Guten Tag zusammen,

in unserem Haus wurde durch eine Studentin, die für ihre Bachelorarbeit als Kurzzeitbeschäftigte eingestellt wurde, eine Mitarbeiterbefragung durch sie durchgeführt.

D. h. den Mitarbeitern wurde ein Fragebogen ausgehändigt, den sie freiwillig ausfüllen konnten.

Nach der Verteilung kam der Fragebogen auch zum BR. Da die Fragen uns nicht vorgelegt wurden und wir auch datenschutzrechtliche Bedenken haben, haben wir in der Sitzung per Beschluss die Einstellung der Befragung gefordert, da wir von der Mitbestimmung ausgeschlossen wurden.

Im Fragebogen wird u. a. nach Alter und Geschlecht gefragt. Darauf könnten sich je nach Abteilung Rückschlüsse auf die Person ziehen lassen.

Wir haben uns auf §94/1 berufen.

Dies wird nun angezweifelt, da es sich nicht um einen Personalfragebogen handeln würde.

Wie sieht es mit dem § 87 aus?

Danke für eure Antworten