahlvorstand zu bestellen, handelt er nicht zwingend "schuldhaft". Eine wesentliche Änderung der Zusammensetzung der Wahlberechtigten, oder der regelmäßige Wahlzeitraum (der ja auch bald wieder ist), sollte dann aber zum Anlass genommen werden, es nocheinmal zu probieren.
Erstellt am 12.11.2019 um 10:38 Uhr von Mongole von RGE
Wenn keiner von Auszubildenden (bis 25 Jahre alt) oder Mitarbeiter (bis 18 Jahre alt) für JAV Interesse zeigt, braucht der Betriebsrat kein Wahlausschreiben machen. Der Betriebsrat hat alle gefragt, jedem das vorgeschlagen und damit seine Pflicht erfüllt. Der Betriebsrat ist nicht schuld, dass keiner JAV machen möchte.
Die nächsten Wahlvorbereitungen finden dann statt, wenn einer der Auszubildenden (bis 25 Jahre alt) oder einer / e der Mitarbeiter (bis 18 Jahre alt) sich meldet und JAV machen möchte. Dann ist der Betriebsrat verpflichtet sofort die neue JAV Wahlen durchzuführen. Das kann nach einem Monat passieren aber auch nach einem Jahr. Sie müssen nicht jede Woche alle abfahren und fragen: Willst du oder nicht?
Erstellt am 12.11.2019 um 11:22 Uhr von celestro
1.) Die ganze Sache ist etwa 3 1/2 Jahre alt.
2.) In der BR-Schulung hat man uns damals gesagt, das der WV nach nicht erfolgter Wahl noch einen weiteren Versuch machen sollte (BR oder JAV Wahl ist egal). Wenn sich dann wieder keiner meldet, ist die Sache gegessen und man macht bekannt, dass eben keine Wahl stattfindet. Fertig! Das finde ich auch ziemlich sinnig.