Mitbestimmungspflicht bei Mitarbeiterbefragung
Guten Tag zusammen,
in unserem Haus wurde durch eine Studentin, die für ihre Bachelorarbeit als Kurzzeitbeschäftigte eingestellt wurde, eine Mitarbeiterbefragung durch sie durchgeführt.
D. h. den Mitarbeitern wurde ein Fragebogen ausgehändigt, den sie freiwillig ausfüllen konnten.
Nach der Verteilung kam der Fragebogen auch zum BR. Da die Fragen uns nicht vorgelegt wurden und wir auch datenschutzrechtliche Bedenken haben, haben wir in der Sitzung per Beschluss die Einstellung der Befragung gefordert, da wir von der Mitbestimmung ausgeschlossen wurden.
Im Fragebogen wird u. a. nach Alter und Geschlecht gefragt. Darauf könnten sich je nach Abteilung Rückschlüsse auf die Person ziehen lassen.
Wir haben uns auf §94/1 berufen.
Dies wird nun angezweifelt, da es sich nicht um einen Personalfragebogen handeln würde.
Wie sieht es mit dem § 87 aus?
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (2)
19.04.2016 um 15:13 Uhr
Ihr seit schon bei 94.1 richtig aufgestellt
Eine Fragebogen zur Mitarbeiterbefragung, die Rückschlüsse auf einzelne AN zulässt, ist ein Personalfragebogen im Sinne des § 94 BetrVG.
Wenn dies angezweifelt wird, ist das doch nicht Euer Problem. Möge der AG darlegen, warum er glaubt, es wäre anders (mit Rechtsquellen). Ansonsten würde ich ihm mit einem Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG drohen, wenn der AG Eure Mitbestimmung nicht anerkennt (dann aber auch konsequent sein und handeln)
19.04.2016 um 16:12 Uhr
Das es zu einem Personalfragebogen wird, weil Rückschlüsse auf einzelne Arbeitnehmer möglich sind, halte ich für unsinnig.
Um was ging es denn in der Umfrage ? Und bekommt der AG die Fragebögen und wenn ja, anonymisiert ?
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